Zwischenprüfung, Jura?
Guten Tag,
ich hab ein Riesen Problem. Ich habe vor ein paar Wochen meine Zwischenprüfung geschrieben und hatte danach eigentlich ein ganz gutes Gefühl. Die Prüfung bestand aus zwei Fragen zu einem Sachverhalt. Die erste Frage habe ich höchstwahrscheinlich richtig. Bei der zweiten Frage hätte man eine anspruchsgrundlage anprüfen und anschließend verneinen müssen um auf eine andere anspruchsgrundlage zu kommen und sie dann zu bejahen.
Leider habe ich die erste anspruchsgrundlage bejaht & die zweite auch. Ich habe, dass glaube ich auch ganz komisch begründet und argumentiert... viele sind auf die zweite anspruchsgrundlage gar nicht gekommen, deshalb denke ich mal, dass es einem, hoch angerechnet wird, wenn man diese überhaupt erwähnt hat. Aber man hätte es verneinen müssen...
Kennt sich jemand damit aus? Und weiß jemand, ob man dann dennoch besteht?
vielen dank im Voraus
1 Antwort
viele sind auf die zweite anspruchsgrundlage gar nicht gekommen, deshalb denke ich mal, dass es einem, hoch angerechnet wird, wenn man diese überhaupt erwähnt hat.
Nein, wird es nicht.
Prüfungen funktionieren nicht so. Da gibt es einen Erwartungshorizont bzw. eine Musterlösung und DIE ist abzuarbeiten bzw. zu erfüllen. Dass du die Anspruchsgrundlage hast und alle anderen haben sie nicht wird dir nicht hoch angerechnet, die anderen bekommen nur die Punkte nicht. Bei Jura ist es ohnehin so, dass es eher auf den Inhalt ankommt den du schreibst und ggf. noch auf den Aufbau als das tatsächliche Ergebnis, solange du dir bei diesem Ergebnis keine große Anzahl an Punkten abschneidest.
Je nach Aufgabenstellung kann es sogar sein, dass du bei der zweiten Aufgabe dadurch dass du die erste Anspruchsgrundlage bejahst und die zweite auch widersprüchliche Ergebnisse hast... und das kommt in der Regel gar nicht gut an, vor allem wenn die gegen elementare Prinzipien verstoßen, die eigentlich zu beachten wären.
Ob du bestehst kommt auf das an was du insgesamt aufs Blatt gebracht hast... das ist nicht nur abhängig davon dass deine finale Lösung ggf. falsch ist.
Es ist auch eine zweitsemester Klausur. Denkst du es wird dann etwas harmloser bewertet?
Also wenn ich die erste Frage komplett richtig hätte und die zweite nur teils richtig habe...
weißt du wie hoch die Wahrscheinlichkeit es dann wäre wegen der zweiten Frage durchzufallen?