Zebrastreifen missachtet Anzeige + 1 Punkt in Flensburg? Rechtens?

6 Antworten

20km/h ist ja an sich vorsichtig. Ich kann deine Argumentation nachvollziehen!

Wie das am Ende bewertet wird kann nur ein Gericht sagen.

Ich sehe hier Potential für einen Widerspruch. Vor Gericht können dann alle Wahrnehmungen abgeglichen werden und Du hast, wenn ich es richtig verstanden habe ja ein Dashcsmvideo der Situation? Interessant wäre auch die Aussage der Zeugin, denn diese wird ja sagen können in welchem Augenblick sie den Entschluss fasste loszugehen und wie Dein Fahrverhalten auf sie gewirkt hat. Cleverer Weise sollten die Beamten die Daten der Zeugin erhoben haben. Wenn nicht dürfte diese Nachlässigkeit nicht zu deinen Lasten gehen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GameError18979 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 23:18

Leider war ich zu dem Zeitpunkt zu verplext und habe auch erst anschließend dran gedacht, das man die Dame mal hätte ansprechen können. Hat der Polizist nicht gemacht und ich später leider auch nicht mehr. Außerdem habe ich ein Dashcam Video, aber mal sehen wie weit das geht.

PolluxPM  19.09.2024, 23:25
@GameError18979

Bei einem Punkt in F lohnt sich ein Widerspruch, geh mit dem Video zu Anwalt.

An sich sollte die Polizei diese Zeugin von sich aus feststellen!

Hi,

du bist einfach durchgefahren, und das ist bereits eine Ordnungswidrigkeit.

Du bist verpflichtet anzuhalten, und den Fußgänger über die Straße lassen. Erst wenn der Fußgänger dir unmissverständlich ein Zeichen zur Weiterfahrt gibt, darfst du auch weiter fahren.

.

Richtiges Verhalten am Zebrastreifen

Der Gesetzgeber hat in § 26 StVO einige wichtige Regelungen für das korrekte Verhalten für Fahrzeugführer an Verkehrsflächen, die Fußgängerüberwege sind, aufgestellt. Demnach gilt:

  • Einem Fußgängerüberweg ist sich mit mäßiger Geschwindigkeit zu nähern.
  • Fußgängern, die eine erkennbare Absicht zur Überquerung der Straße haben, ist der Vorrang zu gewähren, d.h. das sich nähernde Fahrzeug hat anzuhalten. Fußgängern gleichgestellt sind Rollstuhlfahrer.
  • Bei stockendem Verkehr ist der Fußgängerüberweg freizuhalten.
  • Andere Fahrzeuge dürfen auf dem Fußgängerüberweg nicht überholt werden.
  • Die Vorschrift gilt entsprechend, wenn die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil führt.

https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsflaechen/verhalten-am-zebrastreifen/


PolluxPM  19.09.2024, 23:29
  1. 20km/h ist mäßig
  2. Fraglich ist ist Erkennbarkeit der Absicht einer unschlüssig unbeweglich und ggf. noch in die andere Richtung sehenden Fußgängerin.

Insofern ist ja genau die Frage ob das Verhalten des Fragestellers, tatbestandsmäßig war!

herja  20.09.2024, 00:34
@PolluxPM

Ja, man kann alles anzweifeln, und ob diese Zweifel berechtigt sind, oder nicht, entscheiden letztendlich ein Gericht.

"Täter" sind ja ohnehin bekannt dafür, oft das eigene Verhalten für richtig zu halten.

Aber Vorsicht, das Gericht kann auch eine höhere Strafe verhängen, als die OWI vorsieht. Von den zusätzlichen Kosten einer Gerichtsverhandlung mal abgesehen.

Im Zweifel könnte die Sache also empfindlich teurer werden, daher ist jeder sehr gut beraten, genaustens darüber nachzudenken.

Wenn es sich um eine original Aufnahme handelt, erscheint die Sache klar.

Oft stehen Menschen an Überwegen und wollen (zu diesem Zeitpunkt) nicht queren. Vielleicht hat die Person überhaupt nicht die Querung zu diesem Zeitpunkt geplant und war nur durch die Polizei animiert um nicht auch noch ärger zu riskieren.

Die geringe Geschwindigkeit dürfte ein weiteres Argument für die Anhaltbereitschaft liefern.

Vor Gericht wäre trotzdem ein erfahrener Strafverteidiger mehr als ratsam.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Du hast anzuhalten, um ihr den Übergang zu ermöglichen. Das hast du definitiv nicht gemacht!

Wer googlen kann ist klar im Vorteil.

https://www.bussgeldkatalog.org/fussgaengerueberweg/


GameError18979 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 22:25

😐

apfelbus  19.09.2024, 22:29
@GameError18979

Tut es, das ist die Konsequenz für dieses Verhalten, ist also rechtens. Im Übrigen entscheidet der Polizist nicht darüber sondern die Bussgeldstelle, er hat Dir nur gesagt was Dich erwartet. Das weisst Du ja jetzt. Wenn Du der Meinung bist das sei nicht gerechtfertigt kannst Du aber im Anhörungsbogen Deine Sicht der Dinge schildern oder Dir einen RA nehmen. Nützen wird es nichts.