Steuererklärung pflicht bei Freistellungsauftrag?

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Bin ich aber nun verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Nein.

Wenn der FSA richtig bei der Bank eingerichtet wurde, dann ist es das normale Prozedere, dass die Bank nur auf die Zinsen, die drüber hinausgehen, Kapitalertragsteuer etc. abführt.

Damit wäre die Einkommensteuer für diese Einkünfte abgegolten.

Hättest du von einer ausländischen Bank Kapitalerträge, dann müsstest du eine Steuererklärung abgeben, weil diese Erträge nicht der deutschen Kapitalertragsteuer/Einkommensteuer unterlagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Bin ich aber nun verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Das Finanzinstitut führt die Steuern automatisch ab und dein Freistellungsauftrag wird auch berücksichtigt. Nein, alleine durch die Zinserträge bist du nicht dazu verpflichtet.

Solltest du aber zu viele Zinsen freistellen (mehr als dein Freibetrag), wirst du zur Abgabe verpflichtet. Daher solltest du darauf achten, auf alle Finanzinstitute verteilt unter deinem Freibetrag zu bleiben

Andere Faktoren, die dich zur Abgabe verpflichten können, bleiben davon unangerührt.

Durch Zinserträge bist du nie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da die Kapitalertragssteuer automatisch einbehalten wird.

Ausnahme gibt es hier nur, wenn du Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt

Mungukun  10.07.2024, 15:05

Und wenn zu viele Kapitalerträge freigestellt worden sind

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