Zurückbehaltungsrecht bei eingestellten Pferden?
in eine Reitanlage wurden 2 Zuchtstuten und 2 Fohlen eingestellt. In den Einstellverträgen wurde vereinbart, daß Preiserhöhungen der Schriftform bedürfen. Dies wurde vom Stall nicht eingehalten, mehrfach wurden die Preise stillschweigend erhöht und nun im August 2019 habe ich eine satte "Kostenaufstellung" erhalten, jedoch immer noch keine Rechnung.
Der Verkauf der 2 Fohlen wird vom Stall aktiv verhindert, z.B. wurde dem Stall der Besuch eines Kaufinteressenten angekündigt, der Stall setzte das Fohlen am Abend vor dem Termin von der Mutter ab; Ergebnis: Das Pferd liess sich nicht anfassen, der Kaufinteressent sagte ab, da das Pferd "Nicht sozialisiert" sei.
Nun Gut, Abrechnung angefordert, die Beträge so weit durchgeprüft, stimmt hinten und vorne nicht aber egal, mit dem Stallbesitzer Kontakt aufgenommen und Ihm zugesichert, den Betrag bis spätestens 31.10. komplett zurückzuführen. Zusätzlich zu den lfd. Einstellkosten wurden bereits 2.000€ an den Stall bezahlt um die Summe zu reduzieren.
Der Stallbesitzer willigte telefonisch ein, daß 2 der 4 Pferde heute anderweitig verbracht werden und die beiden anderen eben bei ihm verbleiben, bis die Forderung ausgeglichen ist. Er bat um eine schriftliche Erklärung der Anerkenntnis der Forderung und die Zusicherung der Rückzahlungsvereinbarung.
Klasse, Überführung organisiert, Transport, Hotel, anderer Stall, kurz mal 2.000€ ausgegeben und dann kommt der schöne Teil:
Nach Versand der Email kam anliegender "Bedingungskatalog" zurück. Ich würde mich dagegen jetzt gerne zur Wehr setzen, denn vor allem ein kompletter Haftungsausschluß für die beiden noch eingestellten Jungpferde ist aus meiner Sicht ein schlechter Witz.
Weiterhin liegen die Eigentumsurkunden beim Verband zur Eintragung und können binnen 1 Tages überhaupt nicht beigebracht werden. Es werden hier unerfüllbare/rechtswidrige Bedingungen gefordert. Ich kann jetzt den ganzen Beteiligten wegen des Transports wieder absagen und bleibe erneut auf den Kosten sitzen, was mich nicht wirklich erfreut. Hat da vielleicht jemand eine Idee wie man sich verhalten könnte. Der Stall soll ja für seine Leistung das entsprechende Entgelt erhalten, aber die Art und Weise wie das in diesem Fall praktiziert wird, kann ich schwer akzeptieren.
4 Antworten
kurzer gang zum anwalt für vertragsrecht. vertrag und nachgestellte kostenabrechnung mitnehmen.
ein beratungsgespräch kostet je nach aufwand etwa zwischen 30 und 50 euro.vielleicht kommt noch was für einen brief dazu.
meist wirkt es schon, wenn ein anwaltsbriefkopf drauf ist, dass der andere einlenkt.
man hat dich sowieso über den tisch gezogen. davon abgesehen darf der stallbesitzer nicht einfach dein fohlen absetzen. ich würde da noch eine schadensersatzforderung für den nichtverkauf des fohlens einfügen.
bedarf der schriftform: papier. nicht email oder whatsapp.
viel glück.
ps - jeder noch so gutgemeinte ratschlag aus der community über eine selbstregelung der angelegenheit kann dich viel geld kosten. also - anwalt. schnellstmöglich.
Bitte wende Dich umgehend an einen Rechtsanwalt. Die armen Pferde! Du hast keinen Tag zu verlieren.
An einen Rechtsanwalt deshalb, weil es mit "Beratung" in Deinem Fall nicht getan ist. Du musst nicht nur wissen, wie es geht, sondern brauchst jemand, der sofort tätig wird.
Am besten gehst du zum Anwalt.
Da ja aus der Mail ziemlich klar hervor geht, dass du deine Stallmiete nicht bezahlt hast u. die Forderung ja nun nicht gerade €1,50 ist, ist klar, dass der Betrieb sich absichern will. Allerdings darf er weder Pferde, noch Eigentumsurkunden als Pfand behalten oder Bedingungen daran knüpfen.
Du solltest aber aber auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren, der das für Dich regelt u. du rechtlich auf der sicheren Seite bist.