Zahlungsaufforderung vom Inkasso Fairmount?


16.07.2021, 22:15

Ich muss vielleicht meine Frage etwas ausführlicher erklären. Ich habe heute einen Brief von meinem Mann geöffnet in dem eine Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen Fairmount über 80€ im Auftrag von payments.de war. Anscheinend war er oder ist er mit seiner e-mail adresse und Benutzername auf der Seite fremdgehen.de tätig gewesen. Habe mich daraufhin versucht mit diesem anzumelden was nicht ging. Für mich geht es gerade darum ob mich mein Mann quasi betrogen hat oder ob er(hoffentlich ) nur Betrügern auf den Leim gegangen ist.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum sprichst Du nicht direkt mit Deinem Mann und fragst ihn?

Er sollte am ehesten Rede und Antwrot stehen können und müssen ...

Und ja, man kann durchaus Emails bekommen, die gar nicht für einen bestimmt sind. Aufgrund von Tippfehlern, Irrtümern, etc..


Suva114 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 09:04

Er hat aber einen Brief bekommen und leider nicht ,,nur“ eine E-mail. Trotzdem ist auch hier meine Frage ob diese Unternehmen einfach fakeprofile verwenden. Sprich einfach wahllos eine(seine)e-mail und ein erfundenen Benutzernamen verwenden um darauf zu warten das dumme drauf reinfallen und einfach bezahlen

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Agamemnon712  17.07.2021, 09:16
@Suva114

Wenn ein Brief mit der Post verschickt wurde, dann liegen dem Versender ja zwangsläufig Adressdaten vor. Sonst könnte er keinen Brief versenden.

Demzufolge könnte die Forderung entweder ganz oder teilweise begründet sein, oder es handelt sich um Identitätsdiebstahl oder es gibt eine andere Erklärung.

Anders läßt sich das aus der Ferne nicht einschätzen. Du solltest mit ihm selbst sprechen.

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Suva114 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 08:58

Naja da wir eh in einer tiefen Krise stecken wollte ich diesen Schritt als letztes gehen müssen ihn anzusprechen und mich erstmal vergewissern ob ich da nur falsche Unterstellungen mache. Allerdings wird mir langsam nichts anderes übrig bleiben 🙈

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Agamemnon712  17.07.2021, 09:02
@Suva114
Ich habe heute einen Brief von meinem Mann geöffnet in dem eine Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen Fairmount über 80€ im Auftrag von payments.de war.

Erzähl' ihm das und nicht hier und frag' ihn, was es damit auf sich hat.

Diese Vorgehendweise ist doch wohl die erste, die einem in den Sinn kommen sollte ...

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Suva114 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 09:05
@Suva114

Und das kann ich dann nicht wiederlegen

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Natürlich kannst du auch von einem Flirtportal wie in diesem Fall von fremdgehen.de eine Mahnung erhalten wenn du etwas kaufst und entsprechend der Kauf nicht ausgeführt werden konnte weil Konto nicht gedeckt oder was auch immer.

Und wenn du sagst dass du dich nicht einloggen kannst, heißt es ja nicht dass dein Mann es nicht kann weil er vielleicht ein anderes Passwort verwendet. Daher kann man hier wahrscheinlich nicht pauschal sagen man hat die Seite nie besucht.

Sollte tatsächlich die Seite nie besucht worden sein und es handelt sich hierbei um Datenmissbrauch oder was auch immer, dann muss mal türlich nichts bezahlen und dann muss das Inkasso aber beweisen dass man es doch getan hat sprich die müssen beweisen dass die Forderung berechtigt ist weil einer von euch sich auf dieser Seite definitiv angemeldet hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Suva114 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 14:34

Sprich die Möglichkeit würde bestehen das es sich um Datenmissbrauch handelt auch wenn seine E-mail, Adresse, und Benutzername angeben ist?

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Comp4ny  17.07.2021, 20:48
@Suva114

Wenn jemand die Daten hat und ohne das eigene Wissen diese für andere Zwecke verwendet wofür man kein Einverständnis gibt, ist es ua. Datenmissbrauch, richtig.

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Wenn die Mahnung/Rechnung gerechtfertigt ist, klar. Wenn nicht, natürlich nicht. Wenn du nie auf der Seite warst, gehe ich davon aus, dass es ein Missverständnis ist. Versuche mit dem Ersteller der Mahnung kontakt aufzunehmen und das Ganze zu klären. Kontaktdaten müssen auf Mahnungen/Rechnungen ersichtlich sein.Gesetzlich vorgeschrieben.

