Zulassungsfreier Anhänger Schweiz

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Schau einfach in das schweizer Zulassungsrecht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/a72.html. Dort steht in Art 72 die Ausnahme der Zulassung und Führen eines landwirtschaftlichen Anhängers ohne Kennzeichen. Das Ganze ist abgedruckt in: SR 741.51 = Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Ausnahmen gibt es nur für die Landwirtschaftlich genutzten Hänger, alle anderen Hänger müssen zugelassen werden und somit auch regelmässig zur MFK ! Für spezifische Fragen wende dich an das Motorfahrzeugamt deines Wohnsitzkantons.

ja musst dort fragen,die zulassungsfreien bei uns nur für landwirtschaft,keine ausnahme möglich