Zeitungsbericht Inhaltsangabe?
Organspende erfordert besondere Aufklärung
BGH Ärzte dürfen sich bei Transplantationen nicht hypothetische Einwilligung der Spender Berufen.
Autor: Christian Gottschalk
Resort: Aus aller Welt
Inhalt: Der Bundesgerichtshof hat beschlossen das Ärzte Organspender ausreichend über die Risiken aufklären müssen. Der Grund für die Entscheidung, waren zwei Fälle von Lebendspenden, die nach der OP unter chronischer Müdigkeit litten, nierenkrank wurden und somit arbeitsunfähig wurden.
Das Transplantationsgesetzt sagt voraus, dass die Spender genau aufgeklärt werden, müssen, ein unabhängiger Arzt dabei sein muss und das Gespräch dokumentiert werden muss.
Das Oberlandesgericht in Hamm hat bei der Vorinstanz beschlossen, dass sich Ärzte auf eine „hypothetische Einwilligung“ berufen dürfen, die sagt das auch wenn der Spender ausreichend informiert worden wäre, er trotzdem gespendet hätte. Allerdings lehnt der Bundesgerichtshof diese Argumentation ab, da sie sich dem allgemeinen Ärztehaftungsrecht entwickelt hat und sich nicht so einfach auf Transplantationen übertragen lasse.
Lebendspenden sind möglich wen sich Spender und Empfänger nahestehen, außerdem darf der Spender nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden. Die Risiken an den Folgen einer Nierenspende zu sterben liegt zwischen 0,03 und 0,06%, allerdings kann sie die Lebensqualität, zum Beispiel durch Müdigkeitssymptome, sinken.
Das ist meine Inhaltsangabe, könnte da mal jemand drüber schauen??#
~Froechle
1 Antwort
Hei, Froechle03, so vielleicht: Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass Ärzte Organspender ausreichend über die Risiken aufklären müssen. Der Grund für die Entscheidung waren zwei Fälle von Lebendspenden, die nach einer OP unter chronischer Müdigkeit litten, nierenkrank und somit arbeitsunfähig wurden.
Das Transplantationsgesetz sagt aus, dass die Spender genau aufgeklärt werden müssen, dass ein unabhängiger Arzt dabei sein muss und dassb das Gespräch dokumentiert werden muss.
Das Oberlandesgericht in Hamm hatte als Vorinstanz entschieden, dass sich Ärzte auf eine „hypothetische Einwilligung“ berufen dürfen. Das Gericht ging davon aus, der Spender der Transplantation zugestimmt hätte, auch wenn er ausreichend informiert worden wäre. Allerdings lehnte der Bundesgerichtshof diese Argumentation ab, die sich aus dem allgemeinen Ärztehaftungsrecht entwickelt habe und sich nicht einfach auf Transplantationen übertragen lasse. ,
Lebendspenden seien möglich, wenn sich Spender und Empfänger nahestehen außerdem dürfe der Spender nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden. Die Risiken, an den Folgen einer Nierenspende zu sterben, lägen laut …. zwischen 0,03 und 0,06%, allerdings könne darunter sie die Lebensqualität sinken, zum Beispiel durch Müdigkeitssymptome.
~~~~~ In der dritten Zeile von unten eine Quelle einfügen! Viel Erfolg! Grüße!