mein Steuerberater meinte er kann nur 4 Jahre zurück holen. Die anderen sind weg.

Das ist richtig bei freiwilliger Abgabe.

Was soll ich nun machen

Die für die letzten 4 Jahre (2020-2023) kannst du ja noch machen lassen. Für die Jahre davor ist es halt Pech.

Und warum viele ihre Steuererklärungen "vergessen"? Weil das für eine Vielzahl an Leute scheinbar eine Angelegenheit ist, für die sie keine Zeit opfern wollen.

Wenn man nicht abgabeverpflichtet ist, kann es einem auch egal sein (Unabhängig von der Frage, ob es nicht vllt. doch sinnvoll ist, eine zu machen!).

Ich bin z.B. nicht abgabeverpflichtet, hatte bis jetzt aber auch nie wirklich Lust eine zu machen in den letzten Jahren...

Ähnliches (also mit der Zeit und Lust) gilt auch für diejenigen, die abgabeverpflichtet sind (Mit dem Unterschied, dass eine verspätete oder unterlassene Abgabe bei denen auch andere Konsequenzen wie Verspätungszuschläge, Schätzungen etc. hat).

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Ich befürchte zwar, dass das nicht möglich ist.

Und damit liegst du auch genau richtig. Für die Einkommensteuer ist letztlich alles relevant, was du im Jahr hast.

Wenn du einen Antrag nach § 32d (4) "kleine Antragsveranlagung" oder § 32d (6) EStG "Günstigerptüfung" stellst, wird die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die im Steuerbescheid berechnete Einkommensteuer angerechnet.

Und der Rest (Differenz zwischen festgesetzter Einkommensteuer und gezahlten Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer) ist entweder eine Nachzahlung oder Erstattung für dich.

Heißt: Die Kapitalertragsteuer gibt's nur dann gänzlich zurück, wenn die im Steuerbescheid vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer 0€ beträgt (Dann hättest du zu viel Einkommensteuer unterjährig bezahlt).

Aber wenn du sagst, es kommt eine Nachzahlung raus, dann geht die Kapitalertragsteuer entweder gänzlich oder teilweise eben darauf, wenn du eine Steuererklärung angibst.

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Es gibt keine Spekulationssteuer, sondern Einkommensteuer, welche ggf. auf ein privates Veräußerungsgeschäft anfällt, das dann vorliegt wenn

  • Zwischen Kauf und Verkauf (maßgeblich für das jeweilige Datum sind die Kaufverträge) keine 10 Jahre liegen
  • Ein Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten) mind. 1.000€ beträgt UND
  • Wenn die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
darf man einen Käufer erst nach 10 Jahren suchen oder kann man vorher schon zb Suchanzeige stellen?

Das geht auch schon vorher (Das Suchen eines Käufers oder Schalten einer Suchanzeige ist ja noch keine Veräußerung mit Kaufvertrag).

Maßgeblich sind die o.g. drei Punkte für die Frage, wann es steuerpflichtig wird (Wenn einer von denen nicht erfüllt ist, dann bist du da schon raus aus der Besteuerung).

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Das ist dein Buchungssatz

BGA 400€
Einf.Ust 76€ an 440 Verb a lul 350€
an Zollverb. 126€

Nehmen wir den Buchungssatz doch mal auseinander:

Du hast bei "BGA" die 350€ und den Einfuhrzoll (50€) drin (400€ zusammen) --> Aktives Bestandskonto im Soll.

Die EUSt (76€) hast du als Vorsteuerforderung --> Aktives Bestandskonto im Soll.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen die 350€ netto dar --> Passives Bestandskonto im Haben

Und die Zollverbindlichkeiten (50€ Einfuhrzoll + 76€ Einfuhrumsatzsteuer = 126€ insg.) hast du auf der Passivseite doch auch schon auf einem separaten Verbindlichkeitskonto, da noch nicht gezahlt.

