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Wie unterbinde ich meinem Nachbarskind und deren Eltern, unser Grundstück zu.....

betreten? Es reicht so langsam.

Wir sind Hundebesitzer, eine Colliedame, die sehr gut erzogen ist und eine Ausbildung als Therapiehündin genossen hat. Mit ihr besuche ich regelmäßig Menschen, die an Demenz leiden oder auch andere Senioren in Heimen. Auch in Kindergärten oder Schulen bin ich mit ihr, wenn ich gefragt werde. Soweit so gut.

Allerdings möchten wir nicht, dass ein Nachbarskind (7), ständig nach Lust und Laune unseren Garten betritt und mit unserem Hund spielen möchte. Der Hund tut nichts, im Gegenteil. Sie freut sich, aber mir geht es um das Prinzip. Das Kind, bzw. die Eltern haben zu fragen. Nicht einfach reinspazieren.

Es geht auch um die Versicherung, falls doch was passieren sollte. Ich kann niemals garantieren, dass mein Hund nicht doch schnappt, vielleicht weil das Kind ihm weh getan hat oder aus Versehen die Hand erwischt, weil es den Stock nehmen möchte.....

Wir haben es den Eltern schon mehrmals gesagt. An der Gartentüre ist mittlerweile ein Riegel angebracht, aber dieses Kind steigt einfach darüber. Es sind Eltern, die ich mit Verlaub "asozial" nennen möchte. Beide arbeiten nicht, er schreit viel und das Kind ist oft sich selbst überlassen. Es stromert so durch die Gegend und bei dieser Kälte ist es auch die ganze Zeit draußen. Warme Schuhe hat sie schon von uns bekommen....., aber was sollen wir den tun?

Ich kann doch nicht das ganze Grundstück verrammeln und eine Mauer drumherum ziehen, so dass sie nicht darüber klettern kann. Was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern?

Kinder, Hund, Grundstück, betreten
Bahngleise entlang laufen - Strafe

Hallo,

Ich weiß nicht so recht wieso, aber ich bin letzten einfach mal am Bahnhof auf die Gleise gestiegen, von dort auf die Kabelkanäle an der Seite gegangen und dann den Gleisen gefolgt. Ungefähr 600 Meter. Schon bevor der erste Zug in meine Richtung rein oder raus gefahren ist hat mich ein Lockführer gesehen, der auf ein Abstellgleis gefahren ist. In den folgenden Minuten sind insgesamt 3 Züge gekommen die mit normaler Geschwindigkeit fuhren und allenfalls mal hupten als sie mich gesehen haben. Ich erwähnte das nur um gesagt zu haben dass keine merkliche Beeinträchtigung der Verkehrs zustande kam.

Irgendwann wurd mir dann klar dass das wohl mehr als nur ein kleines Vergehen zu sein scheint und bin daraufhin schnell runter und hab mich rar gemacht.

Zuhause angekommen wollt ich dann mal nachschauen wie schwer so etwas bestraft wurde und fand nur Beiträge die sich um das schnelle Überqueren von einer Seite zur anderen drehten. Was ich getan hab war wohl etwas schlimmer.

Ich wurde nun zwar gesehen, aber es kam niemand um mich von dort zu entfernen. Ich war sicherlich 15 Minuten auf den Gleisen, wurde von mind. 6 Leuten die zum Betrieb gehören gesehen und hielt mich danach noch weitere 20 Minuten in einem Bereich auf von dem ich das von mir betretene Gebiet einsehen konnte. Aber keiner kam.

So ein wenig Angst gemacht haben mir die hohen Strafen schon und ich werds auch nicht wieder tun womit sie ihren Zweck erfüllt haben und ihr euch Kommentare diesbezüglich sparen könnt.

So wie ich das verstanden habe verhält es sich im Falle eines Verstossen wie bei der Post. Frage mich also ob ich mir Gedanken machen muss dass mich der erste Lockführer, der der einzige mit genügend Zeit dazu war, fotografiert hat und ich evt. mit Problemen rechnen muss wenn ich dort wieder auftauche oder ob sogar die Polizei nach mir sucht, bzw. einfach versucht anhand von Fotos meine Identität rauszubekommen. Vielleicht etwas übertrieben dieses trara aber man will ja alle Eventualitäten abklären.

Bislang konnte ich auch nur Fälle finden in denen direkt aufgegriffene Leute bestraft wurden, was mich im Bezug auf den vorherigen Abschnitt ein wenig beruhigt.

Wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte.

Gruß und vielen Dank

Recht, Gesetz, Bahn, Strafe, Zug, Bahnhof, betreten, Gleis