zuteilwerden aber zuteil wird?

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cyberoma verwendet offenbar den DUDEN von 1996 (21. Auflage). Der ist überholt.

Duden 15. Auflage 1961 : zuteil werden

Duden 21. Auflage 1996 : zuteil werden (Dud21 behauptet, zuteil käme nur in dieser Wendung (und nicht eigenständig) vor, verweist aber auch auf Regel 41 (von damals), welche auch für zuteil sagt: " Wenn man die Fügung als Wortgruppe verstanden wissen will, kann man häufig auch getrennt schreiben." Also: Lieber ganz bleiben, als zu Teil werden. (Aber das ist etwas spitzfindig.)

Duden 24. Auflage 2006: zuteilwerden (rot als neue Regelung) Duden 25. Auflage nicht mehr rot gekennzeichnet

Das amtliche Wörterverzeichnis schreibt "zuteilwerden" (damit ist es verbindlich) und verweist auf § 34 (1.3).

Dabei geht es um eine trennbare Zusammensetzung, man schreibt - außer im Infinitiv, als Partizip oder am Nebensatzende - auseinander: Mir wurde von ihm kein Kuss zuteil. (und NICHT: Mir zuteilwurde von ihm kein Kuss.) Aber: Was mir zuteilwurde, wird mir wieder zuteilwerden.


AntwortNichts 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 18:21

Also ist es jetzt: "Wenn mir etwas zuteilwird" oder "wenn mir etwas zuteil wird"?

LexiNN  17.01.2012, 08:48
@AntwortNichts

Ja, du hast recht mit deiner Frage, an dieser Stelle ("Endstellung im Nebensatz" §34(1-3)) löckt das bei diesem Wort, das nicht selbstständig gebraucht wird, doch irgendwie gegen das Gefühl. Richtig ist aber Zusammenschreibung: "was mir zuteilwird, wird mir zuteil." Ganz unmöglich empfände ich: "Zuteilwird mir, was ich nicht habe." Ich schreibe hier (wider die Regel): "Zuteil wird mir ..."

Siehe im Duden Regelwerk K47 und K51.

LexiNN  17.01.2012, 09:30
@LexiNN

Sorry, nicht wider die Regel: "Zuteil wird mir..." wird nach Regel getrennt geschrieben, weil nicht Endstellung im Nebensatz; anders als "was mir zuteilwird".

zuteil werden schreibt man in zwei Wörtern. Also gibt es kein Problem bei wird zuteil.
Das Wort zuteil gibt es übrigens nur in diesem Zusammenhang.


cyberoma  16.01.2012, 13:03

lt. Duden Band 1, Die deutsche Rechtschreibung, 22. Aufl. auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln (Juli 2000)