Waldorfabitur - Nachteile für das Medizinstudium?

Hallo,

wie der Titel der Frage vermuten lässt, habe ich mein Abitur (1,8) 2014/15 an einer Waldorfschule in BaWü absolviert. Meine Bemühungen, einen Studienplatz der Humanmedizin zu ergattern, waren bis dato erfolglos.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigen manche Universitäten gesondert solche Fächer, die ein erhöhtes Anforderungsniveau (Leistungskurs) hatten. Dieser meist naturwissenschaftliche Schwerpunkt ist unter anderem eine Möglichkeit, seine Note innerhalb dieses Auswahlverfahrens zu verbessern. Jedoch, an Waldorfschulen erhält man keine Halbjahreszeugnisse und ich weiß ebenfalls, dass Waldorfschulen nicht dazu verpflichtet sind, solche auf Anfrage auszustellen. Erhalten haben wir allerdings ein Notenzeugnis der 12. und 13. Klasse, da wir (an Waldorfschulen gibt es noch G9) in der 12. Klasse, als Voraussetzung für das Abitur, die Fachhochschulreife absolvieren mussten.

Hochschulstart.de verlautet nun, dass ich diese Möglichkeit der Verbesserung durch mein Waldorfabitur nicht nutzen kann, was wirklich schade ist, da meine Leistungen in den jeweiligen Fächern durchgehend ausgezeichnet waren (meine DN in der 12. Klasse lag am Jahresende bei 1,0).

Lässt sich hier in diesem Forum eventuell jemand finden, der sich mit der Rechtslage meiner Problematik auskennt, bzw. ähnliches erlebt hat? Denn ich habe das gleiche Abitur durch die Verordnung eines Zentralabiturs und soll dennoch benachteiligt behandelt werden?

Über andere Möglichkeiten der Verbesserung soll hier nicht informiert werden, da ich gerne und viel lese und mich eigentlich bestens auskenne.

Vielen Dank

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[Hochschulstart Medizinstudium] Wie erreiche ich die Höchstpunktzahl bei 'anerkannter Dienst' in der AdH?

Guten Tag!

Es geht um eine Frage der bepunktung beim Bewerberverfahren von Hochschulstart für einen Medizinstudienplatz.

Leider habe ich es nicht geschafft folgende Fragen zu recherchieren, deswegen hier mein Versuch:

Frage 1:

Bei "Angabe zu außerschulischen Vorbildungen" gibt es die Möglichkeit bis zu 5 Vorbildungen anzugeben.

Darunter: Ehrenamtliche Tätigkeiten, Freiwilligendienste und Preise.

In dem Überblick zur AdH auf Hochschulstart(Bilder siehe unten) steht nun z.B., dass die Charite Berlin +20 Punkte für 'anerkannter Dienst' vergibt. Wie werden diese Punkte verteilt?

Würde nun Person A, die 2 Jahre bei den Maltesern war automatisch die 20 Punkte erhalten,

oder würde Person B, die 2 Jahre parallel bei dem DRK, den Maltesern, den Johannitern und dem ASB war? (natürlich davon ausgehend, dass er bei allen gleichzeitig ausreichend geleistet hat und es auch nachweisen könnte) die 20 Punkte erhalten,

oder vielleicht sogar eher Person C, die sowohl ein 2jähriges Ehrenamt, als auch ein FSJ hat?

Frage 2:

Und wie sieht es mit "Angaben zum Dienst" aus?

Hier gibt es die Möglichkeit einen Freiwilligendienst von mind 6 monatiger Dauer anzugeben. Inwiefern spielt das in die Rechnung mit ein?

Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen. Das Thema wäre mir durchaus wichtig, da ich davon die Verlängerung meines Freiwilligendienstes auf die 11 Monate entscheiden würde.

Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, an welche Adresse ich mich hierfür wenden müsste.

Liebe Grüße und Danke!

Bilder zu Frage 1:

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