Zu unrecht vorgeworfen zu spicken?

11 Antworten

Pech. Ist mir auch mal passiert. Da hab ich einen Lernzettel schlampig in die offene Schultasche gesteckt und der Lehrer konfiszierte ihn. Für mich gab's damals keine Konsequenz.

Die Sache ist von diesen 9 Zettel kamen so 2 dran und es wär viel zu laut gewesen um da was sehen zu können weil ich nichtmal diesen Platz hätte und da was nach zugucken

Hätte hätte hätte. Wenn man schon davor wüsste, was zum Test kommt, bräuchte man keine Spickzettel - daher ist es nicht ungewöhnlich, dass auf einem Spickzettel auch vieles nicht prüfungsrelevant ist.

Ob du nicht die Möglichkeit hattest, kann ich nicht beurteilen. Die Zettel waren auf jeden Fall in einer von dir greifbaren Nähe.

ich habe sogar zeugen die bestätigen können das ich das nicht benutzt haben weil das hätten meine Sitznachbarn bemerkt.

Sorry, aber das ist irrelevant. Dann könnte ja jeder schummeln, weil der Freund/Sitznachbar ein "Zeuge" ist. Deiner Lehrerin ist bewusst, dass dein Sitznachbar dich nicht verpfeifen würde, egal ob du geschummelt hast oder nicht.

So kannst du auf jeden Fall nicht argumentieren. Ich würde das persönliche Gespräch suchen und ihr erklären, was es mit den Zetteln auf sich hat. Oder du findest im Test gewisse Fehler. Ein Indiz, dass du die Zettel nicht verwendet hast.

tja, es mag sein, das du kurz vorher noch mal geübt hast.

Aber

Diese Zettel hätten in deinen Schulranzen verschwinden müssen. So waren sie zu jeder Zeit für dich greifbar und das ist der Versuch einer Täuschung.

Das bereits der Versuch als Spicken zählt, reicht der bloße Verdacht. Du hattest die Zettel griffbereit unter dem Tisch > Note 6.

So etwas nennt sich "Generalverdacht", auch wenn du die Wahrheit gesagt haben solltest, und die Lehrkraft dir auch glauben möchte, muss sie anhand der Beweise davon ausgehen, dass du gespickt haben "könntest", als du nicht von ihr beobachtet wurdest.

Du hättest die Lernzettel (Beweise) vernichten müssen "bevor" du dich an den Tisch gesetzt hast.

Was wäre dir denn lieber, dass alle Schülerinnen, und Schüler beim Schreiben von Tests mit Video Kameras überwacht werden?


simonpeters1979  27.09.2019, 09:37

Aber aus einem "gespickt haben könnte" kann man kein "hat gespickt" machen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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simonpeters1979  27.09.2019, 09:58
@ErsterSchnee

Schule ist aber auch kein rechtsfreier Raum. Auch Lehrer müssen gesetzeskonform handeln. Und wenn er eine 6 bekommt durch einen nicht bewiesenen Verdacht, dann befinden wir uns plötzlich schon im juristischen Bereich.

In den bisherigen Kommentaren wurde noch nicht belegt das die Unschuldsvermutung nicht in der Schule gelten würde wie von Dir behauptet.

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ErsterSchnee  27.09.2019, 10:38
@simonpeters1979

Doch. Weil die Unschuldsvermutung ein Begriff aus dem Strafrecht ist.

Grob vereinfacht für dich erklärt - beim Strafrecht erhebt der Staatsanwalt Anklage, beim Zivilrecht verklagt eine Privatperson eine andere (oder halt eine Institution, eine juristische Person oder was auch immer).

Also - ist hier in diesem Fall ein Staatsanwalt und die Polizei beteiligt? Nein? Dann ist es kein Strafrecht, sondern Zivilrecht. Gelten dann die Grundsätze für Strafrecht? Nein.

Jetzt verstanden?

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aektschenbeu  27.09.2019, 10:39
@simonpeters1979

Es gibt aber auch einen Unterschied zwischen "geltendem" Recht, und der praktischen Anwendung / Umsetzung.

Bei Einzelpersonen mag es ja noch überschaubar sein, aber bei mehreren Personen gleichzeitig, ist so etwas ohne Überwachung nicht mehr möglich.

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Tja, blöd gelaufen...

Hatte auch schon Mal den Fall, das ich lediglich noch einen Lernzettel in meinen Block hatte, den ich vergessen hatte rauszunehmen. Mein Lehrer sah den dann, weil der meinen Block kontrollierte und hat ihn dann gefunden. Bekam dann diese Aufgabe in der Klausur gestrichen, obwohl dieser Zettel einfach nur in meinem Block war...

Gruß