Notarkosten immobilienkauf?

5 Antworten

Für die Eigentumsübertragung sind Auflassungserklärungen notwendig und die müssen beim Notar abgegeben werden. Die Grundbucheintragung kostet übrigens auch nochmal was, das wird aber vom Grundbuchamt und nicht vom Notar geführt.


Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:01

Vormerkung meinte ich. Es geht halt darum die kosten zu reduzieren, theoretisch ginge es per Handschlag, aber rechtlich gibt es halt leider Notarpflicht. In meiner anderen Frage wird klar warum, der aktuelle Besitzer (mein Vater) ist eigentlich nur strohmann um die Baufinanzierung möglich zu machen weil die Basel 2 Richtlinien sonst nicht gepasst hätten. Der Notar hat nicht wirklich viel zu machen.

https://www.drklein.de/notarkosten-hauskauf.html

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Notarkosten für den Hauskauf betragen bis zu 2 % des Kaufpreises.
  • Der Notar berechnet die Notarkosten für seine Leistungen beim Hauskauf. Dazu gehören unter anderem die Abwicklung des Kaufvertrags, die Kommunikation mit dem Grundbuchamt, um Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen oder die Überwachung des Geldtransfers.
  • Die Kosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und nicht verhandelbar. Werden allerdings einige Leistungen nicht in Anspruch genommen, besteht Einsparpotenzial.

Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:52

die frage ist welche mindestleistungen anfallen. Im Prinzip nur ein minimaler notarvertrag welcher in unter 5min erstellt werden kann da relativ inhaltsleer und das melden ans Grundbuchamt. Sollte sich eigentlich mit unter 250€ machen lassen (exklusive gebühren vom Grundbuchamt). Reiner Aufwand sind da denke ich mal max. 60min.

wilees  12.09.2024, 14:57
@Martin8311

trotzdem gilt:

Die Kosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und nicht verhandelbar.

Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 15:07
@wilees

ok, und bei der Senkung des Geschäftswertes durch einen Kaufpreis von z.B. 500€ als kleinsten wert in der Tabelle (Unabhängig von der Problematik beim Thema Schenkung)? Realistisch natürlich nur so weit dass es sich für den Notar lohnt.

wilees  12.09.2024, 15:33
@Martin8311

ein Notar kann nicht frei nach Nase den Geschäftswert einfach nach unten korrigieren.

Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 15:48
@wilees

ja, aber ich kann den verkaufspreis der immobilie ja frei wählen. Letztendlich geht es um ein geschäft zwischen meinem Vater und mir, wobei ihm alles egal ist sofern es von seiner seite aus komplett neutral bleibt. Real schliese ich mit mir selbst einen Vertrag ab. Beurkundet der Notar einen Hauskauf für 1€ liegt auch der Geschäftswert bei 1€, oder? Oder bemisst sich das ganze am Verkehrswert?

Rechne mal ganz vorsichtig mit ca. ~ EUR 3000.- an Kosten .

Die noterielle Beurkundung wird irgendwo bei ca. 2000 EUR liegen und die Änderung des Grundbuches wird nochmal mit ganz grob EUR 1000.- zu Buche schlagen.

Das ist "best case & Einfach" unterhalb von Familienangehörigen (Kinder , Partner )

Kosten für Wertgutachten, Schenkungssteuer etc. einmal komplett aussen vor.


Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:03

gibt keine schenkungssteuer. ist ein gebildetes konstrukt das notwenig war, der aktuelle Eigentümer (mein Vater) ist eigentlich nur Strohmann um den Basel 2 richtlinien genüge zu tun die verhindert haben damit ich selbst den Kredit aufnehmen konnte.

Der Kaufvertrag unterliegt juristischen Vorgaben, dann kann und darf kein 3-Zeiler sein. Alles andere hat wilees gut geschrieben.

Letztlich musst du den Notar nur dazu bringen dir die Bewilligung zum Eigentumswechsel zu beglaubigen, die Auflassung musst du mitbringen (da musst du halt eine andere zuständige Stelle finden, die dir die Auflassung beglaubigt... ob die Billiger ist sei mal dahingestellt) und dann muss der Notar den ganzen Spaß noch beim Grundbuchamt einreichen.

Zweifelhaft erscheint mir allerdings, ob er das ohne Kaufvertrag machen möchte.

Das wäre wenn ich mich recht entsinne das rechtlich erforderliche Minimum bei einem 'normalen' Kauf.


Ronox  13.09.2024, 23:51

Welche andere Stelle soll das bitte sein? Die Auflassung ist beim Notar abzugeben und zu beurkunden. Und ohne Rechtsgrund wird er die sowieso nicht beurkunden.

Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:54

Kaufvertrag: Der Verkäufer veräußert die Immobilie an Käufer, der Kaufpreis gilt mit der Unterschrift als beglichen.
Mehr muss da ja nicht rein