HRO

Hier mal etwas Aufklärung:

HRO - Hansestadt Rostock, kreisfrei, Vergabe durchgehend seit 1991

ROS - Landkreis Rostock-Land, Vergabe vom 01.01.1991 bis 12.06.1994, wurde im Zuge der ersten Kreisgebietsreform in M-V auslaufend und größtenteils dem vergrößerten Landkreis Bad Doberan zugeschlagen.

LRO - Landkreis Rostock, Vergabe seit 2011 im Zuge der zweiten Kreisgebietsreform in M-V, der neue Landkreis besteht nunmehr aus den Alt-Landkreisen Bad Doberan und Güstrow

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Darf mein Nachbar von vorbeifahrenden Autos das Kennzeichen aufschreiben und zur Polizei bringen und hat das Konsequenzen?

Hallo!

Ich wollte mal fragen ob jemand zufällig weiß ob mein Nachbar von meinem Mann, mir, anderen Anwohnern und vorbeifahrenden Autos das Kennzeichen notiert und zur Polizei bringen, wenn ca 150m später eine "gesperrte Straße " (eine Strasse die für die Landwirtschaft freigegeben ist) beginnt die bei der Polizei etwas machen wie z.b. Anzeige schreiben . Er ist allerdings der einzige der sich darüber aufregt und dies tut obwohl er nicht einmal das letze Haus ist bevor die gesperrte Straßen anfäng. Er stellt sich gelegentlich auch auf die Straße um die Weiterfahrt zu verhindern von anderen Autos oder spielt dann gelegentlich mit seinen Kindern Fußball dort und schreit dann die Autofahren an das sie wo anders fahren müssen wenn nicht zeigt er diese an . Allerdings befindet sich am dort wo die Straße zu Ende geht ein ponnyhof mit wendemöglichkeit und selbst wenn nur dort umgedreht wird oder dort hingefahren wird wird das Kennzeichen notiert. Tagsüber stellt er sich bei schönem Wetter auch mal einen Stuhl an die Straße und wartet geduldig auf die Autofahrer, oder er sieht aus seiner Wohnung raus um diese dann aufzuschreiben! Aber es fahren auch einige die 200m Straße die gesperrt ist hinunter da man sonst 1,5 km bräuchte um auf die gleiche Hauptstraße zu gelangen. Aber wir werden ja sogar aufgeschrieben wenn wir an unser Haus fahren und in unserem Grundstück parken

Was kann ich jetzt dabei tun?

Oder was macht die Polizei dabei?

Vielen Dank schon mal!!!!😊

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Das scheint ein Querulant der übelsten Sorte zu sein. Notieren kann der Mensch, was er möchte. Um eine Verkehrsordnungswidrigkeit dieser Art nachzuweisen, muss jedoch der Fahrzeugführer bekannt sein bzw. genau beschrieben werden können.

Kurzum: Diese OWi-Anzeigen werden vermutlich alle in der Tonne landen bzw. durch die Bußgeldbehörde eingestellt.

Sollte der Mensch sich Dir oder anderen Fahrzeugführern in den Weg stellen oder sonstige Hindernisse bereiten, würde ich ihn an Eurer Stelle wegen Nötigung anzeigen. Es steht ihm einfach nicht zu, und da würde ich ihn mal an Eurer Stelle belangen, damit er vielleicht irgendwann aufhört.

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Pro forma handelt es sich zwar um gewöhnliche zivile Kennzeichen, aber die Serie B-FD xxxx nutzt der Bundestag für Dienst-Kfz des Fahrdienstes für die Abgeordneten!

Die anderen Dienst-Kfz wie Kurierfahrzeuge etc. haben das eigentliche offizielle Kennzeichen des Bundestages: BD 1, also z. B. BD 1-40 o. ä.

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Meist erscheint der Hinweis, dass die Halterdaten nur schriftlich über das KBA angefordert werden können. Fahrzeugdaten stehen eigentlich auch nie in der Abfrage, da die Kennzeichen wechselnd für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden dürfen.

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Hallo Herr Fragesteller,

 

Frage vorweg: Was ist ein "Wettbewerbskennzeichen"??

 

Grundsätzlich erlischt keine Betriebserlaubnis, nur weil ein vorgeschriebenes Kennzeichenschild nicht am Kfz befestigt ist. Das ist nicht richtig.

 

Allerdings machst Du Dich den Umständen nach möglicherweise wegen einer Urkundenunterdrückung strafbar, da Du das amtliche Kennzeichenschild nicht am Fahrzeug befestigt und mithin eine zusammengesetzte Urkunde (Fahrzeug + Kennzeichen) durch die Entfernung eines "Teilelements" unbrauchbar gemacht hast.

