Ich habe für mein Grundstück eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden. In den Versicherungsbedingungen sind auch Schäden an der Umzäunung eingeschlossen. Beim Hochwasser ist das Eingangstor zum Gundstück weggeschwommen und der Zaun links und rechts vom Tor beschädigt. Jetzt wird durch die Versicherung die Reparatur/Neuanschaffung des Tores und des Zaunes abgelehnt. Es würde sich um eine Toranlage handeln, welche nicht versichert wäre. Meiner Meinung ist ein Tor, welches links und rechts von einem Zaun begrenzt wird, Bestandteil der Grundstücksumzäunung. Wer hat hier Erfahrung