Zu Unrecht beschuldigt?

alterzapp  19.09.2024, 23:31

Hast du es denn getan? Ist ja nicht so unwahrscheinlich.

marceljansen435 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 23:32

Das einzige was ich getan habe ist die Hass Nachricht... Warum ist es nicht unwahrscheinlich?

alterzapp  19.09.2024, 23:38

Naja, das deutet doch stark auf eine Beziehungstat hin. Wer sollte solche Sachen sonst machen. Ich denke ein Anwalt wäre gut, sonst kommst du da nicht raus.

marceljansen435 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 23:40

Habe vergessen zu erwähnen das in der Zeit wo ich dort gewohnt habe schon einmal ein Seitenspiegel von ihrem Sohn kaputt gemacht wurde

3 Antworten

Wende dich bitte dringlichst an einen Verteidiger. Wenn du selbst niemanden kennst, der dich verteidigen kann und will, solltest du dich im Zweifel an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Die Polizei ist einfach in meine Wohnung eingedrungen und hat mich schlafend angetroffen

Das sollte man genauer prüfen. Aus deiner Frage geht nicht hervor, ob ein Durchsuchungsbeschluss für deine Wohnung vorlag. Sofern dies nicht der Fall ist, sehe ich auch ehrlich gesagt nicht, wo hier Gefahr im Verzug bestehen sollte.

da ich vor rund 6 Wochen einen Suizidversuch hatte

...was grundsätzlich nichts mit einer strafrechtlichen Ermittlung gegen dich zu tun hat.

muss ich den Anwalt dann bezahlen?

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Rechtsanwaltskosten sind allerdings nichts, womit man geizen sollte. Wenn tatsächlich rechtswidriges Verhalten der Polizei im Raum steht und / oder eine Anklage gegen dich nach derzeitiger Aktenlage wahrscheinlich scheint, solltest du dir definitiv Unterstützung holen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

marceljansen435 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 00:09

Nein kein Durchsuchungsbefehl

ruhrgur  20.09.2024, 00:14
@marceljansen435

Ein Durchsuchungsbefehl kann auch sowieso nicht vorliegen, da es diesen nicht gibt. Der englische Begriff warrant wird häufig so übersetzt, in DE gibt es aber nur einen Durchsuchungsbeschluss.

Wie ich bereits sagte, wende dich bitte zeitnah an einen Verteidiger bzw. Fachanwalt. Deine Frage ist leider nicht klar genug, um dir hier eine abschließende Antwort geben zu können und eine individuelle und ausführliche Prüfung deines Falls ist definitiv notwendig.

Du bist Tatverdächtiger und hast entsprechende Rechte und Pflichten.

Wenn die Spurenlage dich als Täter bestätigt, kannst du immer noch überlegen, ob du. mit einem Geständnis eine Strafmilderung erreichst. Einen Anwalt würde ich zunächst aussen vor lassen!


marceljansen435 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 12:30

Wie schon gesagt ich habe ein wenig bedenken da dieses Haus + Grundstück höchstwahrscheinlich von meiner DNA überflutet ist aufgrund der Tatsache das ich da mal gewohnt habe. Und im Anschluss regelmäßig zu Besuch war

Wie lange dauert so etwas? Wann und wie bekomme ich Bescheid?

. . . Meine Criminal Minds, Medical Detektivs Erfahrung hat mir gesagt das ich mich unwissentlich. . . .

Ernsthaft?

An deiner Stelle würde ich mir aber ganz zackig rechtlichen Beistand holen.


marceljansen435 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 23:35

Daran hängst du dich jetzt auf?

marceljansen435 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 23:52
@AlterHaudegen75

Ich war lediglich verwundert das du auf das wohl unwichtigste des Beitrags reagierst.

Außerdem ist da was dran. Hinterher redet man und redet und dann wird irgendwas falsch verstanden und ich habe noch größere Probleme

ruhrgur  20.09.2024, 00:03
@marceljansen435
Hinterher redet man und redet und dann wird irgendwas falsch verstanden und ich habe noch größere Probleme

Die eigentliche Frage wäre: Wieso bist du überhaupt mitgekommen? Sofern kein Haftbefehl gegen dich vorlag oder man dich vorläufig festnehmen wollte, hättest du die Polizisten auch nicht begleiten müssen.