Unfall in der Probezeit.?

4 Antworten

Solange kein Regelverstoß vorliegt, den der Bußgeldkatalog mit einer Probezeitmaßnahme verbindet, passiert bezüglich der Probezeit nichts - dennoch solltest Du an Deiner Aufmerksamkeit arbeiten.

Melde den Schaden dennoch Deiner Versicherung, wenn da nichts kommt, bleibt das unbeachtet, wenn aber was kommt und Du hast den Schaden nicht gemeldet, wird die Versicherung womöglich die Zahlung verweigern.


Latif512 
Beitragsersteller
 21.07.2022, 08:55

ja vielen Dank.

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Probezeitmaßnahmen und Versicherung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Du solltest den Schaden vorsichtshalber deiner Versicherung melden. Wenn der andere keine Forderung stellt, hat sich das dann von alleine erledigt und du wirst auch nicht hochgestuft. Wenn er es sich anders überlegt und doch noch eine Forderung stellt, was häufig vorkommt, bist du auf der sicheren Seite.

Die Versicherung meldet keine Schadensfälle an die Führerscheinstellle. Das macht nur die Polizei. Wenn keine Polizei da war und kein Bußgeld verhängt wird, erfährt auch die Führerscheinstelle nichts davon und dann gibt es auch keine Probezeitmaßnahmen.

Das mit den 3 freien Unfällen hätte ich gern näher erläutert. Stelle eine Kopie deiner Versicherungsunterlagen hier rein.

Wenn die Polizei nicht da war passiert gar nichts mit der Probezeit. Ich würde die Polizei nie rufen wenn es keine Verletzen gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung