Zweiter Unfall in der Probezeit. Folgen?
Hallo,
ich hatte vor kurzem noch einen kleinen Parkunfall wo ich beim Zurücksetzen gegen ein Auto leicht angefahren bin. Das Auto hatte keine Große Schäden außer paar Kratzer. Davor hatte ich auch einen kleinen Auffahrunfall wo ich gegen ein Auto reingefahren bin an einer Ampel mit auch keinen größeren Schäden. Bei beiden Fällen wurde mir versichert das Polizeilich nichts weiter auf mich zu kommen wird, nur das ich dass mit der Versicherung klären muss und dass es keine weiteren Auswirkungen auf die Probezeit hätte, da es kleine Unfälle wären. Da ich aber wegen einem Blitzer grad so wieso an einem Aufbauseminar teilnehme, könnte mir der Führerschein trotzdessen entzogen werden?
Mit freundlichen Grüßen
wewf
Eine Ergänzung noch.
Musste nur beim ersten Unfall 35€ bezahlen und beim zweiten wurde ich nur verwarnt.
3 Antworten
Zweijährige Verlängerung der Probezeit und Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Wäre für 2 Unfälle in der Probezeit normal
Vielleicht könnte es sein das die Probezeit verlängert wird
Die Probezeit wird nur ein einziges mal um 24 Monate verlängert , und dieses Prozedere durchläuft TE gerade ja im amtlichen Verwaltungsakt der PZ-Stufe I und der momentanen Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit .
Auf privaten Parkanlagen gilt die allgemeine StVO in Fällen der gegenseitigen Rücksichtnahme nur sehr eingeschränkt , weswegen Dir die Polizei damit für einen kleinen "Antoucher" insbesondere eines abgeparkten Autos nur schwerlich bis gar kein ordnungsrechtliches Verwarngeld hätte auferlegen können .
Aber auch sonst hättest Du in zweierlei Hinsicht neben etwas Glück auch bei etwas schwerwiegenderem Verstoß in Deiner Situation noch keinen vorzeitigen FE - Widerruf zu befürchten .
- 1. bedeutet Deine derzeitige Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger in Probezeit noch Stufe I der Probezeitmaßnahmen . Stufe II wäre die Verwarnung nebst Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an verkehspsychologischer Beratung . Erst Stufe III würde den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Probe samt MPU bedeuten .
- 2. befindest Du Dich mit Deiner aktuellen Teilnahme an dem Aufbauseminar ja noch in einem laufenden Maßregelungsverfahren der Probezeitstufe I . Da ist das "Glück" , denn so lange dieses Procedere noch nicht rechtswirksam abgeschlossen ist , würde jetzt gerade im "Worst-Case" selbst ein neues Blitzerfoto > 20 zu schnell auch nicht neu als weiterer "A" zur Einleitung von Probezeitstufe II gewertet werden können , weil das Stufe I - Verfahren ja noch läuft . Das könnte in dieser Situation auch deswegen nicht nachträglich gewertet werden .
Du solltest solche Nachlässigkeiten aber dennoch nicht einreissen lassen , denn abseits der rechtlichen Vorgaben zur Probezeitstrategie hat die Führerscheinstelle immer noch das gesonderte Ermessensverfügen , allzu "fahrige" oder "rechtsrenitente" Kraftfahrzegführer" bei gehäuften Folgeauffälligkeiten von sich aus auf ihre Führungseignungen hin zu überprüfen bei berechtigten Eingaben zu möglichen Eignungszweifeln .
Aber SO wie Du es gerade schilderst , hast Du erst einmal nichts weiter zusätzlich durch Deinen kleinen "Rangierrempler" zu befürchten in der Angelegenheit .
Deine Versicherungsprämie steigt in schwindelerregende Höhen. Sonst nichts.
Muss aber auch nicht sein , wenn sich die beteiligten Schadparteien untereinander privat darauf verständigen , den ( Bagatell- ) Schaden privat untereinander statt Beteiligung der KFZ - Haftpflicht zu regulieren. ;-)
Wenn die Versicherung nicht regulieren muss, steigt natürlich auch die Prämie nicht. Gewöhnlich besteht man bei einem Fahranfänger aber drauf. Würde ich auch als Geschädigter
Mir wurde aber von der Polizistin gesagt, als ich ihr dass mit dem ersten Unfall erzählte, dass nichts mit der Probezeit passieren würde. Außerdem mach ich ja schon grade ein Aufbauseminar, also wie würd sich dann das darauf auswirken?