Meine Güte! Klopp ChatGPT halt in die Tonne wenn diese "künstliche Doofheit" nicht mal das kennt:

FeV § 76, Absatz 8, § 6 Absatz 1 zu Klasse AM, Punkt B:

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Und in Klasse B ist die Klasse AM uneingeschränkt enthalten!!

Warum glaubst du einer (doofen?) KI mehr als wissenden Menschen, wie @Schubspannung oder HfPol110, bzw den Gesetzen??

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

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Grün könnte auch nach links abbiegen und hätte dennoch Vorfahrt vor Blau - Blau dies aber aufgrund der Gegenverkehrsregel verpeilen.

Ebens der könnte Fahrer aus der "Ich Perspektive" verpeilen, dass der entgegenkommende beim Linksabbiegen Vorfahrt hat.

Weil: Gegenverkehr hat ansonsten grundsätztlich Vorrang - das ist aber hier nicht so!!

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Beim Vorbeifahren überholt worden, Überholer verursacht Unfall - wer hat schuld?

Hallo zusammen,

Mich würde mal eure Meinung interessieren:

Auf dem Weg in die Stadt haben wir heute einen Unfall beobachtet (Wir waren nicht beteiligt, lediglich Zeugen). Vor uns fuhren 2 Autos. Das vordere Auto ist langsamer geworden, da auf der rechten Seite ein parkendes Auto stand. Es gab Gegenverkehr. Der Gegenverkehr musste anhalten, da auf seiner Seite auch ein Auto versetzt zu dem ersten parkte nur eben auf der anderen Seite. Das ging dem zweiten Auto (also dem vor uns) scheinbar nicht schnell genug, also hat er versucht das erste Auto zu überholen. Es kam wie es kommen muss, der Überholer hat den wartenden Gegenverkehrt leicht hinten in der Seite gerammt, da das erste Auto natürlich auch zum Vorbeifahren nach links ausgeschert ist. Es hat dabei deutlich geblinkt. Es ist auch nie zum Stillstand gekommen, es ist nur langsamer geworden wegen der Engstelle. Da spricht man von Überholen, nicht von Vorbeifahren, oder? Das ganze hat sich auf Grund der geringen Geschwindigkeiten (wir sind hinten dran keine 30 gefahren) in Zeitlupe abgespielt...

Das erste Auto hat davon scheinbar ncihts mitbekommen und ist normal weitergefahren. Der Überholer war auch die ganze Zeit hinter ihm, also er hat es nie "neben" den ersten "geschafft" weil alles so langsam ging. Der Überholende wollte auch erst weiterfahren. Ein Mann auf der Straße und ein Fahrradfahrere haben dann mit den Armen rumgewedelt und gebrüllt. Daraufhin hat er dann angehalten.

Wir haben natürlich angehalten und uns als Zeugen angeboten.

Was meint ihr? Wir denken der versucht hat zu überholen ist schuld. Der andere ist ganz normal gefahren und hat auch ganz deutlich geblinkt. Auf Grund des Gegenverkehrs wäre der Überholer auch niemals an ihm vorbeikgekommen. Wir haben nicht verstanden wieso er da so weit links fahren wollte. Er hat das gerammte Auto doch direkt vor sich gehabt und gesehn. Das erste Auto war ja auch schon an der Mittellinie und am Vorbeifahren, nur eben langsam ...

Grüße

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Läuft wohl darauf hinaus: überholen bei unklarer Verkehrslage.

Schecht für den ungeduldigen Überholer...

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Die Steckdose braucht den Gnadenschuss.😁

Mal Spaß beiseite:

Sicherung sofort raus! Das Knistern resultiert aus einem Lichtbogen darin. Es besteht höchste Brandgefahr!

Frage aber: Steht dein Kühlschrank auch im Woh+nzimmer??

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Nein, es spielt keine Rolle mehr ob die Pfeile oben oder unten sind - einfach nur im Geiste das Schild um 90° zur Fahrbahn hin drehen - dann erschließt es sich ob es um einen Beginn oder Ende des Halteverbotes handelt.

Ergo: steht es auf der rechten Fahrbahnseite mit Pfeil nach links, gilt es ab diesem Schild (wie übrigens auch auch ohne Pfeil) - Pfeil nach rechts bedeutet also: Ende des Halteverbotes (nur bis zum Schild)

In Einbahnstraßen auf der linken Fahrbahnseite gilt dies dann natürlich umgekehrt!

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Nuja, eine Eselsbrücke für die 5 m Abstand vor Fußgängerüberwegen und 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie der 15 m bei Haltestellen davor und dahinter fällt mir nicht ein.

Dabei übrigens auch Zeichen 299 beachten.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat299.htm

Einfach verinnerlichen. Du packst das schon.👍

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Ähm, häää?? Was sollte dir das denn bringen??

Meinste etwa, der Blitzer fliegt dann aufgrund der Schallwellen weg?

Dazu würde nicht mal nen Schiffsnebelhorn reichen 😁- mal abgesehen davon, dass das Foto eh schon im "Kasten" ist.

Und unnötiges Hupen macht die Sache nur sinnfrei ebbes teurer...

Heidewitzka Herr Kapitän, wat ne Frage, da fliegt einem ja glatt dat Blech wech.😂😉

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Jetzt mal vorab: diesbezüglich ist mir dein Alter erst mal egal. Ok, GF ist zwar erst ab 11 erlaubt - und auch dann nur mit Zustimmung deiner Ellis.

Aber dennoch bekommst du eine Antwort:

Die Anmeldung auf allen Verkaufsportalen benötigt die volle Geschäftsfähigkeit - ergo ab 18 Jahren.

Ein Kauf- oder Verkauf ist da also nur mit Hilfe deiner Eltern möglich.

Das ist auch gut so, denn es wimmelt dort nur so von Betrügern (leider) - da sind schon 14-17-jährige reingefallen und selbst manch Erwachsener...

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Ist das dein Ernst?

Notbremsung? Kennst du den Bremsweg eines Zuges? Oder soll er Anker hinten rauswerfen? Blöd nur, dass dass dann bei einem sofortigen Stopp selbst die Passagier aus dem letzten Wagen vorne an der Lok kleben würden...😁

Geschwindigkeit verringern? Kann er Hellsehen?? Oder sollen Züge nur noch Schritttempo fahren?

Auf Bahngleisen hat niemand etwas verloren - das Überqueren ist nur an BÜ's erlaubt - sofern diese nicht gerade durch Schranken oder Lichtsignalanagen gesperrt ist.

Ein Missachten derer kostet nicht ohne Grund 700 €, 2 Punkte Und 3 Monate Fahrverbot!

Für nicht­motori­sierte Verkehrs­teilnehmer - ergo Fußgänger und Radfahrer immerhin noch 350 € - oder für alle das Leben...

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Ach, kommen wir nun wieder mit Klimaschutz?

Mal da erwähnt: wie sieht es denn in vielen Großstädten aus, wenn Ampeln ewig rot sind, obwohl gar kein Querverkehr kommt?

Z. B. Mainz ist da ein gutes Beispiel, Heidelberg ist da auch ganz gut, auch Bad Kreuznach war da mal, sogar mitten in der Nacht, der Burner - aber immerhin haben die gelernt und inzwischen dort viel "gekreiselt".

Die A 61 bei uns ist schon seit Jahrzehnten auf 130 km/h begrenzt. Und bei Einhalten dieser Geschwindigkeit muss ich selbst bei wenig Verkehr links fahren, weil sehr viele rechts langsamer fahren - und nicht nur LKW!

Das diese Langsamfahrer oft ohne Rücksicht auf Verluste plötzlich die Spur wechseln, weil die nen LKW überholen wollen der 10 - 20 km/h langsamer fährt, als die - geschenkt, denn mit solchen intelligenzbefreiten rechnen wir ja.

Aber kommt die nächste Baustelle mit max. erlaubten 80 km/h, fräsen zu oft genau die, die ich vor der Baustelle mit 130 km/h überholt habe, mit 100 - 120 km/h an mir vorbei!

DAS sind die eher die schlimmsten Autofahrer!

Drängler aber natürlich sowieso!

Zwar nerven mich Schleicher auch aber dennoch halte ich meinen Sicherheitsabstand ein.

