Bafög - Aufschub des Leistungsnachweises - Begründung ausreichend??

Hallo Miteinander,

Bitten lesen Sie meinen Fall sehr genau durch. Das ist mir äußerst wichtig. Des Weiteren bitte ich um eine Ausführliche Antwort. Jede sache Meinung zählt.

ich habe die folgende Situation. Ich studiere Wirtschaftsinformatik und befinde mich nun im 4. Semester. Laut dem Studienverlaufsplan müsste ich im 4. Semester ein Praxissemester absolvieren. Damit ich jedoch das Praxissemester machen kann, muss ich die folgenden Module bis zum vierten Semester als Voraussetzung bestehen haben:

- Programmieren I oder II

- Software Engineering I oder II

- Mathematik I oder II

Der Studienverlaufsplan sieht ungefähr folgendermaßen aus (Ungerade SE -> WiSe, Gerade SE -> SoSe):

Hochschule Bremerhaven - Informatik/Wirtschaftsinformatik - Modulhandbuch B.Sc.

1. SE: Progra. I  -  SWE I  -  Mathe I

2. SE: Progra. II  -  SWE II  -  Mathe II

4. SE: Praxissemester

6. SE: Projekt

Ich brauche also die drei Voraussetzungs-Module, um Praxissemster machen zu können. UND

Ich brauche Praxissemester, um das Projekt machen zu können.

Wenn ich die Voraussetzung nicht erfüllt habe, muss ich =>

=> das Praxissemster 1 Jahr verschieben, und dann =>

=> das Projekt 1 Jahr verschieben. Also =>

=> Mein Studium verlängert sich um 1 Jahr.

Zudem brauche ich für Bachelorarbeit als Voraussetzung 156 CPs. Das kann ich bis dahin auch nicht erbringen und muss quasi auch die Bachelorarbeit um 1 Jahr verlängern.

Nun zu meiner Situation:

Ich bekomme Bafög und muss, nach dem vierten Semester ein Leistungsnachweise mit 90 CPs vorlegen, um weiter Bafög zu bekommen. Das werde ich nicht schaffen.

Unter bestimmten Voraussetzungen/Begründungen jedoch kann man den Leistungsnachweise verschieben und bis dahin länger Bafög bekommen.

Die Voraussetzung, die für meinen Fall relevant ist, ist Folgender:

________________________________________________________________

FÖRDERUNG ÜBER DIE FÖRDERUNGSHÖCHSTSDAUERT HINAUS:

Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird gemäß § 15 Absatz 3 BAföG für eine angemessene

Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

1. aus schwerwiegenden Gründen, also infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,

überschritten worden ist.

Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen

können, sind insbesondere

das erstmalige Nichtbestehen einer einzigen Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie

Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; 

Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf

zumutbare Weise innerhalb der Förderungshöchstdauer aufzuholen sein.

________________________________________________________________

Nun zu meiner Situation (Fort.)

Ich habe im 1. Semester Prog 1 nicht gemacht, weil das zu Viel wurde. Ich musste die ersten beiden Semester 4 Stunden am Tag Hin und Zurück pendeln. Im zweiten Semester habe ich ein Repetitorium für Prog1 gemacht, diese jedoch nicht bestanden. Also erstmalig eine Prüfung nicht bestanden, das Voraussetzung für die Weiterführung meiner Ausbildung ist. Prog2 hab ich gar nicht angefasst (Hätte ohne Wissen von Prog1 kein Sinn gemacht).

Im dritten Semester habe ich Prog1 wiederholt und zum zweiten Termin bestanden. Der Klausurtermin war jedoch ganz am Ende des Semesters. Also kurz vor dem Sommersemester. Ich habe also erst am Ende des dritten Semesters die Klausur bestanden und somit die Voraussetzung für das Praxissemester erfüllt. Innerhalb dieser kurzen Zeit konnte ich keinen Praktikumsplatz finden. Der Bewerbungszeitraum für die meisten Unternehmen war schon überschritten und kein Unternehmen wollte mich annehmen.

Und davor, also ohne die Voraussetzung für das Praxissemester konnte ich mich nicht bewerben.

Auf diese Weise war das Aufholen dieser Verzögerung also nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer aufholbar.

Nun zu meiner Frage:

Erfülle ich die Voraussetzung/Begründung, um den Leistungsnachweise für Bafög aufzuschieben?

