Nicht unbedingt.

Klar ist eine verschneite Landschaft schön - aber für die Fahrt zur Arbeit sind ständig verschneite Straßen alles Andere als schön.

Schüler bekommen dann ja gern mal frei - aber im Arbeitsleben geht das dann nicht mehr. Da MUSS der AN zur Arbeit erscheinen - egal wie! Viel Spaß dann...

Immerhin habe ich da einen Vorteil: Bei mir gilt alles über 30 Min. Fahrtweg (sowohl je Hin- als auch Rückfahrt) dann als Arbeitszeit.😊

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"einpfänden"; da hat wohl die Autokorrektur mal wieder ne Stilblüte geliefert.😂

In der Tat: bis zum Ende der Einfädelspur fahren und dort auf einen freudlichen Autofahrer hoffen - denn das Reißverschlussverfahren findet dort rechtlich keine Anwendung!

Allerdings sind die allermeisten Fahrer freundlich und lassen da - im Reißverschluss - einfädeln. So wie ich auch - allerdings mache ich vorher dicht > logisch, denn wenn sich zu viele vorher schon reinquetschen - und andere logischerweise weiter vorfahren, stehen die auf der rechten Spur ewig...

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Evtl. hat das Gewitter ja einen Tonausfall.😂

Nee, Scherz beiseite.

Das nennt sich Wetterleuchten - d. h. das Gewitter ist noch sehr weit weg. Denn Blitze entstehen ja meist in mehreren Kilometern Höhe. Vor allem sind ja auch die meisten Luft-Luft Blitze, was heißt: die schlagen gar nicht auf der Erde ein.

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Dann meld ich mal an!

Akzeptieren die Fahrschulen nämlich schon ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalter.

Weil: die theoretische Prüfung darfste schon max. 3 Monate, die Praktische max. 1 Mon. vor Erreichen des jeweiligen Mindestalter ablegen. Fahren dann aber erst ab 15.😊

Also wetz die Hufe und ab Richtung Fahrschule.😁

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In Verkehrsberuhigten Zonen darf durchaus geparkt werden - aber eben nur innerhalb dafür markierter Flächen!

Für Falschparker ist das Ordnungsamt zuständig. Anonym ist da aber eher Suboptimal...

Für den Heckenschnitt kann der beteffende Grundstückseigentümer ein temporäres Halteverbot beantragen und nach Genehmigung die Schilder dann aufstellen (mindestens 72 Stunden vorher). Aber die mit Pfeil dann auch in korrekter Reihenfolge.😁

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Nötigung durch andere Autofahrer

Bis auf das letzte eigentlich alles!

Nötigung gilt eh als Straftat, Drängeln passt u U. auch dazu.

Keine Rettungsgasse? Idioten!

Falschparker die behindern? Ein No-Go. Ebenso wie Ladensäulenblockierer.

Hupende Autofahrer, weil du zu langsam losfährst? Davon wirst du auch nicht schneller. Aber denk auch dran: zu langsam losschleichen und zu spät im höchstmöglichen Gang zu sein kostet dich viel mehr an Sprit!

Überholende Autofahrer? Wo soll da das Problem liegen, wenn Überholen nich verboten ist?

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Senk mal deinen Blutdruck, denn du hast so einige Wexstaben verbuxelt.😁

Und nein, Verwarnungen werden nicht gespeichert!

Es könnte aber sein, dass, wenn du dir da innerhalb kürzester Zeit viele Verwarngelder einfängst UND dies einem Sachbearbeiter auffällt, die FS-Stelle dich mal zu MPU schickt.

Das müsssten dann aber schon so 30-50 Verwarngelder innerhalb weniger Monate bis zu einem Jahr sein.

Aber Achtung: dazu zählen dann alle Verwarnungen - auch die durch falsch Parken.

Aber wie schon erwähnt: gespeichert werden Verwarnungen nicht - die Mehrfachverstöße müssen einem Sachbearbeiter schon explizit auffallen.

Was es aber durchaus schon mehrfach gegeben hat.

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Nein, denn er ist schließlich auch Verkehrsteilnehmer.

Ist hier ganz gut und korrekt erklärt:

https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/

Nur das letzte Bild mit der Einbahnstraße ist ein abnsoluter Fail!

Denn es widerspricht dem Bild davor. Und was soll das Einbiegen IN eine Einbahnstraße daran verändern??

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Am Besten nicht hingucken😂

Ich habe mich für Ei Electronics Ei650 Rauchmelder entschieden. Die waren Testiesger bei Stiftung Warentest, erledigen ihre Aufgabe und blinken auch nicht.😊

Und nein, DAS ist keine Werbung sondern Ergebnis von Recherche und anschließend auch eigener Erfahrung.

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Den Fehler "bis 01.01 0:00 Uhr" hast du sehr gut erkannt.

Das liegt daran, dass im I-net halt jeder seinen Senf abgeben kann. Auch solche die nicht mal die Uhr richtig kennen.😈😂 Allerdings sehr peinlich für so eine große Versicherung...😧

Richtig ist nämlich:

Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 23 der 1. SprengV, Absatz 2, letzter Satz

Ergo vom 31.12. 0:00 Uhr bis 01.01. 24 Uhr (örtliche Einschränkungen sind aber zu beachten). Diesen kleinen aber feinen Unterschied sollte man kennen! Und Profis einer Versicherung müss(t)en dass sogar!

