Der Sterbeprozess eines jeden Menschen verläuft anders. Es gibt Sterbeprozesse die nur wenige Momente dauern. Z.B. bei einem schweren Herzinfarkt oder einem schweren Schlaganfall. Da kann es sein, dass nur ein kurzer Schreckmoment bewusst wahrgenommen wird und der betreffende dann sofort bewusstlos wird. Aber andere Sterbeprozesse, bei langsam verlaufenden aber stetig fortschreitenden Erkrankungen, ziehen sich über Tage/Wochen oder sogar Monate.

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Es gibt da einen schönen Witz. Schön, weil er einen wahren und ganz ernsthaften Kern hat.

Ein gläubiger betet und Fragt den HERRN:
"Ich habe gelesen, dass viele Millionen Jahre für Dich nur ein Moment sind. Stimmt das?"
Der antwortet: "Das ist richtig mein Sohn."
Der Gläubige fragt weiter: "Ist es denn dann auch so, dass eine Million Euro für Dich nur ein Cent sind"?
"So ist es mein Sohn."

Ein Moment des Nachdenkens. Dann fragt der Gläubige: "Schenkst Du mir einen Cent.?

Antwortet der HERR: "Gerne! Warte einen Moment."

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Offensichtlich hast du die entsprechende Studie nicht gelesen. Die Autoren behaupten nicht, dass 2030 die Welt untergehen würde, sondern dass wir bis spätestens 2030 unseren Co2 Ausstoß so verringert haben müssen, dass dieser nicht weiter das Klima erwärmt, weil sonst in den folgenden Jahren immer mehr Waldbrände zustande kämen, die dann ihrerseits CO2 produzieren, und diese Spirale dann zum Aussterben der Menschheit führen würde.

Erst lesen und dann eine Meine bilden. Mit dieser Fragestellung hast du dich selber disqualifiziert.

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Wenn du krankgeschrieben bist, musst du dich der Erkrankung entsprechend verhalten und darfst die Genesung nicht gefährden. Das heißt aber nicht, dass du den ganzen Tag zu Hause bleiben musst. Was du machen darfst und was nicht, hängt von deiner Erkrankung ab.
Als Beispiel: Bei den allermeisten Erkrankungen dürfte ein kleiner Spaziergang nicht schaden oder sogar der Genesung förderlich sein. Wenn du aber etwas am Fuß hast und den nicht belasten sollst, darfst genau das nicht machen.

Ob dem Besuch eines Gottesdienstes irgendwas im Wege steht, musst du am besten mit deinem Arzt besprechen. Und die Fronleichnamsprozession ebenfalls.

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Dass der Islam älter sei als das Christentum ist eine ganz klare Falschaussage. Jesus wurde bekanntlich im Jahre Null unserer Zeitrechnung geboren. Mohamed lebte von ca 570 bis 632.
Wenn jemand behauptet, der Islam sei älter als das Christentum, beweist er also nur seine Unwissenheit über historische Fakten.

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Die Trinität ist besser zu verstehen, wenn man sie mit der menschlichen Trinität vergleicht. Der Mensch besteht aus Körper Seele und Geist. Vielleicht ist das sogar damit gemeint, dass der Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen ist.

Und ja! Wenn Jesus gebetet hat, war das ein Selbstgespräch. Warum auch nicht? Wir führen doch auch Selbstgespräche. Vielleicht nicht unbedingt laut und hörbar. Aber in Gedanken führt die doch jeder von uns.

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Die Reaktionen sind legitim

Grundsätzlich gibt es ja die Meinungsfreiheit in die auch der Arbeitgeber nicht eingreifen darf. Wer sich aber mit derart rassistischen, und somit auch Verfassungsfeindlichen, Äußerungen so zur Schau stellt, bringt auch seinen Arbeitgeber in Verruf. Ich würde als Chef einem solchem Mitarbeiter auch kündigen.

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Gläubig im christlichen Sinne bist du, wenn du Jesus als deinen Erlöser angenommen hast.
Eine Kreuzkette darf jeder tragen. Es gibt kein Exklusivrecht der Christen darauf. Das Kreuz ist weder Urheberrechtlich noch sonst wie geschützt.
Ich kenne einige Ungläubige, die irgendwann mal als Kind, eine Kreuzkette von einem lieben Angehörigen geschenkt bekommen haben, und diese heute als Erinnerung an diesen geliebten Menschen tragen.

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Theologiestudenten können Latein und werden, wenn sie so nah wie möglich an die Originaltexte heran wollen, die alten lateinischen Texte lesen.
Da einige der Originaltexte, wie sie im alten Israel entstanden sind, zunächst ins altgriechisch übersetzt wurden und dann erst von da ins lateinische, lernen viele Theologen auch noch altgriechisch.

Wenn du so nach wie möglich an die Urtexte heran möchtest, kann eine Interlinearübersetzung hilfreich sein. Die kannst du zwar nicht einfach so lesen, weil die Sätze da grammatikalischen kauderwelsch ergeben. Aber wenn du sie parallel zu einer herkömmlichen Bibel liest, ergibt sich oft ein besseres Verständnis.

