[Hochschulstart Medizinstudium] Wie erreiche ich die Höchstpunktzahl bei 'anerkannter Dienst' in der AdH?
Guten Tag!
Es geht um eine Frage der bepunktung beim Bewerberverfahren von Hochschulstart für einen Medizinstudienplatz.
Leider habe ich es nicht geschafft folgende Fragen zu recherchieren, deswegen hier mein Versuch:
Frage 1:
Bei "Angabe zu außerschulischen Vorbildungen" gibt es die Möglichkeit bis zu 5 Vorbildungen anzugeben.
Darunter: Ehrenamtliche Tätigkeiten, Freiwilligendienste und Preise.
In dem Überblick zur AdH auf Hochschulstart(Bilder siehe unten) steht nun z.B., dass die Charite Berlin +20 Punkte für 'anerkannter Dienst' vergibt. Wie werden diese Punkte verteilt?
Würde nun Person A, die 2 Jahre bei den Maltesern war automatisch die 20 Punkte erhalten,
oder würde Person B, die 2 Jahre parallel bei dem DRK, den Maltesern, den Johannitern und dem ASB war? (natürlich davon ausgehend, dass er bei allen gleichzeitig ausreichend geleistet hat und es auch nachweisen könnte) die 20 Punkte erhalten,
oder vielleicht sogar eher Person C, die sowohl ein 2jähriges Ehrenamt, als auch ein FSJ hat?
Frage 2:
Und wie sieht es mit "Angaben zum Dienst" aus?
Hier gibt es die Möglichkeit einen Freiwilligendienst von mind 6 monatiger Dauer anzugeben. Inwiefern spielt das in die Rechnung mit ein?
Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen. Das Thema wäre mir durchaus wichtig, da ich davon die Verlängerung meines Freiwilligendienstes auf die 11 Monate entscheiden würde.
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, an welche Adresse ich mich hierfür wenden müsste.
Liebe Grüße und Danke!
Bilder zu Frage 1:
1 Antwort
Hi,
In dem Überblick zur AdH auf Hochschulstart(Bilder siehe unten) steht nun z.B., dass die Charite Berlin +20 Punkte für 'anerkannter Dienst' vergibt. Wie werden diese Punkte verteilt?
Im Grunde ist es relativ simpel: Eine "Punkteverteilung" gibt es im Falle der anerkannten Dienste nicht.
Die volle Punktzahl (eben z.B. die 20 Punkte) erhält man, sobald das Kriterium erfüllt ist - unabhängig davon, ob es einmal über einen fachlich einschlägigen Freiwilligendienst oder ein Ehrenamt oder eine beliebige Kombination aus mehreren davon erfüllt wird.
Dementsprechend würden sowohl Person A, B und C die 20 Punkte erhalten.
Hier gibt es die Möglichkeit einen Freiwilligendienst von mind 6 monatiger Dauer anzugeben. Inwiefern spielt das in die Rechnung mit ein?
Ein solcher Freiwilligendienst wird als "nachrangiges Kriterium" bei Punktgleichheit gewertet - und zwar in allen Zulassungsquoten (Bestenquote, AdH, ZEQ).
Im Gegensatz zu dem Dienst in AdH und ZEQ muss dieser eben nur 6 Monate abgeleistet werden und muss nicht fachlich einschlägig sein.
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, an welche Adresse ich mich hierfür wenden müsste.
Generell ist hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens Hochschulstart selbst der beste Ansprechpartner.
LG