Von der Zeitarbeitsfirma gekündigt, darf mich der ehemalige Entleiher ohne Ablöse Übernehmen ?
Ich arbeite seit 2 Monaten in einer Zeitarbeitsfirma, der entleihende Betrieb würde mich gerne übernehmen, jedoch sei die Ablöse zu hoch. Jetzt wurde ich von der Zeitarbeitsfirma gekündigt, darf ich dennoch beim Entleiher anfangen ohne dass dieser eine Ablöse zahlen muss?
4 Antworten
Du darfst als Arbeitnehmer natürlich arbeiten wo du möchtest, ABER:
Ob der (ehemalige) Entleiher trotzdem eine Ablöse zahlen muss ist abhängig von der Vereinbarung, die er mit der ZAF getroffen hat.
Ohne den Vertrag zu kennen kann man die Frage deshalb leider nicht beantworten.
Natürlich. Vertragsfreiheit nennt sich das.
Jeder Dienstleister hat Verträge mit dem Entleiher und dort ist nahezu immer eine Sperrklausel drin, die eine Übernahme innerhalb eines Zeitraums kostenpflichtig macht. Es handelt sich hier meist um einen Faktor 1 bis 2,5 des Monatsgehaltes, welches du dann mit dem Betrieb vereinbart hast.
Lies Dir den Vertrag,den Du mit der Zeitarbeitsfirmna hattest durch.Ist dort keine Klausel,die Dir das verbietet und der Betrieb hat ebenfalls keine Solche gegenüber der Zeitarbeitsfirma,sollte es kein Problem geben.
Ist eine solche vorhanden,steht noch aus,ob diese nicht Rechtswidrig ist.Das kann Dir dann ein Anwalt sagen.
Ablösesumme zahlen^^ Bist Du ein Sklave?
In meinem Vertrag steht dazu nichts, dennoch denke ich dass die ZAF und das Unternehmen interne Verträge haben die das regeln.
Was für mich unverständlich ist, da mir gekündigt wird und zudem noch die Chance auf eine neue Stelle, durch solche Knebelverträge, verbaut wird.
Vielen dank für die schnelle Antwort
Zwischen AG & AN wäre diese ziemlich sicher nicht durchsetzbar.
Anders sieht es aber beim Vertrag aus, den das entleihende Unternehmen mit der ZAF geschlossen hat.
Da wäre eine solche Klausel durchaus in Ordnung (und üblich).