Versicherung verlangt von mir Geld (Leitplanke) wegen Fahrerflucht?

Hallo,

das Strafverfahren (wegen Fahrerflucht) wurde nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft des Angeschuldigten nach § 153 Abs- 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse nicht besteht.

Im Zivilrecht verlangt die HUK COBURG - Kfz-Haftpflichtversicherung nun von mir 1.555 Euro (Schaden an Leitplanke), da ich mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe, bzw explizit wegen:

  • E. 13, E.7,1 und E.7.3 - gegebenenfalls in Verbindung mit F.1 der Allgem. Bedingungen für die Kraftfahrtverschrg (AKB)
  • § 115 und § 116 Versicherungsvertragsgesetz (WG) in verbindung mit § 426 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Da ich finanziell sehr schwach eingestellt bin, frage ich nach Erfahrungen und Empfehlungen für preiswerte Anwälte. Eine erneute Akteneinsicht bzgl. des Strafverfahrenurteils wäre sicherlich hilfreich. Die Gerichtskosten und Anwalt bei Gericht kann ich mir womöglich nicht leisten.
Es hat sich um einen Wildtierunfall bei Nacht gehandelt, das mich u.a. wegen eines Schockzustands und fehlendem Handy dazu veranlasst hat, der Straßensicherung wegen Hilfe zu suchen. Dummerweise auch u.a. aus Schock habe ich nicht erst bei den ersten Wohnhäusern geklingelt, sondern bin etwa einen 10 Minuten Laufweg nachhause gelaufen. Da beim Strafverfahren gewisse Uhrzeiten nicht richtig niedergeschrieben worden bzw. von der Polizei unrealistisch festgehalten worden sind, hat sich der Strafanwalt mit mir auf dieses Urteil geeinigt.

Für das Strafverfahren habe ich für etwa 400 Euro mit Akteneinsicht, Aufarbeitung einen Anwalt eingestellt, der sich für die Gespräche viel Zeit genommen hat, ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, welches aber nicht durchging. Ganz so zufrieden bin ich mit diesem nicht.

Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Kfz-Haftpflichtversicherung
Wem steht das Versicherungsgeld nach einem Unfall zu, den Eltern oder dem Kind?

Hallo allerseits,

Als erstes mal vorab: ich habe hierzu bereits meine eigene Meinung, möchte nur mal von euch, als Außenstehende, Unbeteiligte eure Meinung dazu wissen. Es ist eine teils rechtliche, aber auch moralische Frage.

Also:

Ich hatte mit 6 Jahren als Fußgänger einen sehr schweren Zusammenprall mit einem Auto, mit Schädelhirntrauma, Schädelbasisbruch, Organversagen, inneren Blutungen, 6 Wochen Koma, nur noch maschinell am Leben zu halten, insgesamt 21 Wochen Krankenhausaufenthalt und und und....und auch mit Folgeschäden: Epilepsie, die ich wohl für den rest meines Lebens behalten werde, die mich mittlerweile aber kaum noch beeinträchtigt. Mehr aber nicht!

Meine Eltern haben damals auch einen Schadenersatz wegen Invalidität bei der Versicherung beantragt und diesen auch erhalten - einen 6-stelligen Betrag (damals noch DM).

Was ist eure Meinung?

  1. Die Eltern könne das Geld nach eigenem Ermessen nutzen und aufbrauchen
  2. Die Eltern sollten das Geld aufheben und mir auszahlen, als ich volljährig geworden bin.

Bin auf eure Meinungen gespannt. Gern auch mit Begründung.

LG

Der Phoenixx

Die Eltern dürfen das Geld aufbrauchen 83%
Das Geld hätte mir ausgezahlt werden müssen 17%
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Stimmt es, dass bei einem Parkrempler mit unklarer Schuldfrage immer der auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren ist, der den grösseren Blechschaden hat?

Parkplatz eines Einkaufszentrums. Fahrzeug 1 rollt rechts rum rückwärts aus einer Parklücke und trifft in der Mitte der Fahrspur auf ein Fahrzeug, dass aus der dahinter liegenden Parkbucht kommt.

Fahrzeug 1 hat den grösseren Schaden, also eine tiefe Beule, Abschürfungen und die Rücklampe hängt raus.

Fahrzeug 2 hat einen kleinen Lackfleck von Fahrzeug 1 in der Mitte des hinteren Stoßfängers in etwa Pflaumengrösse, aber keine erkennbare Beule.

Die Fahrzeuge sind in der Mitte der Fahrspur kollidiert.

Fahrzeug 1 ist ein Toyota Yaris Hybrid in Leichtbauweise, Fahrzeug 2 ein Daimler.

Der Fahrer von Fahrzeug 1 gibt an, rückwärts gerollt zu sein. Der Fahrer von Fahrzeug 2 gibt an, gestanden zu haben und weist Fahrer 1 die Alleinschuld gegenüber der Polizei zu.

Die Polizei, die den Schaden besichtigt, verwarnt Fahrer 1 mit der Begründung, da sein Fahrzeug eine tiefe Beule habe und das andere Fahrzeug lediglich einen kleineren Schaden, sei Fahrer 1 der alleinige Unfallverursacher.

Solch eine Beule könne sich aus physikalischen Gründen immer nur am bewegten Fahrzeug befinden, während das stehende Fahrzeug immer den geringeren Blechschaden habe.

Korrekt??

Der Unfall ereignete sich bei max. 1-2 km/h. Nach ca. 0,5 bis einer Wagenlänge Rückfahrt auf ebenem Gelände ereignete sich der Crash.

Bitte als Antwort keine komplizierten physikalischen Betrachtungen.

Ich möchte nur wissen, ist der mit der größten Beule immer der Schuldige in solch einer Konstellation und der mit dem Mini Schaden immer der, der gestanden hat?

Kann man das so pauschal sagen und die Schuld dem mit dem großen Blechschaden zuweisen?

Muss man nicht auch betrachten, dass ein Leichtbauauto schneller zerknautscht als ein stabiles teures Auto, in dem Fall der Daimler?

Die Polizei dürfte wegen der Tiefe der Beule nicht vorverurteilen 64%
Anderes... 29%
Der Fall ist nicht so eindeutig, wie die Polizei vorgibt 7%
Der mit der tiefen Beule ist klar Schuld. 0%
Der mit der tiefen Beule ist der Geschädigte, nicht Verursacher 0%
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