MyCare Versandapotheke verlangt Geld für ein Retouniertes Paket und schaltet sofort RA ein, wer weiss rat?

Huhu, vor 3 Wochen spielte mein Sohn an meinem Handy herum. Er bestellte dabei etwas auf Zalando und eben auf Mycare. Ich schickte beides zurück, wobei ich für MyCare selbst bezahlen musste, die geben keine Retourenscheine. Ich habe für 6.99 , Versichert, verschickt. Bei Zalando kam, natürlich ,alles an. MyCare hingegen behauptet, das Paket war leer, was nicht sein kann, da ich das Paket ungeöffnet zurück gesand habe, bzw bei mir Zuhause abholen lies. Ich schrieb denen, das dies nicht sein kann und man mir bitte Bilder von allen Seiten des Paketes zusenden solle und die bitte zur DHL gehen sollen und das melden sollen, da ich versichert Versand habe. Ich wurde ignoriert. Also meldete ich denn "schaden" der Dhl, diese jedoch meinen, die von Mycare müssen dies melden. Also schrieb ich denen erneut, wurde wieder ignoriert. Am freitag, nach nun 3 Wochen , kam nun endlich mal ne mail , a la , wir klären dies nun Intern, bitte unterlassen Sie eine weitere Kontakt aufnahme.... Gestern, also am Samstag, lag dann eine "letzte" Mahnung von denen ihrem Rechtsanwalt in meinem Briefkasten. A) habe ich nie zuvor ne Mahnung bekommen und b) was kommen die gleich mit RA? Záhlt der Versicherte Versand nun überhaupt nichts? Ich sehe nicht ein dies zu bezahlen, die rechnung war 130€ , der Anwalt verlang nun 280 Euro, sowas kann doch nicht sein , oder? Die drohen mir nun mit Gericht usw. Weiss jemand Rat?

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Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in Österreich?

Hallo an alle zusammen!

Der Fall ist der: ich schlafe sehr schlecht und das schon über Monate. Jedenfalls habe ich dann im Internet recherchiert um ein geeignetes Medikament gegen meine Schlafstörung zu finden. Gefunden habe ich dann auch eines und dieses über eine Internet Apotheke bestellt. Nun ist mir vom österreichischen Zollamt ein eingeschriebener Brief zugestellt worden. In diesem wird mir ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Ich kann die Sendung auch nicht einfach nicht annehmen. Da dann eine Anzeige gegen mich erstattet wird. Es handelt sich bei dem Medikament um 100 Tabletten Zopiclone. Meine Frage ist nun: Wie soll ich am besten vorgehen damit ich da nun möglichst straffrei davon kommen?

Vielen Dank im Voraus!

Lg Peter

PS: dieses Hinweisblatt lag bei

Hinweisblatt

Betreffend die Einfuhr von Arzneimittel Gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 BGBl I Nr. 719/2010 (AWEG 2010)

Sehr geehrter Postkunde!

Für Sie ist eine Postsendung eingelangt, in welcher laut Zollbehörde offensichtlich Arzneiwaren enthalten sind. Sie werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 Absatz Abs.) 1 AWEG 2010 der Bezug von Arzneiwaren, die von Privatpersonen im Fernabsatz (Abschluss eines Vertrages unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellt wurden, verboten ist.

Neben anderen Ausnahmen ist die Einfuhr von Arzneiwaren nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z 2 AWEG 2010 iVm § 8 Abs 1 Z 2 AMG dann möglich, wenn eine Bescheinigung eines im Inland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes beigebracht wird, dass die Arzneimitteispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann. Sie werden daher aufgefordert, eine diesbezügliche Bescheinigung oder entsprechende Nachweise für das Vorliegen einer Ausnahmebestimmung des § 11 AWEG 2010 binnen einer Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Aufforderung gemäß § 19 Abs. 1 AWEG beizubringen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen wird die Verwaltungsübertretung gemäß § 21 AWEG 2010 mit Organstrafverfügung gemäß § 34 Abs. 2, 2. Satz Zollrecht-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geahndet oder Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.

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