Zwangexmatrikulation aufgrund von psychischen Problemen?
Seid mir gegrüßt!
Ich hoffe das ich hier an der richtigen Stelle bin und mir jemand helfen kann.
Ich studiere zur Zeit Elektrotechnik in Darmstadt im 3. Semester und werde wohl Zwangsexmatrikultiert, wenn ich meine Prüfungen in diesem Semster nicht bestehte. Es gab bereits ein Gespräch mit meinem Mentor bzw. dessen Vertretung und ich bekam eine Auflage, welche Prüfungen ich zu schreiben habe (4 an der Zahl und 3 davon müssten bestanden werden). Im 1. Semester habe ich keine Prüfungen geschrieben, da ich in diesem Zeitraum krank war und dafür gab es auch ein ärztliches Atest. Im 2. Semster hab ich mich für keine Prüfung angemeldet und somit auch keine abgelegt und dies führte somit zu der Auflage im 3. Semester. Man fragt sich jetzt sicherlich wie es soweit kommen konnte, das auch berechtigt. Mir selbst konnte ich diese Antwort auch erst vor kurzem geben. Ich denke ich hab diverse psychische Probleme die sich alle zusammen in eine wunderschöne Depression manifestierten und einer daraus folgenden Resignation meinersetis in allen Bereichen des Lebens. Probleme die mir zur Zeit bewusst sind: 1. komplexe bezüglich des Aussehens und der Intelligenz 2. kaum soziale Kontakte ("Vereinsamung" ), Meidung von Menschen (vorallem vielen Menschen). Dies ging teilweise soweit, dass ich 2 Wochen nicht aus dem Haus ging (1 mal um Essen zu besorgen). Aus 1 und 2. ergab es sich auch, das ich so gut wie nie die Uni besuchte. 3. Existenzängste, Verlust des Studienplatzes, finanzielle Zukunft (da BAföG-Empfänger) 4. Den eigenen Maßstab zu hoch gesetzt und aus Angst zu versagen erst gar nicht angefangen 5. Realistätsflucht (in diverse Medien)
Es gibt noch andere Gründe, aber ich weiß gerade nicht mehr wie ich fortsetzen soll. Vieles scheint scheint unlogisch zu klingen, doch leider ist es so. Da nun die Tore zur Hölle fast geöffnet sind, steh ich jetzt auch unter enormen Druck die Zwangsexmatrikulation abzuwenden. Mir ist klar geworden, dass ich Elektrotechnik weiter studieren möchte und ich bin auch dabei mir psychologische Betreung zu suchen, was für mich sehr schwer war, da man seine eigene Unfähigkeit erst einmal anerkennen muss. Jetzt kommen die eigentlichen Fragen:
Kann ich die Zwangsexmatriklulation abwenden, wenn ich die Auflage nicht erfülle und wenn, wie? Sollte ich die Psychologische Beratung des Studentenwerkes in Anspruch nehmen oder mit lieber eine andere Adresse suchen?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Studentenwerk ist ne gute Idee.
Ich sehe nur eine Möglichkeit die Zwangsexmatrikulation zu verhindern: Urlaubs-/Krankheitssemester beantragen.
Selbst iwelche Bescheinigungen und Atteste vom Amtsarzt helfen dir nicht, die Klausuren nicht schreiben zu müssen. Und bei so großer Panik zu versagen sehe ich da keine große Aussicht auf Erfolg.
Wenn es nur der Erstversuch ist, kannst du es natürlich wagen... Denn wegen nicht bestandener Erstversuche kann man dich eigentlich nicht kicken.
Allerdings wird es bei den weiteren versuchen ohne vorige Therapie nicht besser laufen und nach dem 3. Versuch würdest du diesen Studiengang und alle, die dieses Modul beinhalten nie wieder studieren können.
Dann besser abbrechen, Therapie machen und neu beginnen.
Ich habe noch ein paar persönliche Informationen und Erfahrungen für dich, die möchte ich aber nur per PN mitteilen. Falls du Interesse daran hast, nimm die Anfrage an.
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Schalte einen Anwalt ein. Der kann evtl. eine Härtefallregelung erwirken, manchmal werden die Unis dann kreativ mit ihren starren Regelungen, wenn sie das Wort Anwalt hören. Vielleicht kann man da irgendwie was mit Urlaubssemestern regeln oder so. Und ich rate Dir zu einer Therapie. Sicher wirst Du für den Anwalt ein paar Atteste von einem Psychiater brauchen, aber der Anwalt wird dir schon sagen, was er braucht und welche Aussichten es gibt.
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Hallo DesmondDescole,
da kann ich dir wenig Hoffnung machen. Wenn du die Auflagen nicht erfüllst, wirst du exmatrikuliert.
Auch wenn alle von deinen Problemen wüssten, dann könnten sie sich zwar erklären, warum du die Auflagen nicht erfüllen kannst. Sie werden auch Verständnis für deine Lage haben und dich bedauern.
Aber an der Exmatrikulation führt dann trotzdem kein Weg vorbei. Nur weiß man dann den Grund dafür. Aber das hilft dir nichts.
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Hallo DesmondDescole,
da befürchte ich, dass das Prüfungsamt sagt: "Jetzt haben wir es schriftlich, dass er prüfungsunfähig ist. Und deswegen wird er exmatrikuliert."
Stell dir mal vor, du würdest deinen Wagen zur Reparatur geben und hättest einen Mechaniker, dem schriftlich bescheinigt wurde, dass er seine Arbeit nicht machen kann. Wie würdest du dich verhalten?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ich denke bei vorlage eines Atests würden sie dir vielleicht eher davon absehen dich zu exmatrikulieren, allerdings würde ich nicht darauf wetten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/barbarinaholba/1490650281477_nmmslarge__92_15_270_270_720217de13bf2a5958f59abe6adcd90a.jpg?v=1490650281000)
Informier dich bei einem Anwalt für Prūfungsrecht...der kõnnte
Einspruch erheben/ einlegen.
Auf jeden fall Mach was!
Und wenn mir sagen wir mal ein Psychiater eine Prüfungsunfähigkeit attestiert? Würde das auch nicht helfen?