Zwei Stromlieferanten?
Sehr geehrte Community,
im Dezember sind mein Freund und ich in eine neue Wohnung gezogen. Unser Stromversorger ist EON. Der Standardlieferant für diese Wohneinheit scheint aber Entega zu sein und es sieht so aus, als wäre der Vertrag des Vormieters automatisch auf uns übergegangen. Nun haben mein Freund und ich aber vor unserem Einzug einen Vertrag mit EON abgeschlossen und unseren Strom auch immer bezahlt (Rechnungen vorhanden).
Heute bekamen wir aber eine Klage vom Gericht, wegen nicht gezahlter Rechnungen an die Entega, scheinbar schulden wir denen fast 600€.
Jetzt frage ich mich natürlich, wie das sein kann. Meines Wissens nach, kann man nicht von zwei Versorgern gleichzeitig versorgt werden.
Bevor es zu dieser Klage kam, erhielten wir bereits eine Mahnung der Entega, worauf wir beim Kundenservice anriefen und mitteilten, dass wir einen anderen Versorger haben und es gar nicht sein kann, dass sie uns mit Strom beliefern. Mein Freund versicherte mir, er habe das nach viel hin und her geklärt. Jetzt, 3 Monate später, eine Klage.
Wie sollen wir vorgehen? Hat irgendjemand Tipps? Wie gesagt, wir haben alle Belege von EON seit unserem Einzug. Wir würden einen Rechtsstreit eigentlich gerne vermeiden.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
2 Antworten
Mit einer Klage meinst Du wahrscheinlich einen gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem kann und sollte man widersprechen - aber nur dann, wenn die Forderung nicht berechtigt ist. Bitte Fristen beachten, stehen im Schreiben mit drin. Wird nicht fristgerecht widersprochen, gilt die Forderung automatisch als berechtigt!
Du hast eine Anmeldebestätigung von E.ON? Wäre wunderbar, dann wird es früher oder später deren Problem.
Etwas holprig klingt, was Dein Freund geklärt haben will: Sowas nie per Telefon machen! An dieses Gespräch kann sich nach einer so langen Zeit niemand mehr erinnern.
Aber trotzdem: Vor einer Mahnung kommt erst eine Rechnung. Und darin steht, für welche Leistung die Forderung erhoben wird. Auf wen waren die Schreiben ausgestellt?
Ihr könnt auch beim Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber von nachfragen, welcher Anbieter euren Zähler gerade beliefert.
Hilft alles nichts, dann ab zur Schlichtungsstelle Energie.
Der Standardlieferant für diese Wohneinheit scheint aber Entega zu sein und es sieht so aus, als wäre der Vertrag des Vormieters automatisch auf uns übergegangen.
Der Vertrag kann nicht vom Vormieter auf euch übergehen. Entega ist allerdings ein Grundversorger. Wahrscheinlich seid Ihr in die Grundversorgung gerutscht. Fragt sich, was mit der Anmeldung von E.ON schief gelaufen ist.
Meines Wissens nach, kann man nicht von zwei Versorgern gleichzeitig versorgt werden.
Das geht auch nicht. Dafür Sorge trage muss der Netzbetreiber. Der könnte da mehr zu sagen. Da Entega schon mit einer Klage kommt (gab es nie Mahnungen?) musst Du reagieren. Ich empfehle die Schlichtungsstelle Energie https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html). Das ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für Energiefragen der Bundesnetzagentur. Während des Verfahrens herrscht Friedenspflicht für alle Parteien. Bis das also geklärt ist, können die die Klage nicht weiterführen.