Durch unser grundstück verläuft ein 1.2 m breiter weg über den unser Nachbar auf sein Grundstück gelangt. Dieser Weg ist als gemeinschaftsweg eingetragen, gehört uns also jeweils zur Hälfte.
Die Nachbarn haben ihr Grundstück eingezäunt, allerdings nicht auf/ an der Grenze sondern 1 m dahinter. Nachdem unsere Kinder mehrfach übel angegangen wurden weil sie auf das Nachbargrundstück getreten sind, haben wir einen Zaun an die Grenze gesetzt und über den Weg ein gartentor mit 1.2 m breiter. Das Tor hat eine Klinke aber keinen schlieszylinder. Dadurch ist jetzt ein 1 m. Breiter Grünstreifen zwischen beiden Zäunen entstanden, der unserem Nachbarn gehört.
Er hat uns jetzt verklagt, weil er durch das Tor eingeschlossen wird und es ihn behindert. Unser Tor ist 1.2 m breit, seins unmittelbar danach folgendes nur 90 cm.
Wir dachten eigentlich er kann dann seinen Zaun abbauen und sein ganzes Grundstück nutzen ohne das ein Kind sein Grundstück betritt.
Wie schätzt ihr das ein?
Danke schon mal für eure Meinungen!