Hält der Rechnungssteller an seiner Forderung fest, kannst du warten, bis er die Betreibung einleitet. Sobald du den Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt erhalten hast, kannst du damit beim Amt vorbeigehen und Rechtsvorschlag erheben. Damit bestreitest du die Forderung und der Gläubiger muss seine Forderung rechtfertigen bzw. Beweisen. (So funktioniert es zumindest in der Schweiz, weiss nicht wie es in Deutschland aussieht).


Suva114 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 22:10

Vielen lieben dank schonmal für die schnelle ausführliche Antwort 😊
Ich muss vielleicht meine Frage etwas ausführlicher erklären. Ich habe heute einen Brief von meinem Mann geöffnet in dem eine Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen Fairmount über 80€ im Auftrag von payments.de war. Anscheinend war er oder ist er mit seiner e-mail adresse und Benutzername auf der Seite fremdgehen.de tätig gewesen. Habe mich daraufhin versucht mit diesem anzumelden was nicht ging. Für mich geht es gerade darum ob mich mein Mann quasi betrogen hat oder ob er(hoffentlich ) nur Betrügern auf den Leim gegangen ist.

lg

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hazeKing420  16.07.2021, 22:16
@Suva114

Bin nicht verheiratet, kann also so gesehen nur fachlich Auskunft geben. Ich würde dir dennoch raten, mit dem Rechnungsteller Kontakt aufzunehen und dich nach der Leistung, die erbracht wurde, zu erkundigen. Ein Gläubiger muss immer über eine erbrachte Leistung zu einer Forderung Auskunft geben können.

Die andere Möglichkeit wäre, deinen Mann direkt darauf anzusprechen, das würde ich aber als letztes Mittel wählen. Früher oder später aber auf jeden Fall machen bitte!

Wünsche dir noch viel Glück und hoffe, es handelt sich um einen Betrug.

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Suva114 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 22:21
@hazeKing420

Eben deshalb bin ich auf diese Plattform gekommen um den letzten Weg hoffentlich zu umgehen. Frage ist nur ob der Rechnungssteller mir Antwort gibt da ich ja nicht der ,,Schuldner“bin sondern die Frau. Ich versuchs mal. Vielen Dank aber für deine Antwort war hilfreich👍🏻

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Auf der fremdgeh seite "passwort vergessen" wählen und die Email von deinem Mann angeben.

Schau ob sich was tut im Postfach und logge dich ein.

Ich bin zu 100%sicher die Forderung ist gerechtfertigt.


Suva114 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 23:51

Hab ich schon versucht ich weiß nur leider sein Passwort für seinen e-mail account nicht😬🙈

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AndreQM1  16.07.2021, 23:54
@Suva114

Denkbar wäre dass du dich auf der Seite registriert und nach ihm suchst?!

So oder so. Er wird die Seite genutzt haben.

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Suva114 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 23:58
@AndreQM1

Das denke ich leider auch. Brauche eindeutigere Beweise. Nicht das ich dann auch Mahnungen erhalte weil ich mich registriere. Die Seite ist aufjedenfall dubios und das Inkassounternehmen unseriös soviel konnte ich herausfinden. Macht mich grad schlaflos😵

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AndreQM1  17.07.2021, 19:52
@Suva114

Frauen sind eigentlich immer kostenlos unterwegs. Und registrieren auch. Nur wenn man Kontakt aufnehmen will kostet es. Kenne die Seite nicht aber wird nicht anders sein wie sonst.

Beweise hast du so aber nicht. Allenfalls Indizien. Denn ob was passiert ist ausser registrieren und vlt 2 mal schreiben ... Darum registrieren. Ihn finden. Anschreiben und um date bitten.

Ich als Mann muss aber sagen... Ich verstehe jeden Seitenspringer. Die Neugier auf das unbekannte und neue ... naja.

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Suva114 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 20:32
@AndreQM1

Ok. Selbst wenn er nur aus Neugier gekuckt geschrieben u sich registriert hat finde ich es als Ehefrau und Mutter von zwei Kindern die wir haben schon schlimm, auch wenn nichts passiert ist :(

Aber danke für deine ehrliche Meinung u Antwort

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Wenn ich das so lese, hab ich schon den Eindruck, dass sich dein Mann da angemeldet hat. Besonders dein Hinweis mit Eurer Krise.