Wie komme ich aus dem Schutzvertrag raus?

Hallo meine Lieben ! Ich hab ein Problem.Wir haben uns vor ca 3 Monaten einen Hund gekauft.Einen Chihaua-Schizu-Mix.Sie ist mittlerweile 17 Monate alt und als wir sie bekamen hatten wir richtige Probleme mit ihr.Beim Gassi gehen etc. sie war nicht Stubenrein und hat vor allem und jedem Angst.Mittlerweile sind wir mit dem Hund in der Verhaltenstherapie beim Tierarzt und sie muss sogar Psychopharmaka nehmen, damit sie von ihren Angstzuständen wegkommt und wir bald mit ihr auf den Hundeplatz können..So nun nervt uns die Vorbesitzerin des Hundes wegen Besuchsrecht usw..was wir mit dem Schutzvertrag damals unterschrieben haben..wo wir aber noch nicht wussten, dass die Familie dem Hund so übel zugesetzt hat, dass er nun so fertig ist..bei uns geht es der kleinen wirklich super sie hat alles was sie braucht und wir nehmen uns auch Zeit dafür, dass sie es schafft vertrauen zu gewinnen und ihre Angst loszuwerden. Ich habe die Vermutung, dass die vorherige Halterin den Hund immer wieder verkauft und auf Grund der Schwierigkeit des Tieres immer wieder zurückgenommen hat (natürlich ohne Erstattung sämtlicher Kosten und des Kaufpreises) und dass sie es jetzt nicht glauben kann dass es dem Hund gut geht und dass jemand mit der Situation klar kommt..Nun möchten wir irgendwie aus diesem Schutzvertrag raus, da wir nicht möchten dass diese Dame den Behandlungserfolg unseres Hundes vill. irgendwie beeinflusst..wir möchten die kleine auf keinen Fall mehr zurückgeben an so eine Familie..Bitte um dringende Hilfe !

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solange du keine post bekommst, worin ein richter dich dazu verdonnert die frau in deine wohnung zu lassen, kann die tür ruhig zu bleiben!

du musst in deutschland garnichts, solange kein richterlicher vollstreckungsbescheid vorliegt!

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der sachkundenachweis läuft in diesem sinne nicht ab. dein führerschein fürs auto läuft auch nicht ab.

der sachkundenachweis gilt dein leben lang.

der wesenstest gilt nur für den bestimmten hund und in manchen bundesländern wie nrw nur für den, der den test mit dem hund durchgeführt hat.

die haltungserlaubnis erlischt beim tod, abgabe, umzug oder beschlagnahmung des hundes!

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was ist es denn für eine rasse?

du musst die einfuhrgesetze beachten!

die gibt es nicht umsonst!

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Selbstverteidigung bei Hundeangriff - was ist erlaubt?!

Hallo Ihr Lieben!

Mir sitzt der Schreck noch ganz schön in den Knochen... Komme gerade vom Hundespaziergang und hatte eine Begegnung mit zwei "Höllenhunden"... Ich sehe, wie meiner sich auf den Bauch legt, wie Hunde es so manchmal machen, wenn ihnen andere Hunde entgegen kommen. Ich spähe in den Wald und seh' nix. Ich rufe meinen - er kommt nicht... Ich will hin und ihn holen, da brechen zwei riesige, gleich aussehende Hunde aus dem Unterholz und stürzen sich kommentarlos auf meinen - der sofort wie am Spieß zu quieken anfängt und auf mich zurennt, um sich hinter mir in Deckung zu bringen. Die anderen hinterher. Ich stelle mich in den Weg, der eine rennt mich um, ich knalle auf den Allerwertesten, meine Tasche fliegt und streut ihren Inhalt in die Umgebung und das Hundekind quietscht und quietscht... Ich rappel' mich auf und sehe mir gegenüber zwei riesige, fletschende Hundegesichter. Ich brülle und brülle, halte beiden meine ausgestreckten Handflächen entgegen - die Hunde bleiben tatsächlich stehen, fletschen aber weiterhin die Zähne... Gemächlichen Schrittes kommt der Hundehalter aus dem Wald, ruft seine Hunde, die nicht kommen. Kommt schließlich, leint die Tiere an, zerrt sie weg, sagt im Gehen: "Was brüllen sie so, es ist doch nichts passiert..." und macht sich vom Acker, nicht ohne noch über die Schulter zurück zu sagen: " Sie wissen doch sicher, das Rüden manchmal schwierig sind..." Und das mir...^^

Es ist ja wirklich nix passiert, wahrscheinlich, weil ich sooo stinksauer gewesen bin... Aber: Wäre es rechtens, in so einer Situation Pfefferspray oder Elektroschocker zu benutzen?! Als mich der eine Hund umrannte, dachte ich echt: Das war's jetzt... Tschüß Beutelkind...