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Nein! Die Taufe behält die Gültigkeit.
Aber bei einer Rekonvertierung sind Pfarrer und Pastoren gehalten, sich von der Ernsthaftigkeit der Entscheidung zu überzeugen. Jemand der aus der Kirche ausgetreten ist und wieder eintreten möchte, wird ein sehr intensives Gespräch mit dem Pfarrer oder Pastor führen müssen.

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Konvertieren ist das ja im eigentlichen Sinn nicht. Denn das würde bedeuten, dass du von einer Glaubensgemeinschaft zu einer anderen wechselst. Da die Atheisten aber keine Gemeinschaft haben, wäre das einfach ein Beitritt in die ort. Kirche.

Du bist ja noch recht jung und fängst ja im Grunde gerade an, dir dein Weltbild, Menschenbild, Gottesvorstellung u.s.w. zusammen zu setzen.
Du wirst in den nächsten Jahren noch so viele Dinge erleben und sehen, von denen du dir vorher nicht vorstellen konntest, dass es die gibt. Und diese Dinge werden deine Bilder und Vorstellungen auch noch verändern.
Bleib ruhig im Kontakt mit den Gläubigen der orth. Kirche. Aber du musst nicht jetzt sofort dort eintreten. Wenn du das in ein oder zwei Jahren immer noch möchtest, ist das immer noch früh genug. Und bis dahin werden deine Eltern sowieso mitbekommen haben, dass du dich bei den Orthodoxen wohl fühlst.

Der HERR möge dir den Weg leuchten und dich segnen.

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Niemand kann behaupten, dass du das nicht darfst. Denn es gibt kein Alleinrecht der Christen auf das Kreuz. Es mag Christen geben, die sich in ihren religiösen Gefühlen unangenehm berührt fühlen, wenn ein Ungläubiger ein Kreuz trägt. Aber ich halte das für denen ihr Problem. Das Kreuz ist weder Urheberrechtlich noch sonst wie als christliches Symbol geschützt.

Für mich ist das völlig in Ordnung, wenn du die beiden Kreuze zur Erinnerung an deine Mutter trägst.
By the way:
Aber frage Dich mal, weshalb deine Mutter dir diese Kreuzketten geschenkt hat. Vielleicht wollte sie dich ermutigen, dich mal mit dem christlichen Glauben zu befassen???

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Nein, es reicht nicht aus

Ich muss auch meine Sünden bereuen und um Vergebung bitten. Bereuen heißt natürlich auch, dass ich in der Konsequenz bemüht sein muss, nicht mehr zu sündigen.

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Ferndiagnosen via Internet taugen nichts. M.E. sollte das auf alle Fälle ärztlich abgeklärt werden.

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Ich glaube an den einen Gott,

den Vater,

den Allmächtigen,

der alles geschaffen hat,

Himmel und Erde,

die sichtbare und die unsichtbare Welt.

Und an den einen Herrn Jesus Christus,

Gottes eingeborenen Sohn,

aus dem Vater geboren vor aller Zeit:

Gott von Gott,

Licht vom Licht,

wahrer Gott vom wahren Gott,

gezeugt, nicht geschaffen,

eines Wesens mit dem Vater;

durch ihn ist alles geschaffen.

Für uns Menschen und zu unserm Heil ist er vom Himmel gekommen,

hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist

von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.

Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus,

hat gelitten und ist begraben worden,

ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift

und aufgefahren in den Himmel.

Er sitzt zur Rechten des Vaters

und wird wiederkommen in Herrlichkeit,

zu richten die Lebenden und die Toten;

seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Ich glaube an den Heiligen Geist,

der Herr ist und lebendig macht,

der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht,

der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird,

der gesprochen hat durch die Propheten,

und die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche.

Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.

Ich erwarte die Auferstehung der Toten

und das Leben der kommenden Welt.

Amen.

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Nichts hält sich so hartnäckig wie Gerüchte.

Es gab mehrere Prozesse vor den Verwaltungsgerichten und den Oberverwaltungsgerichten hier in Deutschland, weil die Länder den Z.J. nicht den Status der Körperschaft des öffentlichen rechts anerkennen wollten. Die Länder begründeten diese Ablehnungen mit diesen üblen Gerüchten. Die Verwaltungsgerichte stellten fest, dass es eben nur Gerüchte sind und dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Gerüchte wahr seien.

Dennoch halten sich diese Gerüchte. Die Menschen glauben Gerüchten mehr, als der Richtern unserer Gerichte.

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Es gibt überhaupt keinen Grund das Kopftuch, also ein Tuch das die Haare bedeckt, zu verbieten. Anders sieht es mit Ganzkörperverschleierungen die auch das Gesicht bedecken aus.

Kopftücher werden durchaus auch getragen, wenn die Haare bei der Arbeit stören. In früheren Jahrzehnten war das sehr häufig der Fall.
Auch Ordensfrauen tragen Kopftücher.

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