Wie funktioniert eine Betreuung?
- Darf der Betreute noch alleine einkaufen gehen?
- Darf der Betreute seine Post erhalten?
- Darf der Betreute selbst entscheiden wann und zu welchen Ärzten er geht`?
- Darf der Betreute gegen seinen Willen behandelt werden?
- Darf der Betreute den Wohnort verlassen?
Wenn derjenige für die entsprechenden Bereiche betreut wird.
Was darf der Betreuer überhaupt?
Welche Macht hat er?
1 Antwort
- Ja, Einkäufe des täglichen Lebens dürfte sogar ein Geschäftsunfähiger machen. Einkaufen gehen gehört überhaupt gar nicht zu den Aufgaben eines Betreuers.
- Kommt darauf an, ob er die Post zuverlässig an den Betreuer weitergibt, wenn etwas zu regeln ist.
- Ja.
- Ja, wenn der Betreuer eine richterliche Genehmigung dafür hat.
- Wenn du mit Wohnort verlassen einen Umzug meinst, kommt das darauf an, ob der Betreuer die Aufenthaltsbestimmung hat. Wenn ja, muss der Betreute zusätzlich entweder geschäftsunfähig sein oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Dann darf ausschließlich der Betreuer über den Aufenthalt bestimmen.
Grundsätzlich gilt: die Betreuung ändert nichts daran, was der Betreute von sich aus tun kann und darf. Sie schränkt ihn erstmal überhaupt gar nicht in seiner Freiheit ein.
Erst wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird oder der Betreute aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist, kann er selbst nicht handeln.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung