Hab seit November 2020 eine mündliche Zusage für eine Stelle ab 1.4.2021 (und ich hab blöderweise auch mündlich zugesagt). Wir hatten sogar schon die wöchentlichen Wochenstunden und die Station ausgemacht, wo ich arbeiten soll.
Der Grund, warum er noch nicht schriftlich da ist, weil meine Abschlussprüfungen noch nicht abgeschlossen ist (am 18.3.2021 ist noch die mündliche).
Laut Gerüchten ist am 23.3.2021 die Telefonkonferenz mit dem Kultusministerium um die Noten bestätigen zu lassen. Also bekomme wir irgendwann ab 23.3.2021 (vielleicht zwischen 23.3.2021 und Ende April) unsere Abschlusszeugnisse.
Jetzt hatte ich noch 4 weitere Vorstellungsgespräche. Bei 2 der Stellen hab ich gute Chancen und würden mir fast besser zusagen.
Eine mündliche Zusage vom Arbeitgeber ist ja unter Umständen bindend. Heißt, ich könnte den Vertrag einklagen. Was ich jetzt nicht machen würde (in der Alten- oder Krankenpflege findet man als Fachkraft mit einer 3-jährigen Ausbildung leicht was).
Wie sieht es aber umgekehrt aus. Ich hatte aber ja auch zugesagt. Könnte ein Arbeitgeber es auch einklagen, weil man ja mündlich zugesagt habe.