Was kann ich tun?

3 Antworten

Also als erstes einmal wäre es eure Obliegenheit als Bewohner gewesen, für umgehende Notmaßnahmen zu sorgen. Erster Ansprechpartner wäre hier die Feuerwehr und der Hausmeister.

Die Aussage, dass die Wohnung verschimmelt ist, kann in der Form nicht nachvollzogen werden. Schimmel entsteht nicht innerhalb einiger Tage!

Grundsätzlich haftet der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht für Hotelkosten oder anderweitige Unterbringung. Bei Mängeln oder gar bei Unbewohnbarkeit der Mietsache, kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Kann die Mietsache nicht wiederhergestellt werden, wird das Mietverhältnis in der Regel beendet.

In eurem Fall gehe ich davon aus, dass der Eigentümer die Wohnung wieder herstellen wird und die Kosten über die Gebäudeversicherung abrechnet. Zuvor müsstet ihr die Wohnung von Hausrat befreien, um eine technische Trocknung und eine Sanierung wie z.B. die Erneuerung des Bodenbelags zu ermöglichen.

Für die Auslagerung bzw. Neubeschaffung von Mobiliar oder auch für Kosten einer vorübergehenden externen Unterbringung der Bewohner z.B. Hotel-Kostenersatz, kommt im Regelfall die Hausratversicherung auf, vorausgesetzt ihr habt euch entsprechend versichert.

Inwieweit euch Sozialamt etc. helfen kann oder muss, kann ich nicht sagen. Damit kenne ich mich nicht aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt für sozial schwache Menschen bei Gericht eine Beratungsstelle. Bei Sozialhilfeempfang wird - meines Wissens nach - vom Gericht auch ein Schein ausgestellt damit man eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen kann.

Also das zuständige Amtsgericht anrufen und dann wird da ein Schuh draus. Der Vermieter muss eine Ersatzwohnung oder preiswertes Hotelzimmer stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung