Wir haben am 13.12.2017 Widerspruch zum Mahnbescheid erhoben. Die Verjährung zum 31.12.2017 hatte sich damit um 6 Monate verschoben und wäre also morgen (01.07.2018) wieder abgelaufen.
Der Sekt stand schon bereit, da kommt vom AG ein Schreiben: "Die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das AG ... Zivilabteilung abgegeben worden. Datum des Schreibens ist der 26.06.18
Nun wird dem Gläubiger doch bestimmt wieder eine Frist eingeräumt, in der er die Klageschrift einreichen kann, oder hätte er das in den letzten 6 Monaten machen müssen?
Wie sieht es nun aus? Neue Verjährungsfrist oder sind wir raus aus der Nr.?