Meinung des Tages: Künftig gilt bei Neuzulassungen bei Pkws eine Blackbox-Pflicht - was haltet Ihr davon?

Ab dem 07. Juli gilt die Pflicht, neu zugelassene PKW mit einem „Event Data Recorder“ auszustatten. Diese gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1. Umgangssprachlich ist das Gerät auch als „Blackbox“ bekannt. Es zeichnet wichtige Fahrzeugdaten auf, die bei der Rekonstruktion eines Unfalls helfen können.

Funktionsweise der Blackbox

Die Blackbox protokolliert wichtige Daten, dazu gehören etwa Bremsvorgänge und auch die Geschwindigkeit sowie die Motordrehzahl. Gespeichert werden die Aufzeichnungen aber nur im Falle eines Unfalls. Diese können dann von einem Unfallgutachter ausgelesen werden. Die Daten, die aufgezeichnet werden, werden wiederum nur im Fahrzeug selbst gespeichert. Das soll verhindern, dass Dritte direkten Zugriff darauf bekommen. Es bedarf dann der Zustimmung des Fahrers oder einer gerichtlichen Anordnung, sodass die Daten ausgelesen werden können. Allerdings könnten die Daten auch bei Werkstattbesuchen oder Hauptuntersuchungen ausgelesen werden.

Daten können gegen Fahrer verwendet werden

Die Blackbox speichert die „letzte Geschwindigkeitswarnung“. Es stellt sich nun aber die Frage, ob die Geräte womöglich auch falsche Informationen speichern könnten. Wenn beispielsweise vor einem Unfall die entsprechende Geschwindigkeitswarnung aufgezeichnet wurde, basieren diese meist nicht nur auf den Kameradaten, sondern auch auf dem vorhandenen Kartenmaterial. Und hier wird es kritisch: Denn, dass das Kartenmaterial nicht immer unbedingt aktuell ist, dürften viele Fahrer schon einmal selbst erlebt haben. Die Daten könnten also juristische Relevanz bekommen und müssten dann widerlegt werden. Dazu gehören unter anderem Beweismittel am Unfallort oder auch Zeugenaussagen. Es erscheint demnach derzeit laut Aussagen der Hersteller unwahrscheinlich, dass ein Fahrer aufgrund „falscher“ Daten beispielsweise seinen Führerschein verliert.

Die Vorteile der Blackbox

Viele Unfälle geschehen und dann ist der Schaden groß, aber keiner möchte die Schuld übernehmen und die Aufklärung ist schwierig. Die Blackbox liefert wertvolle Informationen für die Rekonstruktion des Vorfalls und hilft damit, die Unfallursache aufzuklären. Perspektivisch sollen dadurch auch Informationen gewonnen werden, die zur Verbesserung von Fahrzeugsicherheit und Fahrzeugtechnik beitragen sollen.

Die Verkehrssicherheit soll dadurch insgesamt erhöht werden. Bei rund 95 Prozent aller Verkehrsunfälle, die sich in der EU abspielen, spielt menschliches Versagen laut Statistiken eine Rolle. Tausende Menschen versterben aufgrund dieser Unfälle. Mit der Einführung der Blackbox bei Neuwagen hofft die EU, dass bis 2038 25.000 Menschenleben gerettet werden könnten und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.

Übrigens ist die Einführung dieser Technik seit Jahren immer wieder im Gespräch. Obwohl es dabei stets viele Befürworter gab, wurde auch immer wieder die Kritik laut, dass durch die Blackbox ein „Big Brother“ im Auto mitfährt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Pflicht der Blackbox?
  • Habt Ihr Sorgen, dass die aufgezeichneten Daten in falsche Hände geraten könnten?
  • Wie hoch seht Ihr das Risiko, dass es aufgrund falscher Aufzeichnungen zu ungerechtfertigten Sanktionen kommt?
  • Haltet Ihr es für realistisch, dass die Blackbox künftig (in)direkt die Sicherheit im Verkehr verbessern wird?
  • Würdet Ihr Euch beim Fahren sicherer fühlen, wenn Ihr wüsstet, dass im Falle eines Unfalls eine relativ eindeutige Rekonstruktion stattfinden könnte?
  • Was könnte sonst noch getan werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern? Sollte es beispielsweise in gewissen Abständen Neuprüfungen geben oder verpflichtende Theoriekurse alle paar Jahre?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/blackbox-fuers-auto-ab-2024-pflicht.htmlhttps://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190110STO23102/selbstfahrende-autos-in-der-eu-science-fiction-wird-realitat#:~:text=Menschliches%20Versagen%20spielt%20bei%20rund,reduzieren%20und%20die%20Verkehrssicherheit%20verbessernhttps://www.antenne.de/experten-tipps/verkehr-und-mobilitaet/neue-eu-regelung-blackbox-pflicht-in-autos-tritt-in-krafthttps://www.merkur.de/verbraucher/assistenzsysteme-verkehrssicherheit-eu-verordnung-anderung-juli-blackbox-pflicht-pkw-autofahrer-auto-zr-93172907.html#:~:text=EDR%2C%20ISA%20%26%20Co.%3A,Geschwindigkeitswarnsystem%20ISA%2C%20wie%20Focus%20berichtethttps://www.autozeitung.de/blackbox-im-auto-131388.html

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Ich bin nicht überzeugt von der Blackbox-Pflicht, denn ...

Verkehrszeichen werden oftmals nicht richtig erkannt, zudem ist die reine Blackbox ohne Kameraaufzeichnung durchaus auch fehleranfällig. Ausserdem ist dies noch mehr Überwachung, auch wenn gesagt wird, dass nur die letzten Sekunden vor einem Unfall aufgezeichnet werden, so besteht ja die Möglichkeit, das System zu erweitern, um das genaue Fahrverhalten von den Leuten zu tracken. Es gibt ja auch diese Telematik Sensoren für die KFZ Versicherungen, durch welche Fahrten getrackt werden inklusive GPS-Daen,Geschwindigkeiten,Lenkverhalten,Bremsverhalten...Angeblich um "vorbildliches Fahren mit Rabatten zu belohnen", doch in Wahrheit sammeln Versicherungen damit wertvolle Daten.

Dies wird auch nach und nach bei den Blackboxen kommen, aber die Leute glauben es ja nie, dass wir immer mehr in Richtung eines totalitären Überwachungsstaates gehen, nein, es wird immer wieder das gleiche Gesocks gewählt, was so einen Müll fabriziert. Beispiele?

-DNS Sperren für einzelne Webseiten bereits jetzt

-Fingerabdruckpflicht beim Personalausweis

-Vorratsdatenspeicherung

-"Blackbox" im Auto Pflicht

-Drängung in bargeldlose Zahlung (500€ Schein wurde ja schon aus dem Verkehr gezogen, ANGEBLICH, um Schwarzmarktgeschäfte zu unterbinden, sorry, selten so ne dämliche Begründung gehört)

-immer mehr Kameras im öffentlichen Raum

Gibt noch weit mehr, was nach und nach kam...

Was muss noch alles kommen?
Es wäre besser, die Rechtsprechung mal dahingehend zu ändern, dass Dashcamaufnahmen zu 100% gerichtsverwertbar sind, und dieses drecks DSVGO Geflecht mal wieder aufgehoben wird, denn seit dem das kam, wurde alles verkompliziert.

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Wie es in den Wald hinein schallt, schallt es auch zurück. Nur weil man sich selbst als freundlich empfindet, heisst dies noch nicht, dass man es tatsächlich ist. Zudem kommt dazu, dass wenn man sich auf die gleiche Stufe begibt, darf man keine Besserung erwarten. Ich z.B. ticke so, dass selbst wenn ich unfreundlich behandelt werde, ich dies nicht pauschalisiere, denn damit könnte ich einem anderen Unrecht tun.
Bei Busfahrern hab ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass man den meissten mit einem aufrichtig gemeinten "guten Morgen/Tag/Abend" und einem Lächeln schon das Eis brechen kann..Ausserdem versetz dich mal in die Lage dieser...die haben mehrere hundert oder tausende Fahrgäste jeden Tag, die einem zum Teil beschimpfen, sich im Bus benehmen wie Sau, und vieles mehr. JEDE einzelne Person die dann mal freundlich ist, kann helfen.

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Versicherungskosten nach einem Autounfall?

Hallo zusammen,

Ich habe am 7. Mai ein Auto gekauft, und der Verkäufer sagte, dass ich es bis zum 10. Mai ummelden muss. Vor der Abholung habe ich eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und eine eVB-Nummer erhalten. Leider verursachte ich bei der Abholung des Autos am 08.05 um 00:30 einen kleinen Unfall, bei dem ein parkendes Auto einen Lackschaden und Kratzer erlitt. Die herbeigerufene Polizei teilte mit, dass die Schadenskosten von der Versicherung des Verkäufers gedeckt werden. Allerdings habe ich das Auto um 05:37 auf meinen Namen umgemeldet. Heute erhielt ich meinen Versicherungsschein, der angibt, dass der Versicherungsschutz am 8. Mai 2024 um 00:00 Uhr begann, der Unfall war um 00:30. Nun gibt es Schwierigkeiten mit dem Verkäufer, der behauptet, ich müsse mich direkt mit dem Halter des beschädigten Fahrzeugs auseinandersetzen und die Reparaturkosten priat tragen, um eine Erhöhung seiner Versicherungsprämien zu vermeiden. Ich bin grundsätzlich dazu bereit, jedoch bin ich unsicher, ob der Fahrzeughalter zustimmt oder überhöhte Forderungen stellt.

