Zahlt das Jobcenter die kfz Haftpflichtversicherung bei hartz4?
12 Antworten
Übernommen wird diese nicht, würde ja bedeuten, dass Du diese dann in voller Höhe vom Jobcenter gezahlt bekommen würdest.
Ist man aber nachweislich auf ein KFZ - angewiesen, weil man anders in angemessener Zeit nicht zur und von der Arbeit kommen würde, dann kann man zumindest einen Teil der erhöhten berufsbedingten Aufwendungen zusätzlich zu den zustehenden Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll absetzen.
Das wäre aber nur dann möglich, wenn das monatliche Bruttoeinkommen höher als 400 € ist !
Man hat auf sein Bruttoeinkommen erst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und wenn nicht min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss, kommen weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto dazu.
Im anderen Fall wären es weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto.
In den 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kann man abziehen, die verbleibenden 70 € muss jeder erst einmal für berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.
Würdest Du dann wie gesagt auf das KFZ - angewiesen sein, kann man pro KM - 0,30 € veranschlagen und auch die KFZ - Haftpflicht usw. eine eigene staatlich geförderte Altersvorsorge wie z.B. eine Riesterrente könnte man auch absetzen.
Kommt man dann insgesamt über diese monatlichen 70 € , dann muss man die notwendigen erhöhten berufsbedingten Aufwendungen nachweisen, dann müsste der Betrag über diesen 70 € zusätzlich berücksichtigt werden.
Man könnte natürlich auch sein KFZ - nutzen wenn es nicht notwendig wäre, nur würde dann das Jobcenter den geringeren Betrag berücksichtigen, wenn man in angemessener Zeit auch günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könnte.
Im Regelfall gilt als angemessen, bei unter 6 Arbeitsstunden bis zu 2 Stunden und ab 6 Arbeitsstunden bis zu 2 1/2 Stunden für Hin - und Rückweg, inkl. Wartezeiten und Fußwege.
Der Betrieb eines Kraftfahrzeuges ist im Wesentlichen deine eigene Sache. Wenn du das dringend für deine Arbeit brauchst, kann es sein, dass du die gesamten Kosten des KFZ anrechnen lassen kannst.
Nein. Es kann aber ein Anspruch auf erhöhten Satz bestehen. (Übernommen wird nur die KFZ Steuer)
Auch die KFZ-Steuer übernimmt ein JC nicht - ein Auto ist ein Luxusgegenstand und kein ( lebensnotwendiger ) Grundbedarf.
Die Privathaftpflicht.
Ein Auto ist Luxusvergnügen und nicht nötig.
Mit Sicherheit nicht. Das ist Privatvergnügen. Sei froh, wenn Du das Auto behalten darfst.