Hallo Gemeinde,
wie verhält es sich mit der Verjährung einer MPU im dem Falle, wenn noch Nie ein Führerschein gemacht oder Beantragt wurde, und es bis dato von zwei Delikten beim ersteren eine Versagung der Erteilung (Sperre) von 10 Monaten gab, und Jahre später beim zweiten Delikt erst festgelegt wurde (herausgefunden durch Anfrage bei der FEB), das eine MPU zu Absolvieren sei?
Meines letzen Wissensstandes nach, müsste die Verjährung hier anders geregelt sein, auch im Falle das seit dem keine weiteren Delikte hinzugekommen sind.
Wäre dankbar wenn hier einer ohne Beamtendeutsch Licht ins Dunkel bringen kann!
Danke und LG!