Mieterhöhung immer nur auf Grundlage des Mietspiegels?

1 Antwort

Ich möchte in einer vermieteten Wohnung wegen der gestiegenen Kosten die Miete erhöhen.

Was hat denn die Kostenfrage mit der Kaltmiete zu tun? Das wird doch über die NK geregelt.

Nun habe ich mehrfach gehört, dass ich durchaus um bis zu 20 % erhöhen kann, wenn noch nie eine Mieterhöhung stattgefunden hat.

Jedes Mieterhöhungsverlangen muss fundiert begründet sein. Das sehe ich hier in keinem Fall, denn für die Inflation, welche den Vermieter trifft, kann ja nun der Mieter nichts. Wenn der Mietspiegel der aktuellen Miete entspricht, ist hier so auch keine Erhöhung möglich - es sei denn, es lägen Gründe dafür vor, die sich auf die Mietsache selbst beziehen (oder auf den MV).


GMaxwell80 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 18:31

Mit gestiegenen Kosten meine ich die Inflation als auch die stetig wachsenden nicht umlegbaren Kosten, die den reinen Nettogewinn dieser Wohnung Jahr für Jahr deutlich verringern. Andere Eigentümer in dem Gebäude nehmen höhere Mieten für baugleiche Wohnungen und können die besagte Kostensteigerung besser abfedern, ich selbst jedoch habe beim Einzug des Mieters eine viel zu geringe Miete vorgeschlagen und sehe keine Möglichkeit, diese zu erhöhen. Der Mietspiegel gibt seit acht Jahren tatsächlich nichts her. Es bleibt das Warten auf den neuen Mietspiegel, den die Kommune für den Januar angekündigt hat. Sollte der wieder enttäuschend ausfallen, werde ich die Wohnung verkaufen.

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