Zu hohe Heizkostennachzahlung - was können wir Mieter tun?

7 Antworten

So, wie Du das schilderst, erscheinen die Beträge völlig unplausibel - das hat die Verwaltung ja letztendlich auch für 2019 eingeräumt, indem sie auf die Nachzahlung erst einmal verzichtet hat.

Zunächst erneut schriftlich widersprechen und um Überprüfung bitten - die unstrittigen sonstigen Nebenkosten sind aber zu bezahlen; sollte das für 2019 nicht erfolgt sein, dann sollten diese auch (sicherheitshalber) nachgezahlt werden - die Heizkostennachzahlung kann erst einmal zurückgehalten werden.

Ggf. kann man eine fiktive Berechnung der wahrscheinlichen Heizkosten durchführen lassen und den dort ermittelten Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt überweisen, falls man was nachzahlen müsste. Das muß aber ein Fachmann machen - das muß aber nicht jetzt zwingend gemacht werden.

Man sollte aber darauf drängen, daß das endlich geklärt wird; ggf. sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen - die Kosten können sich ja die Mieter erst einmal teilen; ggf. hat jemand auch eine Rechtsschutzversicherung, die Mietrecht enthält - auch Mieterverein wäre eine Option.

Vielleicht reicht schon ein Schreiben eines Rechtsanwaltes aus, daß die Verwaltung reagiert.

Für mich hört sich das komplett normal an, denn es gab ja an den Vermieter auch keine Vorauszahlungen.

Bei den Studierenden fehlen zumindest die Beträge aus den Sommermonaten.

Auch die Anteile für Warmwasser und Wärme sind ja zu trennen.

Eine Kontrolle ist leicht und einfach, Rechnungen anschauen, den Verbrauch abstimmen, und rügen, wenn da Fehlerchen bemerkt wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ramenka 
Beitragsersteller
 22.12.2021, 09:13

Natürlich gab es Vorauszahlungen. Die sind ganz normal im Mietvertrag unter Heizkosten durch eine Zentralheizung angegeben.

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schleudermaxe  22.12.2021, 14:04
@Ramenka

wenn es bisher eine eigene Anlage gab, können sie da doch gar nicht drin sein, wie denn auch?

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Wo kann ich die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen?

Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung durch eine Verbraucherzentrale oder Mieterverein prüfen lassen möchten, können sich in der Regel an die örtlichen Vertretungen wenden. Üblicherweise fallen für eine solche Prüfung Gebühren an, wenn betroffene Mieter keine Mitglieder der jeweiligen Vereine sind.

Macht das bitte, dort wird Euch geholfen. Die Gebühr kann nicht so hoch sein, Eure Nachzahlungen sind es schon.

Wie euch DerSchopenhauer schon geschrieben hat, BK zahlen, HK nicht. Dies dem Vermieter schriftlich in einem Widerspruch mitteilen und zwar alle Mieter, nicht nur einer. VIel Glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

An diesen Abrechenungen kann was nicht stimmen,darum immer Zählerstände notieren oder beim Ablesen der Heizung sich den Verbrauch aufschreiben den man ohne weiteres von der Firma bekommt die wo Zählerstände ablesen.So hat man immer einen vergleich zum Vorjahr.Aber in diesen geschildertem Fall kann das nicht sein das so eine hohe Nachzahlung kommt obwohl vorher schon ein Stromfresser für Wärme gesorgt hatte.Lasst euch den Verbrauch genau auflisten vom Vermieter und schaltet einen Rechtsanwalt ein für alle Betroffenen.


ART71  22.12.2021, 07:08

Also Nachzahlungen bis 1.400.- für 12 Monate könnte ich mir noch erklären, wenn die Nachtspeicheröfen vorher in der eigenen Stromrechnung drin waren und der Nebenkostenabschlag für die Zentralheizung nicht angepasst wurde. Aber mehr als 150.-/Monat für Heizung kommt mir sehr hoch vor, außer die Hauswände sind aus Segeltuch.

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Zanderfreund  22.12.2021, 07:11
@ART71

Ich zahle 120€ Nebenkosten im Monat incl.Warmwasser und Heizung und habe letztes Jahr 382€ zurück bekommen.

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ART71  22.12.2021, 15:45
@Zanderfreund

Das hängt ja davon ab, wie viel tatsächlich geheizt werden musste. Hatte in einer schlecht gedämmtem Dachwohnung wegen einem kalten Winter ohne Schnee mal ganz schöne Nachzahlungen, in einem Winter wo von November bis März durchgehend 20 cm Schnee das Dachisoliert haben dafür Erstattung. Wie gesagt, wenn bisher keine Heizung in den NK war und das vergessen wurde umzustellen, könnten hierfür schon 80 - 100 je Monat nachzuzahlen sein. Mehr kommt mir allerdings schon seltsam vor bzw. könnte sich um Beteiligungskosten an Wohnwertsteigerung durch Sanierung handeln. Da kann einem aber wohl nur ein Fachanwalt weiter helfen, ob die Umlagen korrekt sind.

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Sind denn beim Umbau der Heizung die bisherigen Heizkosten, die ja direkt vom Mieter an das EVU bezahlt wurden, in irgendeiner Form als Heizkostenvorauszahlung in eure Nebenkostenvorauszahlung übernommen worden?

Ansonsten sind eure "Nachzahlungen" in Wirklichkeit die Heizkosten, die mangels Abschlagszahlungen nun auf einen Schlag kommen. Dafür war ja aber eure Stromrechnung deutlich niedriger.


Ramenka 
Beitragsersteller
 22.12.2021, 09:14

Ja, sind sie. Die würden sogar schon vorher in die Miete integriert, bevor die Zentralheizung überhaupt in Betrieb gegangen ist, da es beim Einbau Probleme gab und sich das Ganze um drei Monate verschoben hatte.

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holgerholger  22.12.2021, 11:35
@Ramenka

Dann lasst die Nebenkostenabrechnung und besonders die Heizkosten prüfen. Vielleicht wurden die Einbaukosten mit verteilt, das darf natürlich nicht sein.

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