Du hast hier nur zwei "Verbindlichkeitskonten": Einen für den Nettopreis der Ware und einen für die Zollverbindlichkeiten. Es ist doch also alles schon richtig berücksichtigt worden.

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Nein, das sind zwei verschoedene Nummern.

Die Steuer ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und hat jeder in DE lebender Bürger und bleibt bis zum Lebensende die Gleiche. Die Nummer ist 11 stellig.

Die Steuernummer ist ein Zuordnungsmerkmal des Finanzamtes (kriegst du auch nur von da). Sie kann jederzeit wechseln (z.B. bei Zusammenveranlagungen, Umzügen...). Dabei kannst du auch mehrere gleichzeitig haben.

Ich versuche das aller erstes mal in meinem Leben alleine Steuererklärung zu machen.

Was du benötigst, ist die Steuer ID (findest du z.B. auf deiner Lohnabrechnung, auf Schreiben des Finanzamts, auf dem Brief des BZSt den jeder Bürger seit 2008 hat...).

Wenn du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, hast du auch noch keine Steuernummer erhalten (Die kriegst du, wenn das Finanzamt dich ins System erstmal aufgenommen hat).

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Bei Minijobs kann dein Arbeitgeber sich aussuchen, in welcher Form dieser besteuert werden soll:

  • Entweder wird die Lohnsteuer pauschal mit 2% von den Bruttobezügen einbehalten ODER
  • individuell über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (über eine Steuerklasse).

Du musst jetzt einfach ankreuzen, welche der beiden Methoden dein Arbeitgeber nun genommen hat bzw. anwenden soll und dort "ja" ankreuzen (bei der anderen Methode dann "Nein").

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Wenns nur Verluste sind: Nein.

Steuerbar ist es erst, wenn ein Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzügl. Anschaffungskosten) mind. 600€ bzw. mind. 1.000€ (ab 2024) beträgt.

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erste Praxisbeurteilung. Die war jetzt nicht so toll.

Die liefen auch bei uns generell nicht so toll. Aber das ist für den Anfang auch mal durchaus normal: Man kennt es alles noch nicht.

Während letzterer von kleinen Fehlern sprach bei meiner Fallbearbeitung meinte der Anleiter sosas wie "das Gesamtbild" lief nicht rund. Dabei ging es um ein und das selbe, nur klang es im Vergleich bei meinem Bearbeiter wie als ob alles schief lief.

Jeder hat seine eigene Art und Weise etwas zu vermitteln. Und dann kommt es auch noch immer drauf an, wie es beim Empfänger ankommt.

Ich verstehe die Aussage "Das Gesamtbild lief nicht gut", nicht unbedingt so, dass alles schiefgelaufen ist.

Es reicht aus, dass es vllt. ein paar Punkte gibt, die verbesserungswürdig sind und deshalb auch u.U. die ganze Beurteilung etwas runterziehen (Die Beurteilung umfasst ja mehrere Aspekte).

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First in First Out = Das, was zuerst drin war, geht zuerst wieder raus nach dieser Bewertungsmethode.

Du hast einen Endbestand (hier 450 l). Die müssen jetzt bewertet werden nach den Preisen der jüngsten Zugänge (Das sind die 150 l und die 500 l laut Tabelle).

Die 150 l (Allerneueste) sind 0,60€ und die 500 l mit 0,42 €.

Und diese Preise verteilst du jetzt auf deinen Endbestand (450 l):

--> 150 Einheiten à 0,60 €

--> Rest 300 Einheiten à 0,42 €

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Ich hatte ganz am Anfang da sogar nur 6 Punkte. 😂

Naja... Was heißt schlecht? Meiner Meinung nach ist es noch okay.

Bei unter 8 Punkten kann es aber sein, dass z.B. die Ausbildungsleiter im Finanzamt dir (auch zurecht) sagen, dass du dir die Sachen nochmal angucken sollst (Weil es ja das Grundgerüst ist, auf das vieles aufbaut).

