An einem bestehenden Haus wurde eine zweite Wohneinheit ohne brandschutzmaer errichtet. es ist zu sehen wie ein Zeifamilienhaus mit je einer Versorgungsleitung und entsprechenden getrennten Verbrauchszählern. Frage: Muss hier eine Wohngebäudeversicherung für beide Wohneinheiten, oder je eine einzelne abgeschlossen werden. Es gibt hierzu von zwei unterschiedlichen Versicherungen gegensätzliche Aussagen. Wer kennt sich aus?