zahlt des jobcenter wasser und strom?
ist des im regelbedarf
10 Antworten
Strom muss vom Regelsatz bezahlt werden.
Wasser jedoch gehört zu den KdU.
Wer eine Gastherme sogar besitzt, muss das JC diese Kosten ebenfalls übernehmen & gehören zu den Warmen Betriebskosten und somit zur KdU. Das wissen allerdings viele Leistungsbezieher nicht und zahlen daher Gas meistens selber.
Hier sollte man einen Überprüfungsantrag stellen.
In der Regel ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Wasser und Heizung sind im regelbedarf drin, Strom allerdings muss sich jeder selber kaufen.
Wasser / Abwasser gehört zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, wird also bei Bedarf auch übernommen.
Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss man aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber zahlen, deshalb wird ein evtl. Guthaben nach einer Endabrechnung auch nicht als Einkommen auf den Leistungsanspruch angerechnet.
Eine Nachzahlung wird aber vom Jobcenter auch nicht übernommen, man könnte da in einem Notfall ggf. auf Antrag max. ein zinsloses Darlehen bekommen.
Kosten für Strom müssten nur dann übernommen werden, wenn man seine Wohnung damit heizen müsste, oder sein Wasser dezentral durch einen Boiler / Durchlauferhitzer erwärmen müsste, in diesem Fall würde es aber nur eine geringe Pauschale geben, wenn man den tatsächlichen Verbrauch nicht durch einen separaten Zähler nachweisen könnte.
Nein, denn die Vergangenheit hat gezeigt dass die Leistungsbezieher sich nicht um ihren Verbrauch kümmern, wenn man ihnen alles bezahlt. Aus diesem Grund müssen sie (LE) Strom natürlich selbst zahlen.
Wasser im Rahmen des normalen Verbrauches ja, Strom nur dann, wenn es sich um Heizstrom handelt.