Zwischenprüfung, Jura?

1 Antwort

viele sind auf die zweite anspruchsgrundlage gar nicht gekommen, deshalb denke ich mal, dass es einem, hoch angerechnet wird, wenn man diese überhaupt erwähnt hat.

Nein, wird es nicht.

Prüfungen funktionieren nicht so. Da gibt es einen Erwartungshorizont bzw. eine Musterlösung und DIE ist abzuarbeiten bzw. zu erfüllen. Dass du die Anspruchsgrundlage hast und alle anderen haben sie nicht wird dir nicht hoch angerechnet, die anderen bekommen nur die Punkte nicht. Bei Jura ist es ohnehin so, dass es eher auf den Inhalt ankommt den du schreibst und ggf. noch auf den Aufbau als das tatsächliche Ergebnis, solange du dir bei diesem Ergebnis keine große Anzahl an Punkten abschneidest.

Je nach Aufgabenstellung kann es sogar sein, dass du bei der zweiten Aufgabe dadurch dass du die erste Anspruchsgrundlage bejahst und die zweite auch widersprüchliche Ergebnisse hast... und das kommt in der Regel gar nicht gut an, vor allem wenn die gegen elementare Prinzipien verstoßen, die eigentlich zu beachten wären.

Ob du bestehst kommt auf das an was du insgesamt aufs Blatt gebracht hast... das ist nicht nur abhängig davon dass deine finale Lösung ggf. falsch ist.


selisisi 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 12:39

weißt du wie hoch die Wahrscheinlichkeit es dann wäre wegen der zweiten Frage durchzufallen?

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selisisi 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 12:40

Also wenn ich die erste Frage komplett richtig hätte und die zweite nur teils richtig habe...

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selisisi 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 12:41

Es ist auch eine zweitsemester Klausur. Denkst du es wird dann etwas harmloser bewertet?

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