 

Viele Grüße

Christian

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Grundsätzlich hast Du für ein Wunschkennzeichen eine Gebühr zu entrichten.
Diese liegt bei 10,20 EUR, zuzüglich eventuellen Reservierungsgebühren von 2,60 EUR.

Eine preisliche Differenzierung nach Erkennungsnummer gibt es nicht, die Gebühr ist einheitlich.

Die betreffende Regelung, dass kurze Erkennungsnummern (AB-C 1, AB-C 12, AB-CD 1) nur für Importfahrzeuge sowie Zweiräder zugeteilt werden, wurde im Rahmen einer Novelle der FZV schon vor einigen Jahren aufgehoben. Insofern sind die Chancen in vielen Zulassungsstellen erheblich gestiegen, auch für ein mehrspuriges Fahrzeug mit Standard-Nummernschildaussparung eine solche "kurze Nummer" zu erhalten.

Du solltest Dich aber definitiv bei Deinem örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen, um eine genaue Auskunft zu erhalten, die für Dich relevant ist.

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Um nochmal eine richtige Antwort hier zu geben: NEIN, das Fotografieren und Veröffentlichen von amtlichen Fahrzeug-Kennzeichen ist in Deutschland nicht verboten. Die freiwillige Verpixelung in vielen Online-Portalen oder auch in Büchern ist tatsächlich rechtlich in der Regel nicht notwendig.

Ich habe dazu auch schon einen juristischen Aufsatz verfasst, der sich mit der Materie befasst.

Aus Zeitgründen kürze ich mal ab und verweise auf folgenden, ebenfalls sehr informativen und gut geschriebenen Artikel:

https://www.rechtambild.de/2014/09/fotografieren-und-veroeffentlichen-von-autokennzeichen-was-ist-erlaubt/

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Der Mensch ist bestimmt ganz stolz darauf gewesen, dass er einmal Hilfs-Sheriff spielen darf. Lasst ihm seinen Spaß, einen Nachweis dafür, dass Ihr den Müll dort unzulässig entsorgt habt, wird es ja vermutlich nicht geben.

Das Aufschreiben ist nicht verboten, aber es bringt auch rein gar nichts. :-)
Halte uns gern auf dem Laufenden!

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Hallo,

hast du das Kennzeichen noch da? Ich sammle seit vielen Jahren alte Nummernschilder und hätte an dem Exemplar Interesse.

Bitte melde dich mal bei mir.

Viele Grüße Christian

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Bei dem von Dir gesichteten Kennzeichen handelte es sich unter Garantie nicht um "BD 56:xxxx", sondern um "BD 16:xxxx", denn die Serie "BD 16" ist seit einigen Jahren der Bundesfinanzverwaltung, sprich dem "Zoll" zugeordnet. Da die Dienstwagenflotte des Zolls natürlich sehr umfangreich ist, werden hier auch etliche Kennzeichen mit vierstelliger Kennung nach dem Unterscheidungszeichen "BD 16" ausgegeben.

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Die einstelligen Y-Kennzeichen sind extrem selten, von daher hast Du da schon eine echte Rarität gesichtet!!

Normalerweise sind die Bundeswehr-Kennzeichen sechsstellig ("Y-100000" ff.).

Darüber hinaus gibt es aber auch dreistellige Bundeswehr-Kennzeichen (genutzt in Kanada und den USA).

Die einstelligen Kennzeichen wurden als repräsentative Kennzeichen verwendet, m.W. trägt der Verteidigungsminister das repräsentative Kennzeichen "Y-1". Hiervon habe ich auch Fotos. Die fortfolgenden Kennzeichen waren und sind ebenfalls auf weitere ranghöchste Bundeswehr-Persönlichkeiten fest zugeteilt. Mehr ist mir hierzu aber nicht bekannt, da die ZMK als Zulassungsstelle der Bundeswehr auch keine Informationen preisgibt.

Siehe auch hier auf meiner Internetseite: http://www.kennzeichenwelt.de/index.php?page=brd-xy

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... und weil es hier bislang kaum jemand genannt hat: Ab zur Polizei!!!

Du musst das Kennzeichen als verlustig melden, es muss in Fahndung gesetzt werden.

Nicht, dass mit dem Kennzeichen an einem Fahrzeug ein Tankbetrug, Diebstahl oder Raubüberfall verübt wird und Du als Verantwortliche(r) in eine unangenehme Situation kommst.

So schnell wie möglich solltest Du die Sache der Polizei melden. Das ist der erste Schritt, danach zur Zulassungsbehörde.

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