Zusätzliche Mieterhöhung bei Heizungserneuerung bei festgelegter Staffelmiete möglich?

ChristianLE  01.07.2024, 10:33

Wie kommst Du auf 50 Cent pro m²?

christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:38

Wie viel Mieterhöhung nach heizungstausch?

können sie 8 Prozent der Kosten umlegen. Die Miete nach dem Heizungstausch maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat steigen. 

3 Antworten

Nein, Mieterhöhungen nach § 558 bis § 559b BGB bei Staffelmieten nicht möglich.

oder muß ich warten bis der Staffelmietvertrag in 3 Jahren zu Ende ist und darf dann die 35€ zusätzlich erhöhen?

Wenn ich das richtig sehe, willst Du hier eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung machen. Ist es denn eine Modernisierung oder wirklich nur ein Tausch?

Unabhängig davon, dass Du so eine Modernisierung vor dem Austausch auch ankündigen musst (samt zu erwartender Mieterhöhung), kannst Du nicht 3 Jahre später rückwirkend eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung durchführen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:45

Die Heizung wurde komplett getauscht !!! Es ist jetzt eine neue drin!

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ChristianLE  01.07.2024, 10:46
@christl10

Das beantwortet die Frage nicht. Tausch oder Modernisierung? Wenn ich einfach nur 1:1 eine Anlage austausche, dann ist das nicht zwangsläufig Modernisierung. Das wäre nur der Fall, wenn der Mieter mit der neuen Anlage Endenergie einspart.

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§ 557aStaffelmiete

(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

(2) 1Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. 2Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

(3) 1Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. 2Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

(4) 1Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. 2Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. 3Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:40

...und? Darf ich jetzt Ja oder Nein???

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ChristianLE  01.07.2024, 10:44
@christl10

Steht doch eindeutig da, sogar verlinkt:

Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
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anitari  01.07.2024, 10:45
@christl10

Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:47
@anitari

Da steht nichts wegen der Heizung...Darf ich jetzt oder nicht?

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:48
@ChristianLE

Darf ich jetzt oder nicht? Mir genügt ein Ja oder Nein statt einem Link den ich nicht verstehe.

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:56
@ChristianLE

Werde heute Mittag bei Haus und Grund nach fragen...Ich glaube dem nicht so recht.

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:58
@anitari

Nein...ich frage lieber einen Anwalt statt Paragrafen zu lesen die ich nicht vertsehe.

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anitari  01.07.2024, 11:00
@christl10

Da steht "Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen."

Was gibt es daran nicht zu verstehen? Mach dir die Mühe und lese die 2 Paragrafen nach.

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:01
@anitari

Sorry ...ich verstehe Getzestexte nicht....ist mir zu kompliziert und nicht verständlich ausgedrückt.

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ChristianLE  01.07.2024, 11:03
@christl10

Du verstehst die Aussage "Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis §559 (das ist der Paragraf der Mieterhöhung) ausgeschlossen." nicht?

Sorry, aber das sind eigentlich die Vermietungs-Basics. Hast Du schon mal überlegt, gleich eine Hausverwaltung für deine Wohnung zu beauftragen?

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:04
@ChristianLE

 nach den §§ 558 bis §559...verstehe ich nicht...ist das so schwer zu vertsehen?

Ich lass mir das lieber von einem Anwalt erklären...wofür zahle ich den Beitrag?

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ChristianLE  01.07.2024, 11:09
@christl10

§559 BGB: "Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen"

Dann bastel ich das um:

"Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen ausgeschlossen."

Du bist auch eine Antwort schuldig geblieben, ob Du die Anlage nur 1:1 getauscht hast, oder ob da jetzt eine sparsame und effizientere Anlage installiert wurde.

Bei einem einfachen Tausch wäre eine Mieterhöhung sowieso nicht möglich.

Ich lass mir das lieber von einem Anwalt erklären...wofür zahle ich den Beitrag?

Alles gut, aber solche einfachen Dinge, würde ich mir als Vermieter einfach mal selbst aneignen. Das ist kein Hexenwerk und im Zweifel kostet dich das fehlende Wissen dann einfach Geld. Siehe die nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahme, sofern es denn eine ist.

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christl10 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:12
@ChristianLE

Es ist üblich in eine viel aktuellere, modernere und effizentere Heizugsanlage zu tauschen. Wäre ja dumm die Technik vor 25-30 Jahren wieder ein zu bauen oder? Daher ist nicht 1:1 getauscht worden sondern in was aktuelles und neueres.

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anitari  01.07.2024, 11:17
@christl10

Trotzdem kann/darf die Miete während der Laufzeit der Staffelmiete nicht wegen Modernisierung erhöht werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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ChristianLE  01.07.2024, 11:18
@christl10
 Wäre ja dumm die Technik vor 25-30 Jahren wieder ein zu bauen oder? 

Nein, weil auch viele aktuelle Heizungen mit dem gleichen oder zumindest ähnlichen Effizienzgrad arbeiten, wie damals. Es kommt darauf an, wie viel Geld man investieren will.

Wie haben aktuell ca. 20 Jahre alte Brennwertthermen ausgetauscht. Der Endenergiebedarf ist bei den neuen Anlagen quasi identisch.

Es ist ja nicht so, dass wir im Jahr 2000 noch wie die Hinterwäldler unterwegs waren.

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ChristianLE  01.07.2024, 11:18
@anitari
Trotzdem kann/darf die Miete während der Laufzeit der Staffelmiete nicht wegen Modernisierung erhöht werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und auch nicht ohne vorherige Ankündigung ;-)

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Bei einem Staffelmietvertrag dürfen keine Modernisierungsaufwendungen umgelegt werden. Davon abgesehen ist es zweifelhaft, ob der Austausch tatsächlich eine Modernisierung darstellt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig