mir wurde der Antrag zwar genehmigt, aber ich soll statt einer Umschulung nur eine Qualifikation machen. Kurz gesagt die Beraterin , traut mir eine Umschulung nicht zu. Da ich erstens Mama zwei von Kindern bin und im mathematischen Teil nicht gut genug war. Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??
Das habe ich gefunden:
die Leistungen zur Teilhabe erbringt die Rentenversicherung lt. § 16 Satz 1 SGB VI nach den Bestimmungen der §§ 49 ff SGB IX.
Danach gilt:
"(3) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere
1.
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
2.
eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
3.
die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,
4.
die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
5.
die berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
6.
die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 und
7.
sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
(4) Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt;"
Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??