Wie gesagt. Ihre Meinung liegt mir äußerst am Herzen.

Viele Grüße

Bild zum Beitrag
Geld, sparen, BAföG, Geringverdiener, studienfinanzierung, finanzielle-unterstuetzung, Studentenjob, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Leistungsnachweis, Werkstudent, BAföG-Anspruch
BAföG Förderungsdauer bei Studium, bei welchem Regelstudienzeit de fakto nicht einhaltbar ist?

Hallo liebe GuteFrage Community!

Ich beziehe BAföG im dritten Semester meines Physik Studiums. Dieses ist ein Vollzeit Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern. 96% der Physikstudierenden schaffen es nicht einen Idealverlauf einzuhalten. Es wird außerdem im Lehramtsbachelor (unter anderem als Testphase für den normalen Monobachelor) darüber nachgedacht einen zweiphasigen Studiengang einzuführen. Das heißt, es gäbe zwei Studiengangsverläufe, einen schnelleren (jetzigen) und einen etwas verlangsamten (neuen). Grund dafür sind die besagten 96%. Physik ist halt ein sehr schweres Fach und einfach anspruchsvoll in 3 Jahren zu meistern.

Nun beläuft sich eine BAföG Förderung auf die angegebene Regelstudienzeit und bricht für mich also in anderthalb Jahren ab. Ich werde bestimmt irgendwie über die Runden komme (obwohl das für meine Mutter schwer tragbar wird). Aber es gibt doch auch Studierende, denen nur aufgrund ihrer Förderung eine Ausbildung ermöglicht wird? Niemand kann verlangen in 3 Jahren mit seinem*ihrem Physikstudium durch zu sein! Gibt es da etwas, was ich übersehe?

Ach ja, nebensächlich noch die Frage: Ich wurde gescammt und musste während meines Studiums einen Monat lang im Hotel leben und hatte anschließend im zweiten Semester zwei Freunde verloren, was mich total fertig gemacht hat. Kann man eine der Sachen zur Verlängerung der Nachweispflicht im vierten Semester anbringen?

LG

Bachelor, BAföG, Hochschule, Physik, Student, studienfinanzierung, Regelstudienzeit
Mini Job + Nacht Arbeit als Student über 20 Stunden/Woche?

Also ich habe jetzt Minijob 12 St/WocheMir wurde zugesagt 20/Stunden Woche in der Nacht(ab 22 bis 6 uhr.) für noch einen Job. Ich bin privat versichert und bin 30 Jahre alt.

Die Fragen sind:

1. Kann ich 32 Stunden pro Woche als Student arbeiten wenn ich 20 Stunden in der Nacht machen würde.

2. Soll mein Nachtvertrag auf 26 Wochen befristet sein?

3. Soll ich es zuerst der Uni beweisen das ich ein ordentlicher Student bin?

4. Wenn die Uni erfährt das ich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite, dann folgt sofortige Exmatrikulation oder kann ich z.b. den Vertrag kündigen? Oder von Anfang an schick mir Uni die Mail das es nicht erlaubt ist damit ich es kündigen soll?

5. Was ist mit der Steuern in meiner Situation, ist Nachtschicht steuerfrei oder es ist egal ob man in der Nacht oder nicht arbeitet und 20 Stunden/Woche 8.354 euro/jahr überschreitet dann soll mann 300 euro pro Monat viel zahlen?

6 Soll ich in diesem Fall zur Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

7. Falls ich komplett steuerpflichtig bin und nicht als ordentlicher Student sein kann... Kann ich meinen ersten Vertrag kündigen indem ich 2 diese Jobs parralel während nur einem Monat ausübe bis meiner Kündigung des ersten Jobs. Ich meine hier ob ich diese Regel verletzen kann für einen Monat wegen Kündigung. 

8. Während diesen Monates bin ich dann Versicherung und Steuerpflichtig und danach Versicherung und Steuerfrei noch mal?

9. Schmeisst Uni mich während diesen Monaten raus?

10. Wenn ich z.b. 1000 euro pro monat verdiene das soll dann € 8.354 überschreiten, aber was wenn ich nur 6 Monaten gearbeitet habe und gekündigt habe also 6000 euro verdient habe, kann es steuerfrei sein?

Lg,Serhiy

Steuern, Minijob, Krankenkasse, studienfinanzierung, Studentenjob, Werkstudent, Ausbildung und Studium