lten Vor drei Jahren sind wir in ein Haus zur Miete eingezogen. Bei Abschluss des Mietvertrages sicherte uns der Vermieter mündlich zu, die alten undichten Türen gegen neue, wärmeisolierende Türen zu tauschen. Kann ich mich auf diese mündliche Zusage berufen? Ist diese Rechtsverbindlich?