Zwangexmatrikulation aufgrund von psychischen Problemen?

6 Antworten

Studentenwerk ist ne gute Idee.

Ich sehe nur eine Möglichkeit die Zwangsexmatrikulation zu verhindern: Urlaubs-/Krankheitssemester beantragen.

Selbst iwelche Bescheinigungen und Atteste vom Amtsarzt helfen dir nicht, die Klausuren nicht schreiben zu müssen. Und bei so großer Panik zu versagen sehe ich da keine große Aussicht auf Erfolg.

Wenn es nur der Erstversuch ist, kannst du es natürlich wagen... Denn wegen nicht bestandener Erstversuche kann man dich eigentlich nicht kicken.

Allerdings wird es bei den weiteren versuchen ohne vorige Therapie nicht besser laufen und nach dem 3. Versuch würdest du diesen Studiengang und alle, die dieses Modul beinhalten nie wieder studieren können.

Dann besser abbrechen, Therapie machen und neu beginnen.

Ich habe noch ein paar persönliche Informationen und Erfahrungen für dich, die möchte ich aber nur per PN mitteilen. Falls du Interesse daran hast, nimm die Anfrage an.

Schalte einen Anwalt ein. Der kann evtl. eine Härtefallregelung erwirken, manchmal werden die Unis dann kreativ mit ihren starren Regelungen, wenn sie das Wort Anwalt hören. Vielleicht kann man da irgendwie was mit Urlaubssemestern regeln oder so. Und ich rate Dir zu einer Therapie. Sicher wirst Du für den Anwalt ein paar Atteste von einem Psychiater brauchen, aber der Anwalt wird dir schon sagen, was er braucht und welche Aussichten es gibt.

Hallo DesmondDescole,

da kann ich dir wenig Hoffnung machen. Wenn du die Auflagen nicht erfüllst, wirst du exmatrikuliert.

Auch wenn alle von deinen Problemen wüssten, dann könnten sie sich zwar erklären, warum du die Auflagen nicht erfüllen kannst. Sie werden auch Verständnis für deine Lage haben und dich bedauern.

Aber an der Exmatrikulation führt dann trotzdem kein Weg vorbei. Nur weiß man dann den Grund dafür. Aber das hilft dir nichts.


DesmondDescole 
Beitragsersteller
 21.11.2016, 16:27

Und wenn mir sagen wir mal ein Psychiater eine Prüfungsunfähigkeit attestiert? Würde das auch nicht helfen?

0
Nadelwald75  21.11.2016, 17:03
@DesmondDescole

Hallo DesmondDescole,

da befürchte ich, dass das Prüfungsamt sagt: "Jetzt haben wir es schriftlich, dass er prüfungsunfähig ist. Und deswegen wird er exmatrikuliert."

Stell dir mal vor, du würdest deinen Wagen zur Reparatur geben und hättest einen Mechaniker, dem schriftlich bescheinigt wurde, dass er seine Arbeit nicht machen kann. Wie würdest du dich verhalten?

1

Ich denke bei vorlage eines Atests würden sie dir vielleicht eher davon absehen dich zu exmatrikulieren, allerdings würde ich nicht darauf wetten


Informier dich bei einem Anwalt für Prūfungsrecht...der kõnnte

Einspruch  erheben/ einlegen.

Auf jeden fall   Mach was!