Ratschläge? Erfahrungsberichte? Aufmunternde Worte?! Büddbüdde!!

Erschrockene Grüße vom Beutelkind.

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das der typ die hunde bei dem genannten verhalten frei laufen läßt ist absolut inakzeptabel! das rechtfertigt eine anzeige! (siehe gründe in den diversen hundegesetzen, durch die ein hund als "gefährlich" erklärt wird!)

waffen benutzen...mit rumschleppen... das ist immer so ne sache... da möchte ich mich nicht zu äußern und jeder der schlau ist wird das auch nicht (sich dazu äußern in "tipp" form für diverse waffen). fakt ist, in einer notsituation, wie sie zumindest aus deiner sicht zuerst aussah, ist es gerechtfertigt alles mögliche zu verfügung stehende als waffe oder was man so mit sich rumschleppen mag, zu benutzen!

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hallo, es geht sich bei der anmeldung der hundesteuer um die hunde die in einem haushalt leben. das hat nichts damit zu tun wer den hund im haushalt hällt. um einen hund zu erwerben und anzumelden muss man volljährig sein (seltsam das du sowas nicht weißt) - was aber selbst wenn deine tochter volljährig wäre nichts bringen würde - es gibt keinen steuervorteil! ausser bei listenhunden habe ich übrigens noch nie von so einer enorm höheren steuer für den 2. hund gehört! woher kommst du?

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wenn die wirklich gefährlich sind dem ordnungsamt bescheid geben. wenn die nur bellen und theater machen und niemand kommt zu schaden, obwohl die mit fremden in kontakt kommen, sind die auch nicht so " gefährlich" wie du behauptest

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hallo, die stadt oder gemeinde erläßt mit der haltungserlaubnis eine auflage zur länge der leine. im normalfall lieggt die bei listenhunden zwischen 1 und 2 metern. aber es kommt darauf an was euer ordnungsamt festlegt!

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hallo,

ob du den hund spazieren führen darfst, regelt dein landeshundegesetz! (kommt aufs alter an, das jeweilige gesetz und die rasse bzw größe)

falls es nicht dein hund ist und du (je nach alter und gesetz) einen sachkundenachweis haben musst um mit dem hund gehen zu dürfen, würde ich das an deiner stelle tun!

musst dich halt informieren. helfen würde schon wenn du schreiben würdest aus welchem bundesland du kommst und wie alt du bist.

falls du das damit jetzt nicht gemeint hast, sondern nur ob du einen schein brauchst um mit dem hund "security" zu spielen, dann JA und dein hund muss dafür AUSGEBILDET sein! (mal abgesehen von ner vermutlich speziellen VERSICHERUNG!

ich würde dir unter allen umständen davon abraten das mit deinem hund (oder dem deiner eltern) zu versuchen!!! mal abgesehen das du es mit sicherheit nicht in diesem sinne darfst, was machst du wenn dein hund mal im falle eines "einsatzes" beißen würde??!! - dann heißt es ANZEIGE für dich, den halter und hund ade! weil du ihn dann absichtlich auf wen gehetzt hast! so wird man es auslegen!

ich hoffe du läßt den kinderkram, wenn nicht, viel glück!

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in nrw brauchst du einen sachkundenachweis für große hunde (kann man beim tierarzt machen) wenn du den mit 20 holen willst ist das vom alter her ja ok. (nur du kennst deine lebensumstände mit 20 ja noch nicht)

der dobermann zählt in nrw nicht zu den listenhunden.

kupieren ist verboten!

hier und bei deinem ordnungsamt kannst du dich informieren:

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

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das mit dem chip ist kein problem. kannst du hier bei nem tierarzt machen lassen

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alle hunde müssen viel raus! die hundesteuer wird von jeder stadt und jeder gemeinde anders festgelegt, in manchen gemeinden und städten gibt es noch unterschiede wegen der rassenliste!

im groben schwankt sie zwischen ca. 60 und 1000euro im jahr /pro hund!

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