Meine Fragen sind:

1. Kann ich den Unfall noch meiner Versicherung melden falls der Fahrzeughalter den Unfall noch nicht bei der Versicherung des Verkaüfers angemeldet hat? (der Unfallbericht des Polizei ist bei mir)

2. Wie hoch könnte die Prämiensteigerung für den Verkäufer ausfallen, wenn seine Versicherung den Schaden übernimmt? Er ist seit 20 Jahren Führerscheininhaber und hatte bisher keine Unfälle. Falls seine Prämie steigt, bin ich bereit, ihm den Unterschied zu erstatten. Aber davor würde gerne wissen, wie viele jährliche Differenz es machen kann.

3. Können Sie abschätzen, wie viel die Reparatur des Schadens kosten könnte? Ein Foto des Schadens liegt bei.

P.S. Ich möchte dass der Verkäufer wegen des Unfalls meinerseits keine finanzielle Probleme bekommt.

Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus

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Also wenn der Unfall noch passierte, als die Versicherung auf den Verkäufer lief, dann ist auch seine Versicherung erst mal zuständig. Da Du allerdings durch den Kaufvertrag nachweisen kannst, dass Du das Auto gekauft hast, und dann der Unfall entstand, kann es sein, dass Deine Versicherung den Schaden übernimmt, dies wäre jedoch eine Kulanzentscheidung. Eine Rückstufung erfolgt in jedem Fall, wie hoch erkennt man grob an z.B. folgender Tabelle:

https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html

Da erkennst, dass bei einem Unfall unter Umständen, je nach Tarif, eine Rückstufung in die SF7 erfolgt, was dann schon eine enorme Mehrbelastung für die Folgejahre ist.
Generell besteht aber die Möglichkeit, einen regulierten Schaden zurück zu kaufen, dafür hast dann ein Jahr Zeit. Dann würde der entsprechende Vertrag so behandelt, als wäre kein Unfall geschehen. Doch unterschätz es nicht, solche Unfälle haben mitunter mehrere tausend € an Schadenssumme, spreche da aus Erfahrung. Bin auch mal jemandem in die Seite gefahren, waren für mich nur paar Kratzer, und ne leichte Delle, aber die Kosten waren knapp 3500€. Da war es dann nach viel Umrechnung, für mich günstiger, die Rückstufung in Kauf zu nehmen.
Deine Fragen nummeriert beantwortet:
1: Ja, kannst Du, jedoch ist es eine Kulanzentscheidung, da es vor der eigentlichen Zulassung passierte, jedoch gibt es auch einen sogenannten rückwirkenden Versicherungsschutz, das musst aber bei deiner Versicherung anfragen, und diese muss sich dann mit der anderen kurzschliesen.
2. Kommt auf die Versicherung an, aber wie oben anhand der Beispieltabelle zu sehen, kann dies mehrere hundert €/Jahr ausmachen, da er auf jeden Fall zurückgestuft werden würde.
3. Nein, da viele Faktoren zusammen kommen. Bekommt er für die Zeit einen Ersatzwagen?, sind evtl. andere Bauteile betroffen?Reicht ein "ausbeulen und drüber lackieren", oder muss das Bauteil ersetzt werden? Wie oben beschrieben, kann selbst so ein "kleiner" Schaden in die tausende gehen.

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Fast alle Autos haben an der Sonnenblende einen Spiegel. In meinem Fall sogar mit einer kleinen Abdeckplatte.Andere haben da so eine Art Schubfach. Ich hab meinen dazwischen geklemmt. Ansonsten in den Aschenbescher falls vorhanden.

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Auch wenn die Frage schon echt alt ist, aber ein 60PS Auto ist ein wenig individuell. Mein erstes Auto hat knapp unter einer Tonne, und auch "nur" 60PS. Dennoch reicht es perfekt. Auf der Autobahn schafft er zwar dann keine 200, sondern "nur" 160, doch es reicht allemal, wenn man eh fast immer nur mit um die 130-140 fährt.

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