Ist es erlaubt an anderen Tagen als dem 31.12. und dem 01.01. Feuerwerk zu verbrennen?

5 Antworten

Nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung benötigst Du für Feuerwerkskörper der Klasse F2 vom 2.1. - 30.12. einen entsprechenden Befähigungsnachweis und musst es zwei Wochen vorher anmelden.

"..(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben...."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)
Von Experte FlorianH246 bestätigt

Normalwerweise ist es verboten. Aber man kann bei der Gemeinde eine Genehmigung bekommen

Nein, ist es ohne explizite Genehmigung nicht!

Kannst allenfalls mal im Herbst (je nach Region ab Ende August bis Ende Oktober) in Weinanbaugebiete gehen - da fällt es dann nicht so auf. Knallt da ja dann ständig.😂

Aber erlaubt ist es für dich da eigentlich auch nicht... aber es wird eher niemanden stören - außer du übertreibst es oder ballerst da nach 19 Uhr.😁

Nein und Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein ist es ohne Genehmigung nicht.

Und ja die Pol macht was wenn sie dich sieht.