Rentenversicherung lehnt Umschulung ab und bietet Qualifikation an?
mir wurde der Antrag zwar genehmigt, aber ich soll statt einer Umschulung nur eine Qualifikation machen. Kurz gesagt die Beraterin , traut mir eine Umschulung nicht zu. Da ich erstens Mama zwei von Kindern bin und im mathematischen Teil nicht gut genug war. Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??
Das habe ich gefunden:
die Leistungen zur Teilhabe erbringt die Rentenversicherung lt. § 16 Satz 1 SGB VI nach den Bestimmungen der §§ 49 ff SGB IX.
Danach gilt:
"(3) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere
1.
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
2.
eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
3.
die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,
4.
die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
5.
die berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
6.
die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 und
7.
sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
(4) Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt;"
Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??
3 Antworten
Der Rententräger darf grundsätzlich nach eigenem Ermessen entscheiden. Anders geht es ja auch nicht.
Wenn Du mit der Entscheidung des Rententrägers nicht einverstanden bist, dann lege Widerpruch dagegen ein. Bzw. fechte die Entscheidung an.
Ggf. mit Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht:
Dann lese dir einmal Punkt 4 genau durch, es ist also durchaus möglich, nur eine Qualifikation zu bewilligen, wenn auch die dich dann weiter bringen würde.
Du hast ja sicher auch die Möglichkeit einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einzulegen.
Hat bei mir damals auch Wunder bewirkt !
Mir hatte man nämlich nach einem Unfall mit Folge von GdB - 40 erst einmal meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt und nach einem Widerspruch plötzlich bewilligt.
Das war auch beim Antrag auf einen GdB - beim Versorgungsamt so, erst Antrag abgelehnt und nach Widerspruch bekam ich plötzlich unbefristet einen GdB - 40 zuerkannt.
"(4) Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt;"
Das ist das wichtigste am Ganzen:Auch auf die Eignung kommt es an.
Mama sollte kein Hinderungsgrund sein, wenn man Betreuung hat.
Wenns viel mit Mathe zu tun hat, ist das natürlich ein Knackpunkt- bei mir in ner kaufmännischen FoBi waren damals 2, beide 40, die hatten Quali, dann die eine als Kassiererin an der Tanke gearbeitet, die andere on/off Jobs als Regaleinräumerin und selten Kassiererin Minimarkt.
Die beiden hatten im kaufmännischen Teil Riesenprobleme, trotz Lerngruppe usw. Sind dann auch durchgefallen.
Umgekehrt dachte ich immer, ich bin voll der Mathe-Honk.. und dann war Rechnungswesen meine beste Prüfung mit ner 1