Übigens: ich erlebe auch viele die schnell von hinten angebürstet kommen, während ich noch überhole (durchaus mal mit 150 km/h und mehr, wenn erlaubt) und dennoch hinter mir ihren Sicherheitsabstand einhalten (ja, auch BMW-Fahrer!😊)

Denen mache ich auch mal schnell zwischen 2 LkW platz (unterhalb der 20 Sek.) - Drängler warten da halt ebbes länger (außer rechts ist alles frei).

Aber: Mit einem Tempolimit von 130 - 150 km/h könnte ich durchaus auch noch gut leben - wenn dann rücksichtslose Spurwechsler auch mit FE-Entzug bestraft werden!😈

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Kostet dich ein Verwarngeld von 20 €.

Aaabäär: ist das Mofa nicht versichert, liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das ist eine Straftat!

Mal abgesehen davon, dass du dann für verursachte Schäden ggf. bis an dein Lebensende haftest...

Aber selbst wenn das Mofa versichert ist, kann die Versicherung dann mit bis zu 5.000 € in Regress gehen, wenn du zu jung bist, bzw. keine Mofa-Prüfbescheinigung hast.

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Mal davon abgesehen, dass mir keiner Kündigen könnte, wenn ich nachts sauge...😁, ich machs dennoch nicht. Obwohl ich es sogar könnte ohne das es einer mitbekommt.

Denn mein Sauger zieht sich sogar bei der niedrigsten Stufe am Läufer fest... und ist dabei außerhalb der Wohnung kaum hörbar.

Wenn man natürlich nen Sauger hat, der scheinbar im vorherigen Leben mal eine Sirene war und dabei nicht mal ne Erbse richtig einsaugen kann, sollte man es auf jeden Fall lassen.😂

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Ist es wirklich so, wie die Musterlösung sagt, denn laut der Regelung ,,Rechts vor Links,, darf das Motorrad eigentlich als erstes fahren.

Falsch!!

https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt.php

Wobei bei dem Beispiel des "bis in die Kreuzungsmitte Vorfahren" des Blauen bei den meisten Kreuzungen in Deutschland eher kontraproduktiv ist, weil: zu wenig Platz!

GmV erklärt das...😁

Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen!

Ausnahme bildet da nur die abknickende Vorfahrstraße!

Würde der Traktor hier nach links abbiegen wollen, so liegt eine Patt-Situation vor - d. h.: es hilft nur noch gegenseitige Verständigung!

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Hat der Friedhof einen eigenen Parkplatz, bzw. war anders zu erreichen? War die Fahrbahn zu eng, so dass nicht mindestens 3,05 m Restbreite zur Verfüung standen?

Dann besser zahlen.

Ansonsten Widerspruch einlegen, denn du warst in dem Moment Anlieger.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/

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Es macht durchaus Sinn. Denn Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen (Ausnahme nur bei abknickender Vorfahrtstraße)!

Es spielt also in der Tat die eine sehr wichtige Rolle, wohin man will und nicht woher man kommt!

Bei einer generellen 3-2-1-Regel würden so etliche auch bei vorfahrtregelnden Zeichen einfach nach links Abbiegen! D. h.: sie würde eher Verwirrung stiften.

Daher gilt hier: NUR gegenseitige Verständigung!

Da sollten wir einfach mal gesunden Menschenverstand einsetzen...

Ich hoffe, dass diejenigen, die hier der Meinung der 3-2-1-Regel sind, keine FE haben oder bisher nur viel Glück...

Denn Fakt ist: Wenn zwei eins signalisiert, auf seine Vorfahrt zu verzichten und 3 biegt einfach ab und es kracht, hat 3 die A-Karte!

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Nein, ist es ohne explizite Genehmigung nicht!

Kannst allenfalls mal im Herbst (je nach Region ab Ende August bis Ende Oktober) in Weinanbaugebiete gehen - da fällt es dann nicht so auf. Knallt da ja dann ständig.😂

Aber erlaubt ist es für dich da eigentlich auch nicht... aber es wird eher niemanden stören - außer du übertreibst es oder ballerst da nach 19 Uhr.😁

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