Die hier können das besser:

https://www.klugo.de/blog/silvester-knaller-zeiten-ab-und-bis-wann-darf-man-boellern

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Du hast vergessen zu erwähnen, wievielflammig dein Kronleuchter ist, ergo wieviel einzelne Leuchtmittel er enthält.

Aber ja, du kannst dort dann einzelne Glühlampen los drehen, so dass diese nicht mehr leuchten.

Die Glühlampen gegen welche mit geringerer Leistung auszutauschen, sofern es die überhaupt noch gibt, bringt wenig Erfolg.

Z. B.: Ein 10-flammiger Kronleuchter mit 60 Watt Lampen zieht im Gesamten 600 W, bei 25 Watt Lampen immerhin noch 250 W.

Allenfalls ein Austausch auf LED-Lampen bringt da etwas - bei 4 Watt LEDs sind es dann insgesamt nur noch 40 W - 20 Watt weniger als eine einzele 60 W Glühlampe...

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Da hast du freie Fahrstreifenwahl.

Allerdings haben entgegenkommende rechtsabieger dies auch!

D. h.: du musst entgegenkommende grundsätzlich zu erst fahren lassen - auch die Rechtsabbieger.

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Wie weit warst du den noch vor dem "Blitzer", als dieser auslöste? (Tipp: die Leitpfosten am Rand haben einen Abstand von 50 m)

In der Regel lösen die nämlich erst dann aus, wenn das Fahrzeug, welches zu schnell ist, fast auf gleicher Höhe ist.

Habe nämlich schon einige Blitzer erlebt, die auslösten, obwohl ich noch 100-200 m davor war und auch gedacht, da war doch kein anderer ... abäär Irrtum: da war einer weit vorher auf der Überholspur, von dem ich dachte der wäre schon längst daran vorbei... ;)

Bekommen habe ich in denen Fällen übrigens nie was. Logisch, ich war ja auch nie zu schnell. ;)

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Eine Spielstraße wird in der Regel mit Zeichen 250 und Zusatzzeichen 1010-10 deklariert (Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art).

Gibt es aber heute so gut wie gar nicht mehr.

Was du aber wohl eher meinst ist der "Verkehrsberuhigte Bereich" (VB), welcher durch Zeichen 325 markiert wird. Ist aber sicherlich keine absolute Spielstraße!

Ge- oder Verbot:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Beim Ausfahren aus einem VB gilt kein RvL (§ 10 StVO ist zu beachten)!

Quelle: http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm

Bei einer Wohnstraße gilt je nach Beschilderung Tempo 30 oder ohne jegliche Beschilderung Tempo 50!

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Tja, was glaubste wohl, warum diese Mail in deinem Spam-Ordner war? Na, klingelts?

Ihr Kids und Teens, seit i. d. Regel auch nicht blöder als Erwachsene (von denen fallen ja übrigens auch genug auf sowas rein^^).

Aber euch fehlt eben die Lebenserfahrung - denn das ganze Leben ist ein Lernprozess.

Mal abgesehen davon, dass du mit 15 PayPal noch gar nicht nutzen darfst (warum wohl?^^):

Frage also besser vorher nach!

Im Übrigen ist ebay Kleinanzeigen dafür gedacht, die Ware gegen Barzahlung abzuholen. Ist der Weg zu weit > Game Over.

Wer dort per Vorkasse zahlt, würde faktisch auch einem Wildfemden auf Straße Geld in die Pfote drücken, um diesen für sich zum Einkaufen zu schicken.

Ob der mit Restgeld und Ware zurückkommt...?

Sei froh, dass du "nur" 30 € in den Sand gesetzt hast, andere haben so schon 500 € und mehr versemmelt - manche sogar jünger als Du... :(

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Gibt nur Verwarngeld - ergo erwartet dich erst mal sonst nichts.

Aber übertreibs nicht! Denn wenn du das innerhalb kurzer Zeit mal so 40-60 mal schaffst, UND dies einem Sachbearbeiter auffällt, dann kanns für dich durchaus zur MPU gehen. ;) Noch biste aber sehr weit davon entfernt.

Tipp von mir: nimm die Bleiplatten aus deinen Socken. :D

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Geheim halten, auch wenn es schwierig ist

weil du nie weißt, wie Andere reagieren (obwohl die evtl. selbst explizite Hobbies haben^^):

weil ich weiß das es nicht normal ist.

Wieso?? "Normal" ist eh relativ.

Und du kennst`bestimmt den Spruch: "Das Kind steckt im Manne". ;)

Fazit: wenns dir Spaß macht und du nichts beschädigst, niemand Anderes verletzt und/oder in Gefahr bringst (da halte ich es wie @foodisgood^^) - einfach weitermachen und deinen Spaß haben.

Abgesehen davon: draußen zu sein ist doch besser als in der Bude vor Daddelkiste und TV zu versacken, oder?

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