Ich besitze ein Haus in einer kleinen Siedlung, zu dem auch ein gröĂerer Parkplatz gehört. Am Parkplatz habe ich wie 19 andere Hausbesitzer einen ideellen Anteil, auf dem meine Garage steht. Auf allen anderen Anteilen stehen ebenfalls die Garagen der Anteilseigner. ZusĂ€tzlich gibt es drei unbebaute BesucherparkplĂ€tze. Diese drei BesucherparkplĂ€tze sind in der Baugenehmigung ausdrĂŒcklich mit dem Hinweis "haben fĂŒr Besucher frei zu bleiben" genannt.
Nun gibt es einen Nachbarn, der seinen Oldtimer in der Garage stehen hat und mit seinen beiden Alltagsautos grundsĂ€tzlich zwei BesucherparkplĂ€tze belegt. Auf ein GesprĂ€ch zu seinem Verhalten lĂ€Ăt er sich nicht ein und macht ungerĂŒhrt weiter.
Was kann ich als einer der 20 Anteilseigner gegen diesen MiteigentĂŒmer machen, damit er die ParkplĂ€tze nicht weiter zweckentfremdet?