Zweiter Wahlgang trotz Nichtteilnahme?

3 Antworten

Der zweite Wahlgang ist praktisch eine 'eigene Wahl'. Unabhängig davon ob man am ersten Wahlgang teilgenommen hat oder nicht, kann man daran teilnehmen... oder nicht.

Ja, denn der zweite Wahlgang ist eine eigene Wahl, zu der auch wieder gesondert aufgefordert wird.

Es zahlt zum Wahlrecht, sich an einer Wahl nicht zu beteiligen. Ein zweiter Wahlgang ist eine neue Wahl mit einem auf Basis der Ergebnisse des ersten Wahlgangs eingeschränkten Kandidatenauswahl, ergo darf man sich daran auch beteiligen (merke: Neue Wahl).