Verwandte Themen

Wohngebäudeversicherung Police falsch?

Heute hab ich mal eine Versicherungsfrage. Meine alte Versicherung war im allgemeinden zu teuer und ich suchte einen neuen Anbieter. Gesagt, getan, schnell fündig geworden. Termin ausgemacht und dann gings los: Gefragt nach dem Baujahr des Hauses sagte ich 1755. In der Versicherungspolice des ursprünglichen Versicherers steht 1924 mit dem Argument, das wäre das älteste Baujahr was man angeben könne. Neue Versicherung sagt, das ist Blödsinn. in einem Versicherungsfall würde das Haus dann eventuell als gar nicht versichert gelten, da das Baujahr falsch ist. Dann gings weiter: In der alten Police ist kein Keller und kein Dachgeschoss angegeben. Überschwemmung im Keller wäre dann ja nicht versichert z.B. Des weiteren wurde angegeben "Massivbauweise", es ist aber ein Fachwerkhaus. Nun ist es so, dass der alte Versicherungsvertreter schon immer ein guter Freund der Familie (kennt das Haus wie seine Westentasche) war. Wir haben ihm vertraut und er sagte auch immer, das würde keine Probleme geben und ganz ehrlich, bin stock sauer. Jetzt höre ich aber von dem neuen Versicherer, dass wie gesagt im Falle des Eintritts eines Versicherungsfalles es hätte sein können, dass nicht gezahlt wird, weil es ja so ausehen würde, als wäre nicht unser Gebäude versichert, sondern irgend ein anderes (falsches Baujahr, kein Keller, kein Dachgeschoss, Massiv statt Fachwerk).

Diese Versicherung in der "falschen Form" lief nun schon 4 Jahre. Hab ich jetzt in dieser Zeit umsonst bezahlt, weil es ja falsch versichert war? Wie ist es dann? Beträge zurückfordern mit Hinweis, dass Versicherungsvertreter falsch beraten hat, indem er sagte, Keller und Dachgeschoss brauchen wir nicht versichern, Baujahr auch nicht so wichtig? Bin gerade ratlos

Versicherung, Rückforderung, Wohngebäude
Wohngebäudeversicherung will den Sturmschaden nicht zahlen!
  1. Ich hatte am 28.10 2013 einen Sturmschaden. Die Schadenssumme liegt bei ca. 850,00€. Ich habe den Schaden noch am 28.10.2013 gemeldetund am 29.10.2013 im einzelnen mit Fotos der Schäden. Am 04.11.2013 bekam ich ein Schreiben von der Versicherung das Sie den Schaden nicht begleich, weil zum Zeitpunkt kein Versicherungsschutz bestand. Da Ich meine Beiräge nicht rechtzeitig bezahlt hätte. Ich schaute also auf meine Kontoauszüge und stellte fest das die Versicherung am 02.10.2013 für die Monate 10,11 und 12 abgebucht hatte. Als ich bei der Versicherung nachfragte sagte man mir das das Stimmt. Aber leider der Beitrag zuvor nicht ausgeglichen ist (106.20€) Ich teilte Ihnen mit das ich mir das nicht erklären kann und die Summe sofort ausgleich würde. Die Versicherung sagte aber trotzdem, daß sie den Schaden nicht Zahlt.

Jetzt meine Frage:

1 Frage=Ich habe mal gehört das wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wir, erlischt das Lastschriftverfahren. Das würde bedeuten das die Versicherung im Okt garnicht mehr hätte abbuchen dürfen.

2 Farge=Wenn 2 Willenserkärungen sind ist das nicht ein Vertrag? Wenn die für Okt, Nov. und Dez abbuchen und Ich einverstanden bin?

3 Farge= Hatte ich jetzt versicherungsschutz oder nicht?

Ich hatte mit der Versicherung schon mal Ärger: im Mai 2013 wollten sie einen Sturmschaden von 200€ nicht bezahlen. Mir war der Pavilion von der Terassee geflogen. Obwohl dieser mit Dübeln und Schrauben iauf der Terasse verankert war und zusätzlich an einbetunierten Zaunelementen befestigt war. Der Versicherungsvertreter sagte "Das gehört zur Wohgebäudeversicherung, das zahlen wir" und seine Gesellschaft sagte "NEIN! Das gehört zur Hausrat". 4 Farge= Was währe hier richtig gewesen?

Versicherung, Sturmschaden, Wohngebäude
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).

Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.

So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?

Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.

Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.

Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße

Franke

Versicherung, Recht, renovieren, Sanierung, Grundstück, Haftpflichtversicherung, Umbau, HUK-Coburg, Wohngebäude, Wirtschaft und Finanzen