Was ergibt eine Halterabfrage der Polizei wenn die ein Kennzeichen einer Zivilstreife überprüfen lassen würden?
Ich wurde von einer Zivilstreife kontrolliert und danach fuhr die Zivilstreife vor mir. An einer Kreuzung bog ein Streifenwagen ab und war vor der Zivilstreifeund ca. 2 Minuten später wurde die Zivilstreife angehalten.
Was ergibt eine Halterabfrage wenn die ein Kennzeichen einer Zivilstreife der Polizei überprüfen lassen würden?
4 Antworten
Meist erscheint der Hinweis, dass die Halterdaten nur schriftlich über das KBA angefordert werden können. Fahrzeugdaten stehen eigentlich auch nie in der Abfrage, da die Kennzeichen wechselnd für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden dürfen.
Es könnte auch plötzlich aus dem Funk ertönen "Ey, das sind wir, der Anton 08/15!!!" ;)
Alles, was sie auch bei allen anderen Abfragen ergibt: Halter- und Fahrzeugdaten.
Wir sprechen hier über eine von der Polizei durchgeführte Halterabfrage. Da wird nichts schriftlich angefordert.
Du hast offensichtlich zu wenig Ahnung von polizeilicher Arbeit.
Es wurde ergeben, dass das Auto der Polizei gehört.
Das ist nur bedingt richtig. Meist erscheint der Hinweis, dass die Halterdaten nur schriftlich über das KBA angefordert werden können. Der Name einer Polizeibehörde o. ä. findet meist keine Erwähnung.
Auch Fahrzeugdaten stehen eigentlich nie in der Abfrage, da die Kennzeichen wechselnd für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden dürfen.
Die Halterdaten werden nur nach schriftlicher Anfrage mit Begründung weitergeleitet.
Das ist nur bedingt richtig. Meist erscheint der Hinweis, dass die Halterdaten nur schriftlich über das KBA angefordert werden können. Fahrzeugdaten stehen eigentlich nie in der Abfrage, da die Kennzeichen wechselnd für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden dürfen.