Aber wirklich wichtig sind am Ende die Laufbahnprüfungen (Bei den Klausuren zwischendurch sollte man aber auch versuchen gut mitzuschwimmen).

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Meint ihr ein gutes Gefühl kann täuschen?

Kann. Muss aber nicht.

Bevor du dir jetzt solche Gedanken machst: Warte erstmal auf das Endergebnis. Wir wissen ja überhaupt nicht, wie die von dir genannten Punkte (und ggf. Weiteres) überhaupt im Bewertungsbogen bepunktet werden.

Es ist natürlich einfacher gesagt als getan... Aber ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen(Ich war im Herbst was die Laufbahnprüfungen anging, auch so kritisch): Je mehr du darüber nachdenkst, desto schlimmer wird das Gefühl tendenziell (weil du dann auch ziemlich kritisch mit dir wirst), zumal du an dem Geschriebenen auch nichts mehr ändern kannst.

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Du nimmst alle deine Noten deines letzten Zeugnises und daneben die Punkte laut Tabelle. Diese Punkte zählst du zusammen und teilst sie durch die Anzahl der Fächer.

Beispiel:

  • Mathe 3 --> 8P
  • Deutsch 4 --> 5P
  • Englisch 3 --> 8P
  • Chemie 4 --> 5P
  • Biologie 3 --> 8P
  • Sport 2 --> 11P

Die Summe der Punkte ist hier 45.

Geteilt durch 6 (Da 6 Fächer im Beispiel) ergibt 7,5 als Durchschnitt.

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und in Umsatzsteuer habe ich nur 3 Punkte. Sehr schlecht.

Ist nicht unbedingt so berauschend.

Ist es möglich sich da noch zu verbessern, dass man wenigstens am Ende auf 5 Punkte kommt?

Joa, möglich wäre es.

Man muss aber auch wissen woran das liegt, dass nur 3 P dabei rauskammen...

Aber pauschal gesagt (ohne den Hintergrund zu kennen) hilft da nur Fallaufgaben lösen, Klausuren lösen und richtiges Zitieren.

Und was die 5 Punkte angeht (Sage ich auch aus eigener Erfahrung): Du solltest schon versuchen, eine höhere Punktzahl anzustreben und dementsprechend lernen. Denn die Gefahr hierbei ist, dass du tiefer als die 5P fallen kannst, wenn du dich nur auf 5P vorbereitest. Vorallem dann, wenn eine Klausur/Prüfung mal undankbar ist.

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So ist es überalll

Das ist überall so.

Manche gehen zwischendurch aus verschiedenen Gründen (zu anspruchsvoll, Erwartungen waren anders - unpassender Beruf etc.).

Dann gibt es auch wieder viele, die nicht durch die Prüfung kommen.

Aus meinem Jahrgang (Das duale Studium) bspw. sind zuletzt 26% der zur Laufbahnprüfung angetretenen Personen durchgefallen (müssen jetzt im Januar in die Wiederholungsklausur). Aber ich muss auch sagen, dass wir seit langem wieder so ein Jahrgang mit einer so hohen Durchfallquote sind (In den Vorjahren hat sich das meist bei irgendwas zwischen 10-20% bewegt).

Und dann gibt es auch wieder so ein paar (Bei uns 4 Leute), wo die Behörde sagt "Du kannst das hier zu Ende machen, wirst aber nicht übernommen". Liegt aber meist auch daran, dass sie entweder schlechte Beurteilungen erhalten haben oder schlechte Noten (auch mal gerne ein Mix aus beidem).

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Na ja.. wie soll ich das am besten erklären…

Grds. versuche ich meine Arbeit schon zu machen.

Aber im Moment bin ich irgendwie schon sehr leicht ablenkbar. Ich arbeite im Büro am PC und da können wir auch ins Internet.

Das Resultat ist, dass ich bspw. anstatt 2-3 Fälle zur Zeit gerade mal einen Fall am Tag schaffe... Und ich weiß aber auch, dass ich was dagegen tun muss.

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