zahlt die Versicherung des Verursachers die Kosten des Unfallverursachers?
3 Antworten
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt die (tatsächlichen) Schäden des anderen Unfallbeteiligten.
Die Schäden des Verursachers zahlt dessen Vollkaskoversicherung nach Abzug der Selbstbeteiligung. Natürlich nur, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Gibt bei manchen Kaskoversicherungen meines Wissens nach Ausschlüsse, bzw. Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit.
... wenn eine Vollkasko abgeschlossen wurde, zahlt diese gemäß den Versicherungsbedingungen
Der Schaden, den der Unfallverursacher angerichtet hat, wird von der Versicherung bezahlt. Der eigene Schaden des Unfallverursachers wird nur bei Vollkaskoschutz ersetzt, und auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Grobe Fahrlässigkeit ist in 95%der Versicherungsverträge ausgeschlossen, einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen
"1A Quatsch", schreibt der Versicherungsmakler.
https://kfz-versicherungen.cc/ratgeber/verzicht-auf-einrede-grober-fahrlaessigkeit.html
Natürlich kann man das ausschließen, machen die meisten aber nicht, da dadurch der Versicherungsbeitrag steigt. Wenn man extra zahlt kann man vieles ausschließen.
machen die meisten aber nicht
Woher hast du diese Erfahrung? Ich bin Versicherungsmakler und widerspreche dir.
Soso. Dann hast du also alle 93 Versicherer (aktueller Stand) ausprobiert, um zu dem Ergebnis zu kommen:
machen die meisten aber nicht
Wer´s glaubt...
Natürlich wird es bei dir anders sein, den günstigsten Tarif vermitteln schmälert ja deine Gewinnmarge.
Denk doch was du willst, ich habe mit Maklern genügend schlechte Erfahrungen gemacht, und du wirst wahrscheinlich auch kein Engel sein.
...warum sollte grobe Fahrlässigkeit nicht versichert sein?